Studienkreis Deutscher Widerstand 1933-1945 e.V.

"informationen" Nr. 65, Mai 2007 
Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, der Nationalsozialismus
und die „Euthanasie“

Matthias Benad, Hans-Walter Schmuhl
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Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, ein Anstaltsbund, der 1921 aus dem Zusammenschluss der Rheinisch-Westfälischen Epileptischenanstalt Bethel, der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta und der Westfälischen Diakonenanstalt Nazareth entstanden war, stellten 1933 die größte Einrichtung der Inneren Mission im Deutschen Reich und das wohl bedeutendste Werk der freien evangelischen Liebestätigkeit in Europa, wenn nicht auf der Welt dar. Sie waren weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt und galten in weiten Teilen nicht nur der evangelischen Bevölkerung als eine moralische Instanz, mit der die braunen Machthaber bei der Durchsetzung ihrer Kirchen- und Diakoniepolitik, aber auch ihrer Erbgesundheitsund Rassenpolitik rechnen mussten.

Bodelschwingh wird Reichsbischof

Die Leitung dieses Anstaltskomplexes lag seit 1910 in den Händen von Pastor Friedrich v. Bodelschwingh d. J. - in der Erinnerungskultur Bethels liebevoll „Pastor Fritz" genannt -, einem der einflussreichsten Männer des deutschen Protestantismus in der Zwischenkriegszeit. Im Mai/Juni 1933 geriet er für kurze Zeit in das Rampenlicht der Öffentlichkeit. Ohne dass er zuvor gefragt worden war, wurde er von der Jungreformatorischen Bewegung, die gegen die von den braunen Machthabern unterstützten Deutschen Christen Front machte, als Kandidat für das höchste Amt in der neuen Deutschen Evangelischen Kirche benannt, ehe überhaupt die Modalitäten der Wahl des Reichsbischofs festgelegt waren. Zögernd trat er gegen den Kandidaten der Deutschen Christen, den Königsberger Wehrkreispfarrer Ludwig Müller, an und wurde mit überraschend klarer Mehrheit gewählt. Unmittelbar nach seiner Wahl richtete er ein Wort an die evangelischen Christen, das seinen kirchenpolitischen Kurs umriss: Als Bischof der ganzen Kirche wollte er über den kirchenpolitischen Parteien stehen und forderte zur Versöhnung über die sich verhärtenden Fronten des beginnenden „Kirchenkampfes" hinweg auf. Bodelschwingh unterschied klar zwischen dem Ringen um die innere Ordnung der Kirche und dem Verhältnis der Kirche zum neuen Staat. Wie so viele Vertreter des deutschen Protestantismus teilte er „die Begeisterung über die politische Wende von 1933", in der er eine „Rückkehr zu überlieferten Ordnungen und Wertvorstellungen" sah. Ähnlich wie die Deutschen Christen betrachtete er „seine Aufgabe als einen im ,Wort des Herrn Christus' begründeten ,Dienst am Volk' ".1 Im Gegensatz zu den Deutschen Christen lehnte er aber die Politisierung der Kirche und die Übertragung des nationalsozialistischen „Führerprinzips" auf den kirchlichen Raum ab.

Die Tätigkeit Bodelschwinghs als Reichsbischof blieb ein Intermezzo. Unter dem propagandistischen Druck der Deutschen Christen und nach der Einsetzung eines Staatskommissars für die Kirchen in Preußen am 24. Juni 1933 sah er sich zum Rücktritt gezwungen. Doch wurde sein Ansehen im deutschen Protestantismus dadurch nicht erschüttert. Er wirkte auch weiterhin hinter den Kulissen des „Kirchenkampfes", wobei er - typisch für die führenden Vertreter der Inneren Mission - zwischen den auseinanderdriftenden Flügeln der Bekennenden Kirche eine vermittelnde, gemäßigte Position einzunehmen versuchte, auch wenn er sich damit dem Risiko aussetzte, gelegentlich zwischen alle Fronten zu geraten. Bei öffentlichen Stellungnahmen zum Staat Hitlers übte Bodelschwingh, mit Rücksicht auf das ihm anvertraute Werk, äußerste Zurückhaltung.

Nationale Begeisterung, innerer Unfriede

Nationale Begeisterung, innerer Unfriede Wie in der großen Politik, so steuerte Fritz v. Bodelschwingh auch innerhalb des Anstaltsmilieus einen behutsamen Kurs.2 Bis 1933 versuchte die Leitung der v. Bodelschwinghschen Anstalten, der Leitlinie des Vernunftrepublikanismus folgend, parteipolitische Neutralität zu bewahren. Gegen Ende der Weimarer Republik fiel es ihr jedoch zunehmend schwerer, diesen Kurs zu halten, da die Nationalsozialisten in Bethel rasch an Boden gewannen.

Seit jeher waren die politischen Sympathien im Anstaltsmilieu auf das rechte Parteienspektrum beschränkt gewesen. Mitte 1931 waren in der Ortschaft Bethel vier Parteien mit eigenen Ortsgruppen vertreten: die rechtsliberale Deutsche Volkspartei (DVP), die rechtskonservative Deutschnationale Volkspartei (DNVP), der Christlich Soziale Volksdienst (CSVD), der sich 1929 von der DNVP abgespalten hatte, und schließlich die NSDAP. Während die DVP bald in der Versenkung verschwand, die DNVP und der CSVD sich mühsam behaupten konnten, gewann die NSDAP immer mehr an Boden. Führende Anstaltsbeamte - Leopold Graf v. Baudissin, der Leiter der Kanzlei des Anstaltsbundes, sowie die leitenden Ärzte Dr. Carl Schneider, Dr. Hanns Löhr und Dr. Karsten Jaspersen - schlossen sich der NSDAP an. Starken Zulauf hatten die Nationalsozialisten von Diakonen und ihren Söhnen sowie Anstaltshandwerkern, aber auch von Patienten, Kolonisten und Fürsorgezöglingen. Im September 1932 war die NSDAP-Ortsgruppe mit über 200 Mitgliedern die bei weitem stärkste politische Partei in Bethel. Im ersten Wahlgang der Reichspräsidentenwahl am 13. März 1932 hatte es in den drei zu Bethel gehörenden Wahlbezirken der Amtsgemeinde Gadderbaum bereits eine solide Mehrheit für einen Reichspräsidenten Adolf Hitler gegeben - auf der Reichsebene lag dagegen bekanntlich Hindenburg mit deutlichem Abstand vor Hitler.

Um die politischen Konflikte in der Anstaltsgemeinde einzudämmen, beschloss der Arbeitsausschuss am 30. Juni 1931, keine Räume mehr für politische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Gelegenheit mahnte das für strategische Entscheidungen zuständige Leitungsgremium alle verantwortlichen Mitarbeiter, den „politischen Burgfrieden" in der Anstalt zu wahren. Mit der „Machtergreifung" der Nationalsozialisten war die „Burgfriedenspolitik" der vereinigten Anstaltsleitung hinfällig. NSDAP und SA konnten nun in Bethel offen auftreten. So sprach der Leiter der Zweiganstalt Eckardtsheim, Pastor Gustav Dietrich, anlässlich der Fahnenweihe der SA am 11. Mai 1933 im Festsaal des Hauses Thekoa „zündende Worte": „Wir Betheler sind unpolitisch, aber deutsch bis in die Knochen. Seitdem aber der 30. Januar und der 5. März unserm Volk eine wahrhaft deutsche Richtung gegeben haben, soll in diesem Saal auch wahrhaft deutsches politisches Wesen eine Heimstätte finden."3 Bis in die zweite Hälfte der 1930er Jahre zogen sich die politischen Spannungen und Konflikte hin. Als Scharfmacher trat dabei immer wieder Dr. Hanns Löhr, der Oberarzt der Inneren Abteilung Sareptas, in Erscheinung, der als Kreisleiter der NSDAP in die Anstalten hineinzuregieren versuchte.4 Durch personelle Veränderungen, insbesondere durch das Ausscheiden von Dr. Carl Schneider und Dr. Hanns Löhr aus dem Anstaltsdienst, aber auch unter dem zunehmenden Druck der Entkonfessionalisierungspolitik seit 1937 fanden die Anstalten zu ihrer inneren Einheit zurück. Vollends gilt dies ab 1939, als alle Kräfte in der gemeinsamen Abwehr des NS-„Euthanasie"-Programms zusammenstanden.

Bethel und die NS-Erbgesundheitspolitik

Die Haltung Fritz v. Bodelschwinghs zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens" kommt in einem Vortrag über Fragen der Eugenik deutlich zum Ausdruck, den er im Jahre 1929 vor einer Versammlung der Evangelischen Akademikerschaft in Lübeck hielt. Darin zog er eine ethische Grenzlinie zwischen Eugenik und „Euthanasie". Stand er der Eugenik vorsichtig aufgeschlossen gegenüber, so lehnte er die „Euthanasie" prinzipiell ab - sie widersprach auch ganz und gar der Tradition Bethels, vom Schwächsten her zu denken.5

Bei der Durchführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" arbeiteten die v. Bodelschwinghschen Anstalten bereitwillig mit - über 1.000 Patienten wurden nach heutigem Kenntnisstand in Bethel sterilisiert, wahrscheinlich aber deutlich mehr. 1940/41 jedoch, als die „Aktion T4", die Vergasung von etwa 70.000 geistig behinderten und psychisch kranken Menschen aus den deutschen Heil- und Pflegeanstalten, auf die v. Bodelschwinghschen Anstalten überzugreifen drohte, ergriff Bodelschwingh sofort energische Gegenmaßnahmen und machte all seinen Einfluss geltend, um einen Abbruch des Massenmordes zu erreichen. Sein engster Mitstreiter war Pastor Paul Gerhard Braune, der Leiter der Lobetaler Anstalten und seit 1932 Vizepräsident des Central-Ausschusses für die Innere Mission.

Bodelschwingh und Braune wurden bei vier Reichsministern vorstellig, beim Oberkommando der Wehrmacht, beim Oberpräsidenten und Gauleiter in Münster und beim Regierungspräsidenten in Minden. Hier zeigt sich zum einen, wie weit die Beziehungen Bodelschwinghs reichten - aus einem alten westfälischen Adelsgeschlecht stammend, stand der Pastor im Mittelpunkt eines Netzwerks, das bis in die höchsten Regierungs- und Militärkreise hineinreichte. Zum anderen aber erwiesen sich all diese Kontakte, erwies sich die „stille Diplomatie", die sich im Kaiserreich und in der Weimarer Republik überaus bewährt hatte, als weitgehend nutzlos. Denn die „Euthanasie"-Aktion war außerhalb des Normenstaates angesiedelt. Reichsjustizminister Franz Gürtner etwa, der die beiden Pastoren in seiner Berliner Privatwohnung empfing, wusste zu diesem Zeitpunkt nur in groben Umrissen über die „Aktion T4" Bescheid - eingreifen konnte er nicht. Bodelschwingh und Braune schafften es zwar, bis zu der konspirativ tätigen „Euthanasie"-Zentrale vorzudringen, aber hier versagten alle Versuche der stillen Einflussnahme. Braune verfasste daraufhin eine detaillierte Denkschrift zur „Euthanasie", die im Juli 1940 über die Reichskanzlei bis zu Hitler gelangte. Als Reaktion darauf wurde Braune im August von der Gestapo verhaftet. Erst Ende Oktober wurde er wieder entlassen.

Zu dieser Zeit war bereits klar, dass sich die v. Bodelschwinghschen Anstalten, wo die Fragebögen am 14. Juni 1940 eingetroffen waren, zu einem Zentrum der Verweigerung und Obstruktion entwickeln würden - das Ausfüllen der Meldebögen wurde zunächst strikt verweigert. Dies ist auch und vor allem darauf zurückzuführen, dass Fritz v. Bodelschwingh, die Ärzte, die Pastoren, die Hauseltern, die Diakone und Diakonissen sowie die Verwaltung eine geschlossene Abwehrfront bildeten. Trotz aller Sympathien für Eugenik und Sterilisation lehnten die verantwortlichen Ärzte die „Euthanasie"-Aktion kompromisslos ab - Dr. Karsten Jaspersen als Chefarzt der Psychiatrie in der Diskonissenanstalt Sarepta ebenso wie Dr. Gerhard Schorsch, der neue Chefarzt der Anstalt Bethel.

Jaspersen, seit 1929 als psychiatrischer Gutachter für die Reichsleitung der NSDAP tätig und seit 1931 Parteimitglied, ein „alter Kämpfer" also, ergriff sofort von sich aus die Initiative. Bei der Stapo-Leitstelle Bielefeld gab er eine Erklärung zur Weitergabe an die Geheime Staatspolizei in Berlin und an Reichsgesundheitsführer Dr. Leonardo Conti ab, dass die Krankentötungen für ihn als nationalsozialistischen Arzt gegen jede ärztliche Berufsauffassung verstießen. Das Ausfüllen der Meldebögen verweigerte er mit der Begründung, dass dies nach geltendem Strafrecht als Beihilfe zum Mord anzusehen sei. Vergeblich versuchte er, Reichsleiter Martin Bormann, mit dem ihn eine langjährige freundschaftliche Beziehung verband, zu Schritten gegen die „Euthanasie" zu bewegen. Nach einem Gespräch mit Direktor Josef Bothe vom St. Franziskus- und St. Rochus-Hospital in Telgte verfasste Jaspersen einen Bericht, der über Bothe an Bischof Clemens August Graf v. Galen in Münster gelangte, der ihn wiederum sofort an Kardinal Adolf Bertram in Breslau, den Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, weiterleitete. Auf diesem Wege ging aus den v. Bodelschwinghschen Anstalten ein Impuls für den öffentlichen Protest v. Galens gegen die „Euthanasie" hervor.

Das Beispiel Bethels zeigt, dass sich vor dem Hintergrund der „Euthanasie" in der deutschen Ärzteschaft Frontlinien herausbildeten, die viel diffiziler waren, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Der Fall Jaspersen belegt, dass nicht alle überzeugten Nationalsozialisten unter den Ärzten zu den Befürwortern der „Euthanasie"-Aktion zu zählen sind - aus der Volksgemeinschaftsideologie der Nationalsozialisten ließen sich durchaus auch Argumente gegen die „Vernichtung lebensunwerten Lebens" ableiten. Umgekehrt können nicht alle Ärzte, die in die „Euthanasie"-Aktion verstrickt waren, als in Wolle gefärbte Nationalsozialisten gelten.

Dr. Werner Villinger etwa, von 1933 bis 1940 Chefarzt Bethels, der von 1941 an zum ärztlichen Stab der „Aktion T4" gehörte, ist wohl eher als Mitläufer einzuschätzen - der NSDAP trat er, „aus Feigheit",6 wie er selber rückblickend feststellte, erst 1937 bei.

Kurswechsel - partielle Resistenz bei partieller Kooperation

Im September 1940 gab v. Bodelschwingh seine unnachgiebige Haltung auf. Bis dahin hatte er jede Form der Mitwirkung an der „Euthanasie"-Aktion strikt abgelehnt. Die Hoffnung, man könne durch stille Diplomatie einen Abbruch der Krankenmorde erreichen, hatte sich zu diesem Zeitpunkt jedoch zerschlagen. Der Bombenangriff auf Bethel in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1940, der 14 Todesopfer forderte, wurde zwar in den Zeitungen als „Kindermord in Bethel" propagandistisch ausgeschlachtet, die Drohung eines ungleich größeren Massenmordes hing aber weiterhin über der Anstalt. Der Abtransport von acht jüdischen Patienten am 26./27. September hatte nicht verhindert werden können. Man strebte jetzt eine Sonderregelung für die v. Bodelschwinghschen Anstalten an und war bereit, die Selektion und Deportation von Patienten aus Bethel passiv hinzunehmen. Durch die verdeckte Obstruktionspolitik der konfessionellen Anstalten konnte zwar eine große Zahl von Menschen vor dem Tod bewahrt werden - ein Ende des Massenmordes war aber auf diese Weise nicht zu erreichen.

Im Dezember 1940 erfuhr Bodelschwingh vom bevorstehenden Besuch einer Ärztekommission in Bethel, die im Auftrag der „Euthanasie"-Zentrale die gefürchteten Meldebögen an Ort und Stelle ausfüllen sollte. Nachdem man zu der Überzeugung gelangt war, dass man die Selektion und Deportation von (nichtjüdischen) Patienten nicht mehr würde verhindern können, bereitete man sich in Bethel auf die Ärztekommission vor, indem die Ärzte der Anstalten die etwa 3.000 Patienten einer „Vorbegutachtung" unterzogen und sie in sieben Kategorien einteilten. Man musste damit rechnen, dass die Menschen in den untersten drei Kategorien („Vegetatives Dasein", „Arbeitsunfähigkeit" und „Mechanische Arbeitsleistung") der Selektion durch die Ärztekommission zum Opfer fallen würden. Nach einer handschriftlichen Aufstellung, die wohl von Bodelschwingh angefertigt wurde, waren 446 Patienten in Bethel und seinen Zweiganstalten bedroht. Im Unterschied zu anderen Anstalten versuchte man in Bethel nicht, die Unterlagen zugunsten der Anstaltsbewohner zu verfälschen. Die Ärztekommission bestätigte im Februar in den meisten Fällen die von den Anstaltsärzten vorgenommene Einstufung. Hier wird deutlich, dass die Ärzteschaft Bethels, durch die Vorbegutachtung zu einem Zahnrad im Getriebe der Selektionsmaschinerie wurde.

Warum ließ man sich auf ein solches Verfahren ein? Man hatte erfahren, dass dort, wo sich die Anstalten strikt geweigert hatten, die Meldebögen auszufüllen, Ärzte der „Euthanasie"-Zentrale die Patienten willkürlich aussortiert hatten. Als „Anwälte" ihrer Kranken - so die Formulierung Bodelschwinghs - versuchten die Bethelärzte, denjenigen Teil der Anstaltsbevölkerung vor der Vernichtung zu retten, dem selbst nach den strengen Kriterien der „Euthanasie"-Planer noch ein Recht auf Leben zugestanden wurde. Um der Willkür der Selektion gegenzusteuern, erschien es notwendig, diese durch die Vorbegutachtung in geregelte Bahnen zu lenken. Diese verantwortungsethische Handlungsoption mündete indessen in ein moralisches Dilemma. Sie setzte voraus, dass die Ärzteschaft Bethels mit dem „Euthanasie"-Apparat kooperierte, dass die Grenzen zwischen passiver Duldung und aktiver Mitarbeit fließend wurden. Noch schwerer wog, dass sich Anstaltsleitung und Ärzteschaft mit der Vorbegutachtung grundsätzlich auf das Kategorisieren von Menschen nach ihrer sozialen Wertigkeit einließen und gerade die Schwächsten unter den Kranken und Behinderten preisgaben - ein scharfer Bruch mit allen Traditionen Bethels.

Das Beispiel Bethels zeigt, dass partielle Resistenz ohne partielle Kollaboration nicht möglich war, dass Verweigerung und Widerstand, sofern sie nicht die Ebene der Fundamentalopposition erreichten, auf das engste mit passiver Hinnahme oder gar mit aktivem Mitmachen verknüpft waren. Die Alternative wären völlige Verweigerung und öffentlicher Protest gegen die Krankenmorde gewesen. Dazu konnten sich Bodelschwingh und seine Mitstreiter nicht entschließen. Sie fürchteten, mit einem solchen Schritt die Anstalten als Ganzes und die gesamte Anstaltsbevölkerung in Gefahr zu bringen - und in der Tat waren die Reaktionen des Regimes auf einen öffentlichen Protest kaum abzuschätzen, war das Risiko nur schwer kalkulierbar. Ein solcher Schritt lag aber auch von vornherein außerhalb ihres Denkhorizonts: Ein öffentlicher Protest gegen die Regierung, und das im Krieg, wäre mit ihrer konservativen Grundhaltung, ihrer prinzipiellen Staatsloyalität und ihrem Verständnis vom Verhältnis zwischen „Kirche" und „Obrigkeit" nicht vereinbar gewesen. Er wäre ihnen als „Landesverrat" erschienen. Welche Chancen eine auf konsequente Verweigerung und öffentlichen Protest hinauslaufende gesinnungsethische Handlungsoption eröffnet hätte, muss in der historischen Rückschau offen bleiben. Die Verantwortlichen für den Krankenmord waren sich im Klaren darüber, dass gegen die v. Bodelschwinghschen Anstalten als die größte und international bekannteste Einrichtung für geistig Behinderte und psychisch Kranke nur ein vorsichtiges Vorgehen in Frage kam. Ein öffentlicher Protest von dieser Seite hätte sie vor immense Probleme gestellt.

Aus den Aufzeichnungen Bodelschwinghs über die Schlussbesprechung mit der Ärztekommission geht klar hervor, dass seine Strategie jetzt vor allem darauf angelegt war, Zeit zu gewinnen. Er setzte auf ein schnelles Ende des Krieges - schließlich konnte er nicht wissen, dass die Vorbereitung des Überfalls auf die Sowjetunion längst auf Hochtouren lief. Unter Friedensbedingungen, so das Kalkül Bodelschwinghs, könnte die „Euthanasie"-Aktion nicht mehr (wie bisher) ohne gesetzliche Grundlage als scheinbar kriegsbedingte Notmaßnahme fortgeführt werden. Ein Gesetz würde zur legalen Einhegung der „Euthanasie" führen. Vermutlich hoffte er insgeheim auch darauf, dass sich das Regime scheuen würde, ein solches Gesetz zu erlassen, und das Mordprogramm auf diese Weise zum Erliegen käme. Bodelschwingh verfolgte in dieser Phase eine geschickte Doppelstrategie, indem er sich einerseits auf die Diskussion um Selektionskriterien und Verfahrensweisen einließ, andererseits aber nichts unversucht ließ, um mit den Verantwortlichen, vor allem mit den beiden „Euthanasie"-Beauftragten Hitlers, dem „Begleitarzt des Führers", Prof. Dr. Karl Brandt, und Reichsleiter Philipp Bouhler, ins Gespräch zu kommen. Dass es Bodelschwingh immer wieder gelang, die normenstaatliche Fassade zu durchdringen, zu den eigentlich Verantwortlichen, die sich hinter einem Geflecht von Tarnorganisationen zu verbergen suchten, vorzustoßen und sie mit den Folgen ihres heimlichen Tuns zu konfrontieren, wirkte auf diese verunsichernd, und so zögerten sie so lange, den Abtransport der Betheler Patienten in die Wege zu leiten, bis der im August 1941 von Hitler verfügte Stopp der „Aktion T4" dies unmöglich machte.

Doch ging das Morden in verdeckteren Formen weiter, und auch Patienten aus Bethel, die nach dem August 1941 in andere Anstalten - so nach Gütersloh und Lengerich - verlegt wurden, gerieten in das Räderwerk der Mordmaschinerie. Sicher ist auch, dass sieben der acht jüdischen Patienten, die im September 1940 aus Bethel abtransportiert wurden, den Tod fanden. Als es ab 1943, im Zusammenhang mit der Verschärfung des Luftkrieges über Deutschland, zu umfangreichen Verlegungen aus diakonischen Einrichtungen des Rheinlands kam, die teilweise in den noch bestehenden „Euthanasie"-Zentren endeten, agierten die v. Bodelschwinghschen Anstalten sehr zurückhaltend, obwohl Fritz v. Bodelschwingh auch jetzt im Gespräch mit Karl Brandt keinen Zweifel daran ließ, dass er die „Euthanasie" prinzipiell ablehnte.

Ein ethisches Dilemma

Die Verantwortlichen in Bethel wie auch in anderen Anstalten der Diakonie und der Caritas sahen sich 1940/41 einem ethischen Dilemma ausgesetzt. Eine gesinnungsethische Totalverweigerung hätte unkalkulierbare Risiken mit sich gebracht, durch verantwortungsethisches Lavieren zugunsten der Patienten machte man sich mitschuldig. Uns Nachgeborenen steht es nicht zu, ihr Handeln zu verurteilen. Wir können nur versuchen, aus der Geschichte unsere Lehren zu ziehen und in unserer Zeit das Richtige zu tun: kompromisslos für das Lebensrecht psychisch kranker und geistig behinderter Menschen eintreten, wo es - und sei es auch nur im Gedankenspiel - in Frage gestellt wird.

Anmerkungen

1 Carsten Nicolaisen, Fritz von Bodelschwingh als Kirchenpolitiker, in: Matthias Benad (Hg.), Friedrich v. Bodelschwingh d. J. und die Betheler Anstalten. Frömmigkeit und Weltgestaltung, Stuttgart u.a. 1997, S. 82-100, hier: S. 85.

2 Zum Folgenden: Matthias Benad, Bethels Verhältnis zum Nationalsozialismus, in: Matthias Benad/Regina Mentner (Hg.), Zwangsverpflichtet. Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiter(-innen) in Bethel und Lobetal 1939-1945, Bielefeld 2002, S. 27-66.

3 Zit. nach Hans-Walter Schmuhl, Eckardtsheim und der Nationalsozialismus (1931-1941), in: Matthias Benad/ Hans-Walter Schmuhl (Hg.), Bethel-Eckardtsheim. Von der Gründung der ersten deutschen Arbeiterkolonie bis zur Auflösung als Teilanstalt (1882-2001), Stuttgart 2006, S. 455-489, hier: S. 456..

4 Hans-Walter Schmuhl, Ärzte in der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta 1890- 1970, Bielefeld 2001, S. 50-57.

5 Zum Folgenden: Anneliese Hochmuth, Spurensuche. Eugenik, Sterilisation, Patientenmorde und die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel 1929-1945, hg. v. Matthias Benad, Bielefeld 1997.

6 Zit. n. Hans-Walter Schmuhl, Ärzte in der Anstalt Bethel 1870-1945, S.83

 

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