"informationen" Nr. 65, Mai 2007
Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, der Nationalsozialismus
und die „Euthanasie“
Matthias Benad, Hans-Walter Schmuhl
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Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, ein
Anstaltsbund, der 1921 aus dem Zusammenschluss der Rheinisch-Westfälischen
Epileptischenanstalt Bethel, der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta und
der Westfälischen Diakonenanstalt Nazareth entstanden war, stellten 1933 die
größte Einrichtung der Inneren Mission im Deutschen Reich und das wohl
bedeutendste Werk der freien evangelischen Liebestätigkeit in Europa, wenn nicht
auf der Welt dar. Sie waren weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt
und galten in weiten Teilen nicht nur der evangelischen Bevölkerung als eine
moralische Instanz, mit der die braunen Machthaber bei der Durchsetzung ihrer
Kirchen- und Diakoniepolitik, aber auch ihrer Erbgesundheitsund Rassenpolitik
rechnen mussten.Bodelschwingh
wird Reichsbischof
Die Leitung dieses Anstaltskomplexes lag seit 1910 in den Händen von Pastor
Friedrich v. Bodelschwingh d. J. - in der Erinnerungskultur Bethels liebevoll
„Pastor Fritz" genannt -, einem der einflussreichsten Männer des deutschen
Protestantismus in der Zwischenkriegszeit. Im Mai/Juni 1933 geriet er für kurze
Zeit in das Rampenlicht der Öffentlichkeit. Ohne dass er zuvor gefragt worden
war, wurde er von der Jungreformatorischen Bewegung, die gegen die von den
braunen Machthabern unterstützten Deutschen Christen Front machte, als Kandidat
für das höchste Amt in der neuen Deutschen Evangelischen Kirche benannt, ehe
überhaupt die Modalitäten der Wahl des Reichsbischofs festgelegt waren. Zögernd
trat er gegen den Kandidaten der Deutschen Christen, den Königsberger
Wehrkreispfarrer Ludwig Müller, an und wurde mit überraschend klarer Mehrheit
gewählt. Unmittelbar nach seiner Wahl richtete er ein Wort an die evangelischen
Christen, das seinen kirchenpolitischen Kurs umriss: Als Bischof der ganzen
Kirche wollte er über den kirchenpolitischen Parteien stehen und forderte zur
Versöhnung über die sich verhärtenden Fronten des beginnenden „Kirchenkampfes"
hinweg auf. Bodelschwingh unterschied klar zwischen dem Ringen um die innere
Ordnung der Kirche und dem Verhältnis der Kirche zum neuen Staat. Wie so viele
Vertreter des deutschen Protestantismus teilte er „die Begeisterung über die
politische Wende von 1933", in der er eine „Rückkehr zu überlieferten Ordnungen
und Wertvorstellungen" sah. Ähnlich wie die Deutschen Christen betrachtete er
„seine Aufgabe als einen im ,Wort des Herrn Christus' begründeten ,Dienst am
Volk' ".1 Im Gegensatz zu den Deutschen
Christen lehnte er aber die Politisierung der Kirche und die Übertragung des
nationalsozialistischen „Führerprinzips" auf den kirchlichen Raum ab.
Die Tätigkeit Bodelschwinghs als Reichsbischof blieb ein Intermezzo. Unter
dem propagandistischen Druck der Deutschen Christen und nach der Einsetzung
eines Staatskommissars für die Kirchen in Preußen am 24. Juni 1933 sah er sich
zum Rücktritt gezwungen. Doch wurde sein Ansehen im deutschen Protestantismus
dadurch nicht erschüttert. Er wirkte auch weiterhin hinter den Kulissen des
„Kirchenkampfes", wobei er - typisch für die führenden Vertreter der Inneren
Mission - zwischen den auseinanderdriftenden Flügeln der Bekennenden Kirche eine
vermittelnde, gemäßigte Position einzunehmen versuchte, auch wenn er sich damit
dem Risiko aussetzte, gelegentlich zwischen alle Fronten zu geraten. Bei
öffentlichen Stellungnahmen zum Staat Hitlers übte Bodelschwingh, mit Rücksicht
auf das ihm anvertraute Werk, äußerste Zurückhaltung.
Nationale Begeisterung, innerer Unfriede
Nationale Begeisterung, innerer Unfriede Wie in der großen Politik, so
steuerte Fritz v. Bodelschwingh auch innerhalb des Anstaltsmilieus einen
behutsamen Kurs.2 Bis 1933 versuchte die
Leitung der v. Bodelschwinghschen Anstalten, der Leitlinie des
Vernunftrepublikanismus folgend, parteipolitische Neutralität zu bewahren. Gegen
Ende der Weimarer Republik fiel es ihr jedoch zunehmend schwerer, diesen Kurs zu
halten, da die Nationalsozialisten in Bethel rasch an Boden gewannen.
Seit jeher waren die politischen Sympathien im Anstaltsmilieu auf das rechte
Parteienspektrum beschränkt gewesen. Mitte 1931 waren in der Ortschaft Bethel
vier Parteien mit eigenen Ortsgruppen vertreten: die rechtsliberale Deutsche
Volkspartei (DVP), die rechtskonservative Deutschnationale Volkspartei (DNVP),
der Christlich Soziale Volksdienst (CSVD), der sich 1929 von der DNVP
abgespalten hatte, und schließlich die NSDAP. Während die DVP bald in der
Versenkung verschwand, die DNVP und der CSVD sich mühsam behaupten konnten,
gewann die NSDAP immer mehr an Boden. Führende Anstaltsbeamte - Leopold Graf v.
Baudissin, der Leiter der Kanzlei des Anstaltsbundes, sowie die leitenden Ärzte
Dr. Carl Schneider, Dr. Hanns Löhr und Dr. Karsten Jaspersen - schlossen sich
der NSDAP an. Starken Zulauf hatten die Nationalsozialisten von Diakonen und
ihren Söhnen sowie Anstaltshandwerkern, aber auch von Patienten, Kolonisten und
Fürsorgezöglingen. Im September 1932 war die NSDAP-Ortsgruppe mit über 200
Mitgliedern die bei weitem stärkste politische Partei in Bethel. Im ersten
Wahlgang der Reichspräsidentenwahl am 13. März 1932 hatte es in den drei zu
Bethel gehörenden Wahlbezirken der Amtsgemeinde Gadderbaum bereits eine solide
Mehrheit für einen Reichspräsidenten Adolf Hitler gegeben - auf der Reichsebene
lag dagegen bekanntlich Hindenburg mit deutlichem Abstand vor Hitler.
Um die politischen Konflikte in der Anstaltsgemeinde einzudämmen, beschloss
der Arbeitsausschuss am 30. Juni 1931, keine Räume mehr für politische
Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Gelegenheit mahnte das für
strategische Entscheidungen zuständige Leitungsgremium alle verantwortlichen
Mitarbeiter, den „politischen Burgfrieden" in der Anstalt zu wahren. Mit der
„Machtergreifung" der Nationalsozialisten war die „Burgfriedenspolitik" der
vereinigten Anstaltsleitung hinfällig. NSDAP und SA konnten nun in Bethel offen
auftreten. So sprach der Leiter der Zweiganstalt Eckardtsheim, Pastor Gustav
Dietrich, anlässlich der Fahnenweihe der SA am 11. Mai 1933 im Festsaal des
Hauses Thekoa „zündende Worte": „Wir Betheler sind unpolitisch, aber deutsch bis
in die Knochen. Seitdem aber der 30. Januar und der 5. März unserm Volk eine
wahrhaft deutsche Richtung gegeben haben, soll in diesem Saal auch wahrhaft
deutsches politisches Wesen eine Heimstätte finden."3
Bis in die zweite Hälfte der 1930er Jahre zogen sich die politischen Spannungen
und Konflikte hin. Als Scharfmacher trat dabei immer wieder Dr.
Hanns Löhr, der Oberarzt der Inneren Abteilung Sareptas, in Erscheinung, der als
Kreisleiter der NSDAP in die Anstalten hineinzuregieren versuchte.4 Durch personelle Veränderungen, insbesondere durch
das Ausscheiden von Dr. Carl Schneider und Dr. Hanns Löhr aus dem
Anstaltsdienst, aber auch unter dem zunehmenden Druck der
Entkonfessionalisierungspolitik seit 1937 fanden die Anstalten zu ihrer inneren
Einheit zurück. Vollends gilt dies ab 1939, als alle Kräfte in der gemeinsamen
Abwehr des NS-„Euthanasie"-Programms zusammenstanden.
Bethel und die NS-Erbgesundheitspolitik
Die Haltung Fritz v. Bodelschwinghs zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens"
kommt in einem Vortrag über Fragen der Eugenik deutlich zum Ausdruck, den er im
Jahre 1929 vor einer Versammlung der Evangelischen Akademikerschaft in Lübeck
hielt. Darin zog er eine ethische Grenzlinie zwischen Eugenik und „Euthanasie".
Stand er der Eugenik vorsichtig aufgeschlossen gegenüber, so lehnte er die
„Euthanasie" prinzipiell ab - sie widersprach auch ganz und gar der Tradition
Bethels, vom Schwächsten her zu denken.5
Bei der Durchführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
arbeiteten die v. Bodelschwinghschen Anstalten bereitwillig mit - über 1.000
Patienten wurden nach heutigem Kenntnisstand in Bethel sterilisiert,
wahrscheinlich aber deutlich mehr. 1940/41 jedoch, als die „Aktion T4", die
Vergasung von etwa 70.000 geistig behinderten und psychisch kranken Menschen aus
den deutschen Heil- und Pflegeanstalten, auf die v. Bodelschwinghschen Anstalten
überzugreifen drohte, ergriff Bodelschwingh sofort energische Gegenmaßnahmen und
machte all seinen Einfluss geltend, um einen Abbruch des Massenmordes zu
erreichen. Sein engster Mitstreiter war Pastor Paul Gerhard Braune, der Leiter
der Lobetaler Anstalten und seit 1932 Vizepräsident des Central-Ausschusses für
die Innere Mission.
Bodelschwingh und Braune wurden bei vier Reichsministern vorstellig, beim
Oberkommando der Wehrmacht, beim Oberpräsidenten und Gauleiter in Münster und
beim Regierungspräsidenten in Minden. Hier zeigt sich zum einen, wie weit die
Beziehungen Bodelschwinghs reichten - aus einem alten westfälischen
Adelsgeschlecht stammend, stand der Pastor im Mittelpunkt eines Netzwerks, das
bis in die höchsten Regierungs- und Militärkreise hineinreichte. Zum anderen
aber erwiesen sich all diese Kontakte, erwies sich die „stille Diplomatie", die
sich im Kaiserreich und in der Weimarer Republik überaus bewährt hatte, als
weitgehend nutzlos. Denn die „Euthanasie"-Aktion war außerhalb des Normenstaates
angesiedelt. Reichsjustizminister Franz Gürtner etwa, der die beiden Pastoren in
seiner Berliner Privatwohnung empfing, wusste zu diesem Zeitpunkt nur in groben
Umrissen über die „Aktion T4" Bescheid - eingreifen konnte er nicht.
Bodelschwingh und Braune schafften es zwar, bis zu der konspirativ tätigen
„Euthanasie"-Zentrale vorzudringen, aber hier versagten alle Versuche der
stillen Einflussnahme. Braune verfasste daraufhin eine detaillierte Denkschrift
zur „Euthanasie", die im Juli 1940 über die Reichskanzlei bis zu Hitler
gelangte. Als Reaktion darauf wurde Braune im August von der Gestapo verhaftet.
Erst Ende Oktober wurde er wieder entlassen.
Zu dieser Zeit war bereits klar, dass sich die v. Bodelschwinghschen
Anstalten, wo die Fragebögen am 14. Juni 1940 eingetroffen waren, zu einem
Zentrum der Verweigerung und Obstruktion entwickeln würden - das Ausfüllen der
Meldebögen wurde zunächst strikt verweigert. Dies ist auch und vor allem darauf
zurückzuführen, dass Fritz v. Bodelschwingh, die Ärzte, die Pastoren, die
Hauseltern, die Diakone und Diakonissen sowie die Verwaltung eine geschlossene
Abwehrfront bildeten. Trotz aller Sympathien für Eugenik und Sterilisation
lehnten die verantwortlichen Ärzte die „Euthanasie"-Aktion kompromisslos ab -
Dr. Karsten Jaspersen als Chefarzt der Psychiatrie in der Diskonissenanstalt
Sarepta ebenso wie Dr. Gerhard Schorsch, der neue Chefarzt der Anstalt Bethel.
Jaspersen, seit 1929 als psychiatrischer Gutachter für die Reichsleitung der
NSDAP tätig und seit 1931 Parteimitglied, ein „alter Kämpfer" also, ergriff
sofort von sich aus die Initiative. Bei der Stapo-Leitstelle Bielefeld gab er
eine Erklärung zur Weitergabe an die Geheime Staatspolizei in Berlin und an
Reichsgesundheitsführer Dr. Leonardo Conti ab, dass die Krankentötungen für ihn
als nationalsozialistischen Arzt gegen jede ärztliche Berufsauffassung
verstießen. Das Ausfüllen der Meldebögen verweigerte er mit der Begründung, dass
dies nach geltendem Strafrecht als Beihilfe zum Mord anzusehen sei. Vergeblich
versuchte er, Reichsleiter Martin Bormann, mit dem ihn eine langjährige
freundschaftliche Beziehung verband, zu Schritten gegen die „Euthanasie" zu
bewegen. Nach einem Gespräch mit Direktor Josef Bothe vom St. Franziskus- und
St. Rochus-Hospital in Telgte verfasste Jaspersen einen Bericht, der über Bothe
an Bischof Clemens August Graf v. Galen in Münster gelangte, der ihn wiederum
sofort an Kardinal Adolf Bertram in Breslau, den Vorsitzenden der Fuldaer
Bischofskonferenz, weiterleitete. Auf diesem Wege ging aus den v.
Bodelschwinghschen Anstalten ein Impuls für den öffentlichen Protest v. Galens
gegen die „Euthanasie" hervor.
Das Beispiel Bethels zeigt, dass sich vor dem Hintergrund der „Euthanasie" in
der deutschen Ärzteschaft Frontlinien herausbildeten, die viel diffiziler waren,
als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Der Fall Jaspersen belegt, dass
nicht alle überzeugten Nationalsozialisten unter den Ärzten zu den Befürwortern
der „Euthanasie"-Aktion zu zählen sind - aus der Volksgemeinschaftsideologie der
Nationalsozialisten ließen sich durchaus auch Argumente gegen die „Vernichtung
lebensunwerten Lebens" ableiten. Umgekehrt können nicht alle Ärzte, die in die
„Euthanasie"-Aktion verstrickt waren, als in Wolle gefärbte Nationalsozialisten
gelten.
Dr. Werner Villinger etwa, von 1933 bis 1940 Chefarzt Bethels, der von 1941
an zum ärztlichen Stab der „Aktion T4" gehörte, ist wohl eher als Mitläufer
einzuschätzen - der NSDAP trat er, „aus Feigheit", 6 wie er
selber rückblickend feststellte, erst 1937 bei.
Kurswechsel - partielle Resistenz bei partieller Kooperation
Im September 1940 gab v. Bodelschwingh seine unnachgiebige Haltung auf. Bis
dahin hatte er jede Form der Mitwirkung an der „Euthanasie"-Aktion strikt
abgelehnt. Die Hoffnung, man könne durch stille Diplomatie einen Abbruch der
Krankenmorde erreichen, hatte sich zu diesem Zeitpunkt jedoch zerschlagen. Der
Bombenangriff auf Bethel in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1940, der 14
Todesopfer forderte, wurde zwar in den Zeitungen als „Kindermord in Bethel"
propagandistisch ausgeschlachtet, die Drohung eines ungleich größeren
Massenmordes hing aber weiterhin über der Anstalt. Der Abtransport von acht
jüdischen Patienten am 26./27. September hatte nicht verhindert werden können.
Man strebte jetzt eine Sonderregelung für die v. Bodelschwinghschen Anstalten an
und war bereit, die Selektion und Deportation von Patienten aus Bethel passiv
hinzunehmen. Durch die verdeckte Obstruktionspolitik der konfessionellen
Anstalten konnte zwar eine große Zahl von Menschen vor dem Tod bewahrt werden -
ein Ende des Massenmordes war aber auf diese Weise nicht zu erreichen.
Im Dezember 1940 erfuhr Bodelschwingh vom bevorstehenden Besuch einer
Ärztekommission in Bethel, die im Auftrag der „Euthanasie"-Zentrale die
gefürchteten Meldebögen an Ort und Stelle ausfüllen sollte. Nachdem man zu der
Überzeugung gelangt war, dass man die Selektion und Deportation von
(nichtjüdischen) Patienten nicht mehr würde verhindern können, bereitete man
sich in Bethel auf die Ärztekommission vor, indem die Ärzte der Anstalten die
etwa 3.000 Patienten einer „Vorbegutachtung" unterzogen und sie in sieben
Kategorien einteilten. Man musste damit rechnen, dass die Menschen in den
untersten drei Kategorien („Vegetatives Dasein", „Arbeitsunfähigkeit" und
„Mechanische Arbeitsleistung") der Selektion durch die Ärztekommission zum Opfer
fallen würden. Nach einer handschriftlichen Aufstellung, die wohl von
Bodelschwingh angefertigt wurde, waren 446 Patienten in Bethel und seinen
Zweiganstalten bedroht. Im Unterschied zu anderen Anstalten versuchte man in
Bethel nicht, die Unterlagen zugunsten der Anstaltsbewohner zu verfälschen. Die
Ärztekommission bestätigte im Februar in den meisten Fällen die von den
Anstaltsärzten vorgenommene Einstufung. Hier wird deutlich, dass die Ärzteschaft
Bethels, durch die Vorbegutachtung zu einem Zahnrad im Getriebe der
Selektionsmaschinerie wurde.
Warum ließ man sich auf ein solches Verfahren ein? Man hatte erfahren, dass
dort, wo sich die Anstalten strikt geweigert hatten, die Meldebögen auszufüllen,
Ärzte der „Euthanasie"-Zentrale die Patienten willkürlich aussortiert hatten.
Als „Anwälte" ihrer Kranken - so die Formulierung Bodelschwinghs - versuchten
die Bethelärzte, denjenigen Teil der Anstaltsbevölkerung vor der Vernichtung zu
retten, dem selbst nach den strengen Kriterien der „Euthanasie"-Planer noch ein
Recht auf Leben zugestanden wurde. Um der Willkür der Selektion gegenzusteuern,
erschien es notwendig, diese durch die Vorbegutachtung in geregelte Bahnen zu
lenken. Diese verantwortungsethische Handlungsoption mündete indessen in ein
moralisches Dilemma. Sie setzte voraus, dass die Ärzteschaft Bethels mit dem
„Euthanasie"-Apparat kooperierte, dass die Grenzen zwischen passiver Duldung und
aktiver Mitarbeit fließend wurden. Noch schwerer wog, dass sich Anstaltsleitung
und Ärzteschaft mit der Vorbegutachtung grundsätzlich auf das Kategorisieren von
Menschen nach ihrer sozialen Wertigkeit einließen und gerade die Schwächsten
unter den Kranken und Behinderten preisgaben - ein scharfer Bruch mit allen
Traditionen Bethels.
Das Beispiel Bethels zeigt, dass partielle Resistenz ohne partielle
Kollaboration nicht möglich war, dass Verweigerung und Widerstand, sofern sie
nicht die Ebene der Fundamentalopposition erreichten, auf das engste mit
passiver Hinnahme oder gar mit aktivem Mitmachen verknüpft waren. Die
Alternative wären völlige Verweigerung und öffentlicher Protest gegen die
Krankenmorde gewesen. Dazu konnten sich Bodelschwingh und seine Mitstreiter
nicht entschließen. Sie fürchteten, mit einem solchen Schritt die Anstalten als
Ganzes und die gesamte Anstaltsbevölkerung in Gefahr zu bringen - und in der Tat
waren die Reaktionen des Regimes auf einen öffentlichen Protest kaum
abzuschätzen, war das Risiko nur schwer kalkulierbar. Ein solcher Schritt lag
aber auch von vornherein außerhalb ihres Denkhorizonts: Ein öffentlicher Protest
gegen die Regierung, und das im Krieg, wäre mit ihrer konservativen
Grundhaltung, ihrer prinzipiellen Staatsloyalität und ihrem Verständnis vom
Verhältnis zwischen „Kirche" und „Obrigkeit" nicht vereinbar gewesen. Er wäre
ihnen als „Landesverrat" erschienen. Welche Chancen eine auf konsequente
Verweigerung und öffentlichen Protest hinauslaufende gesinnungsethische
Handlungsoption eröffnet hätte, muss in der historischen Rückschau offen
bleiben. Die Verantwortlichen für den Krankenmord waren sich im Klaren darüber,
dass gegen die v. Bodelschwinghschen Anstalten als die größte und international
bekannteste Einrichtung für geistig Behinderte und psychisch Kranke nur ein
vorsichtiges Vorgehen in Frage kam. Ein öffentlicher Protest von dieser Seite
hätte sie vor immense Probleme gestellt.
Aus den Aufzeichnungen Bodelschwinghs über die Schlussbesprechung mit der
Ärztekommission geht klar hervor, dass seine Strategie jetzt vor allem darauf
angelegt war, Zeit zu gewinnen. Er setzte auf ein schnelles Ende des Krieges -
schließlich konnte er nicht wissen, dass die Vorbereitung des Überfalls auf die
Sowjetunion längst auf Hochtouren lief. Unter Friedensbedingungen, so das Kalkül
Bodelschwinghs, könnte die „Euthanasie"-Aktion
nicht mehr (wie bisher) ohne gesetzliche Grundlage als scheinbar
kriegsbedingte Notmaßnahme fortgeführt werden. Ein Gesetz würde zur legalen
Einhegung der „Euthanasie" führen. Vermutlich hoffte er insgeheim auch darauf,
dass sich das Regime scheuen würde, ein solches Gesetz zu erlassen, und das
Mordprogramm auf diese Weise zum Erliegen käme. Bodelschwingh verfolgte in
dieser Phase eine geschickte Doppelstrategie, indem er sich einerseits auf die
Diskussion um Selektionskriterien und Verfahrensweisen einließ, andererseits
aber nichts unversucht ließ, um mit den Verantwortlichen, vor allem mit den
beiden „Euthanasie"-Beauftragten Hitlers, dem „Begleitarzt des Führers", Prof.
Dr. Karl Brandt, und Reichsleiter Philipp Bouhler, ins Gespräch zu kommen. Dass
es Bodelschwingh immer wieder gelang, die normenstaatliche Fassade zu
durchdringen, zu den eigentlich Verantwortlichen, die sich hinter einem Geflecht
von Tarnorganisationen zu verbergen suchten, vorzustoßen und sie mit den Folgen
ihres heimlichen Tuns zu konfrontieren, wirkte auf diese verunsichernd, und so
zögerten sie so lange, den Abtransport der Betheler Patienten in die Wege zu
leiten, bis der im August 1941 von Hitler verfügte Stopp der „Aktion T4" dies
unmöglich machte.
Doch ging das Morden in verdeckteren Formen weiter, und auch Patienten aus
Bethel, die nach dem August 1941 in andere Anstalten - so nach Gütersloh und
Lengerich - verlegt wurden, gerieten in das Räderwerk der Mordmaschinerie.
Sicher ist auch, dass sieben der acht jüdischen Patienten, die im September 1940
aus Bethel abtransportiert wurden, den Tod fanden. Als es ab 1943, im
Zusammenhang mit der Verschärfung des Luftkrieges über Deutschland, zu
umfangreichen Verlegungen aus diakonischen Einrichtungen des Rheinlands kam, die
teilweise in den noch bestehenden „Euthanasie"-Zentren endeten, agierten die v.
Bodelschwinghschen Anstalten sehr zurückhaltend, obwohl Fritz v. Bodelschwingh
auch jetzt im Gespräch mit Karl Brandt keinen Zweifel daran ließ, dass er die
„Euthanasie" prinzipiell ablehnte.
Ein ethisches Dilemma
Die Verantwortlichen in Bethel wie auch in anderen Anstalten der Diakonie und
der Caritas sahen sich 1940/41 einem ethischen Dilemma ausgesetzt. Eine
gesinnungsethische Totalverweigerung hätte unkalkulierbare Risiken mit sich
gebracht, durch verantwortungsethisches Lavieren zugunsten der Patienten machte
man sich mitschuldig. Uns Nachgeborenen steht es nicht zu, ihr Handeln zu
verurteilen. Wir können nur versuchen, aus der Geschichte unsere Lehren zu
ziehen und in unserer Zeit das Richtige zu tun: kompromisslos für das
Lebensrecht psychisch kranker und geistig behinderter Menschen eintreten, wo es
- und sei es auch nur im Gedankenspiel - in Frage gestellt wird.
Anmerkungen
1 Carsten Nicolaisen, Fritz von Bodelschwingh als
Kirchenpolitiker, in: Matthias Benad (Hg.), Friedrich v. Bodelschwingh d. J. und
die Betheler Anstalten. Frömmigkeit und Weltgestaltung, Stuttgart u.a. 1997, S.
82-100, hier: S. 85.
2 Zum Folgenden: Matthias Benad, Bethels Verhältnis
zum Nationalsozialismus, in: Matthias Benad/Regina Mentner (Hg.),
Zwangsverpflichtet. Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiter(-innen) in Bethel
und Lobetal 1939-1945, Bielefeld 2002, S. 27-66.
3 Zit. nach Hans-Walter Schmuhl, Eckardtsheim und der
Nationalsozialismus (1931-1941), in: Matthias Benad/ Hans-Walter Schmuhl (Hg.),
Bethel-Eckardtsheim. Von der Gründung der ersten deutschen Arbeiterkolonie bis
zur Auflösung als Teilanstalt (1882-2001), Stuttgart 2006, S. 455-489, hier: S.
456..
4 Hans-Walter Schmuhl, Ärzte in
der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta 1890- 1970, Bielefeld 2001, S.
50-57.
5 Zum Folgenden: Anneliese
Hochmuth, Spurensuche. Eugenik, Sterilisation, Patientenmorde und die v.
Bodelschwinghschen Anstalten Bethel 1929-1945, hg. v. Matthias Benad, Bielefeld
1997.
6 Zit. n. Hans-Walter Schmuhl,
Ärzte in der Anstalt Bethel 1870-1945, S.83
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