"informationen" Nr. 62, November 2005
"Die Verfolgten von gestern
sind die Erbauer der Zukunft."
Zur humanitären Hilfe der Centrale Sanitaire Suisse für NS-Opfer
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Kurz nach der Befreiung vom Faschismus gründete die Centrale Sanitaire
Suisse (CSS) in Stuttgart die Süddeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe
(SÄS). Aufgabe der SÄS war die medizinische und humanitäre Hilfe für
ehemalige Widerstandskämpfer, Verfolgte und ihre Angehörigen. Vor
einiger Zeit hat die VVN-BdA Baden-Württemberg dem Studienkreis
Deutscher Widerstand Unterlagen über die Arbeit der CSS/SÄS übergeben.
Die Kartei umfasst ca. 4.500 Namen, die zur Zeit in einer Datenbank
erschlossen werden.
Der Schwerpunkt der Arbeit der SÄS lag im ehemaligen Württemberg-Baden
und in Hessen. Der folgende Artikel geht in erster Linie auf
Entwicklungen und Hilfsmaßnahmen in diesen Gebieten ein. Ein
besonderer Dank gilt Elli Schöttle, Ilse Werner und der VVN-BdA
Baden-Württemberg, die das Projekt mit zusätzlichen Informationen und
Dokumenten unterstützt haben.
Rückkehr in ein fremdes Land
Als die NS-Opfer ab dem Frühjahr 1945 aus den Konzentrationslagern und
Zuchthäusern, aus der Emigration oder der Illegalität zurückkehrten,
waren viele Städte zerstört, die Familien zerstreut, die
Arbeitsstellen verloren, Lebensmittel Mangelware. "Sie suchten ihre
Angehörigen, die z.T. in KZ oder im Bombenhagel umgekommen oder
evakuiert waren. Es waren politisch Verfolgte, Juden, Zigeuner,
Bibelforscher und andere. Alle verhungert, abgerissen, ohne Obdach.
Sie brauchten Ausweise und Fahrscheine, sie brauchten Bezugsscheine
für Textilien, Schuhe usw., für die sie dann in keinem Geschäft etwas
bekamen, weil die Waren unter der Theke verkauft wurden."1
Grundbedürfnisse der Überlebenden2
Lebensmittel: Sie bekamen auf ihre Lebensmittelmarken durchschnittlich
1200 Kalorien täglich. In manchen Städten gelang es den
Betreuungsstellen, für die Verfolgten die halbe Schwerarbeiterzulage,
d.h. 400 Kalorien zusätzlich, durchzusetzen.
Wohnung: Viele Häuser waren durch Bomben zerstört. Viele, insbesondere
jüdische
Opfer, waren aus ihrer Wohnung hinausgesetzt worden. Beispiele:
"Meine Frau und ich mußten dann 1941 unsere Wohnung im elterlichen
Haus verlassen und wurden in sog. Judenhäuser eingewiesen." (Edmund
Oettinger aus Frankfurt, CSS 3008).
"Verhaftet wurde ich aufgrund meines Glaubens als Zeuge Jehovas am
26.6.1944
... Meine Wohnung, wo ich 29 Jahre wohnte, wurde von der Gestapo
beschlagnahmt
und geräumt, habe auch dieselbe nicht wiederbekommen." (Christine
Class aus Waiblingen, CSS 585).
Teilweise wurden die zurückgekehrten NS-Verfolgten in Hotels, Heime
oder beschlagnahmte Wohnungen internierter Nazi-Aktivisten
eingewiesen. Auseinandersetzungen gab es, als ehemalige Nazis ihre
Wohnung wieder beanspruchten. 1946 protestierten die Vertreter der
hessischen Betreuungsstellen: "Die Versammelten sind der Auffassung,
dass belastete Nationalsozialisten, die ihre
Wohnung räumen mussten, anderweitig unterzubringen sind. Denn die
Opfer des
Faschismus haben nach Jahren der Entbehrungen Anspruch auf ein Heim
... Die
KZler haben jahrelang unter den unwürdigsten Verhältnissen gelebt.
Diese Männer
sollen nun den entnazifizierten Pgs die beschlagnahmte Wohnung
überlassen ? Nachdem sie sie instandgesetzt haben? Mag das Wohnungsamt
oder die Groß-
Hessische Regierung sehen, wo sie die (NS-)Aktivisten unterbringt."3
Gesundheit: Viele NS-Verfolgte kamen abgemagert und krank zurück. Bei
ärztlichen
Untersuchungen wurde in Hamburg festgestellt: Zwei Drittel waren
unterernährt, 13% hatten Lungentuberkulose, 39% Hungerödeme und
Wasser, 20% Magen- und Darmkrankheiten, 25% Herz- und
Kreislaufprobleme; fast die Hälfte war ganz oder teilweise
erwerbsunfähig.
Arbeitplätze: Viele Überlebende waren jahrelang inhaftiert oder in
Emigration gewesen, sie waren von ihrem Arbeitgeber aus politischen
oder rassischen Gründen
entlassen worden oder hatten andere Tätigkeiten aufnehmen müssen.
Beispiele:
"Nach meiner Entlassung (aus politischer Strafhaft 1935) wurde ich von
dem Nazistaat in meiner Existenz behindert, ich durfte in keiner
Fabrik arbeiten, und wenn ich in Arbeit war, wurde von der Gestapo
wieder meine Entlassung gefordert." (Christian Lotz aus Offenbach, CSS
2576)
"Ich wurde am 10. Juni 1937 nach 25-jähriger Dienstzeit wegen der
Nürnberger
Rassegesetze ... entlassen." (Stefan Barta aus Frankfurt, CSS 120)
"Ich war als Verwaltungsangestellter in der Stadtverwaltung tätig. Aus
rassischen
und politischen Gründen im April 1933 in Schutzhaft genommen und dann
fristlos
aus dem Dienst entlassen (Mischling I. Grades, Mitglied der SPD und
Betriebsratsvorsitzender)" (Felix Binge-Hamann aus Esslingen, CSS
318).
Trotz einer gesetzlich vorgesehenen Bevorzugung bei der Einstellung
war Anfang der 1950er Jahre noch ein beträchtlicher Teil der NS-Opfer
ohne Arbeit. In Flensburg z.B. standen "von 90 Personen lediglich 16
in Arbeit ... 9 NS-Opfer bekamen Arbeitslosengeld, 27 ... lebten von
Alters- oder Invalidenrenten unter 200 Mark pro Monat, 38
NS-Geschädigte bestritten ihren Unterhalt allein aus der OdN-Rente
oder der allgemeinen Wohlfahrt."4
Handelnde Personen, Organisationen, Behörden
"Was sollte werden mit den Überlebenden der jahrelangen Haft und
Schinderei? ... Wer half ihnen jetzt? Wer wusste überhaupt von ihrer
Existenz? ... In der zerstörten
Stadt war mehr als die Hälfte der verbliebenen Bevölkerung obdachlos,
Flüchtlinge
aus dem Osten und Kriegsheimkehrer vergrößerten die Zahl der
Obdachlosen um weitere Zigtausende. Wer sollte sich da, wo es ums pure
Überleben ging, um diejenigen Heimkehrer sorgen, deren Existenz man
seit Jahren aus dem Bewusstsein
verdrängt hatte: die deportierten Juden, die in die KZ verschleppten
politischen
Gegner des NS-Regimes?" (Viktoria Pollmann, "Schonfrist für NS-Opfer
war bald vorbei", Frankfurter Rundschau vom 27.1.2005)
Die Besatzungsbehörden und die entstehenden Landesregierungen erließen
- zögernd - nur allgemeine Richtlinien, die die Lage vor Ort kaum
besserten. Die für
die Versorgung der Verfolgten mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnraum,
Arbeit und
ärztlicher Behandlung zuständigen kommunalen Stellen waren noch nicht
von
ehemaligen Nazis gesäubert, zum Teil lahmgelegt und diesen Aufgaben
nicht
gewachsen. So lag die Betreuung bei den Organisationen der Verfolgten
selbst.
Selbsthilfe durch Organisationen der Verfolgten
Überall im Land bildeten sich Arbeitsausschüsse, Rückführungsstellen,
KZ-Ausschüsse, Komitees ehemaliger Gefangener, Betreuungsstellen. Sie
wurden getragen von den Widerstandskämpfern und Verfolgten, sie waren
"von dem Willen
durchdrungen, an vorderster Stelle für die Durchsetzung der erklärten
Ziele der Antihitlerkoalition zu kämpfen, nämlich den Nazismus und
Militarismus mit Stumpf und Stiel auszurotten. Im Hochgefühl der
wiedergewonnenen Freiheit wurden die erlittenen Strapazen und die
angeschlagene Gesundheit vielfach verdrängt",
beschreibt Alfred Hausser die Situation.5
In Württemberg-Baden wurde im August 1945 bei der US-Militärregierung
die
Genehmigung für die Vereinigung der politischen Gefangenen und
Verfolgten des Nazi-Systems beantragt. Die angegebenen Zielsetzungen
verbanden in typischer Weise tagespolitische mit, wenn auch
zurückhaltend formulierten, weiter gesteckten Zielen:
"1. Betreuung der aus den Lagern, Zuchthäusern und Gefängnissen
zurückgekehrten
Gefangenen a) Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnung
b) Arbeitsvermittlung als Grundlage einer neuen Existenz
c) Betreuung von Angehörigen der in den Lagern, Gestapokellern,
Zuchthäusern und Gefängnissen gestorbenen und ermordeten Gefangenen
d) Betreuung der infolge ihrer Haft gesundheitlich Geschädigten durch
ärztliche Behandlung und Erholungsmöglichkeiten
e) Beratung und Gewährung von Rechtsschutz
f) Vermisstenforschung.
2. Beseitigung des Nazismus in allen seinen Formen in Zusammenarbeit
mit den alliierten Befreiern ...
3. Einsatz der politischen Gefangenen bei dem Wiederaufbau
Deutschlands ..."6
Eine der Aufgaben des Landesausschusses politisch Verfolgter war
festzulegen, wer
als Verfolgter anzusehen ist, und entsprechende Ausweise auszustellen.
Bis November 1947 erkannte er in Württemberg-Baden 9.710 Menschen als
Verfolgte an, darunter 6.950 politisch, 1.656 rassisch und 640
religiös Verfolgte.7
Betreuungsstellen
In vielen Ländern bildeten sich teils aus Eigeninitiative der
Verfolgten, teils auf
kommunaler Ebene Betreuungsstellen für politisch, rassisch und
religiös Verfolgte.
Mitte 1947 existierten z.B. in Hessen 48 Betreuungsstellen, die etwa
10.500 Verfolgte betreuten; 4.439 waren politisch, 3.564 rassisch und
326 religiös Verfolgte, hinzu kamen 1.157 Hinterbliebene.8 Sie halfen bei der
Zuweisung von Arbeitsplätzen, Wohnung, Lebensmitteln, Kleidung und
anderer Güter. Sie bestanden bis Anfang der 1950er Jahre, als die
Wiedergutmachungs- und Entschädigungsämter ihre Aufgaben übernahmen.
Bei der medizinischen Betreuung half die CSS/SÄS.
Bis 1946 bestanden in einigen Ländern besondere Betreuungsstellen für
rassisch
Verfolgte. In Bayern betreute das Hilfswerk für die von den Nürnberger
Gesetzen
Betroffenen etwa gleich viele Verfolgte wie die allgemeinen
Betreuungsstellen
(jeweils ca. 18.000). Sie wurden Ende 1946 unter dem Dach des
Bayerischen
Staatskommissariats für politisch, rassisch und religiös Verfolgte
zusammengeführt.9
Die Süddeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe (SÄS) der Centrale Suisse
Sanitaire (CSS)
Schon vor der Befreiung kam die CSS überein, ihre
Hilfstätigkeit (die bis dato vor allem den spanischen Republikanern
und den Partisanen in Jugoslawien gegolten hatte) auf Deutschland
auszudehnen. Anders als z.B. das Rote Kreuz, Care oder die Quäker
beschränkte sie diese - bewusst - auf die "Opfer und Kämpfer gegen den
Faschismus".
Der Aufbau der humanitären Hilfe erfolgte von Süddeutschland aus,
einmal wegen der räumlichen Nähe zur Schweiz, zum anderen weil
maßgebliche Personen wie Friedrich Schlotterbeck und Rudolf Welsch
schon im Schweizer Exil Kontakt zur CSS hatten, nun zurückkehrten und
mit Thomas Schöttle die SÄS aufbauten.
Für die amerikanische und die französische Zone wurde im Sommer 1945
die "Süddeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe der CSS, Gemeinnütziges
Hilfswerk e.V." mit Sitz in Stuttgart (zunächst in der Mörikestraße
24, dann in der Wagenburgstraße 26) und Tübingen (Silberburg)
gegründet. "Sie ist eine überparteiliche, selbständige Organisation,
... mit eigenen Untersekretariaten und Vertrauensleuten ... Sie ist
keine reine Verteilerorganisation der schweizerischen Spenden der CSS,
sondern in erster Linie eine deutsche Selbsthilfeorganisation für die
ehemals vom Nazi-Regime Verfolgten", so der Bericht der
CSS-Generalversammlung vom 8.12.1946.
Partnerorganisation in der sowjetischen Zone war die
"Volkssolidarität". In der britischen Zone (NRW, Niedersachsen,
Hamburg) entstand - nach offenbar politisch bedingten
Anlaufschwierigkeiten - 1947 die "Nordwestdeutsche Ärzte- und
Sanitätshilfe" mit Sitz in Gelsenkirchen-Buer.
Die meisten ehemaligen Gefangenen waren in höchstem Maße
gesundheitlich geschädigt. Die CSS half den Opfern des NS-Regimes und
ihren Angehörigen vor allem durch ärztliche und zahnärztliche
Untersuchung und Behandlung, Bereitstellen von Medikamenten,
Stärkungsmitteln und Lebensmitteln, Vermittlung von
Erholungsaufenthalten und medizinischen Kuren. Da setzte die Hilfe an,
aber sie zielte weiter. Dr. von Fischer hat dies Ende 1945 so
ausgedrückt: "Ich glaube nicht, dass die KZ-Insassen alle so
geschädigt sind, dass sie geschont und gepflegt werden müssen, ich
glaube, dass diese Leute an die Spitze des deutschen Volkes gehören,
dass sie die Hefe sind, die diesen Teig wieder zum Gehen bringen wird.
Ich glaube, dass die Verfolgten von Gestern eben die sein werden, die
morgen ein
neues Deutschland aufbauen."10
Sehr rasch baute die SÄS ein Netz mit einer großen Zahl von
Vertrauensärzten, Zahnärzten, Dentisten und Apotheken auf. Alle
zurückkehrenden Opfer und Familienangehörige wurden medizinisch
untersucht. Je nach Diagnose wurden konkrete Behandlungsschritte
vorgeschlagen: Krankenhaus, Erholungsheim, Sanatorium, Zahnbehandlung
(die SÄS unterhielt in Stuttgart ein eigenes Zahnlabor). Durch Spenden
der CSS konnten die SÄS-Ärzte den Verfolgten
hochwertige Medikamente, z.B. Penicillin, die sonst in Deutschland
nicht erhältlich
waren, verschreiben oder den Sanatorien überlassen, ebenso
Stärkungsmittel wie
Malzextrakt und Dextrose. Die CSS baute einen eigenen Transportdienst
auf. Hin und
wieder gab es Paketaktionen mit Butter, Margarine, Haferflocken usw.
und insbesondere für Kinder Milch, Ovomaltine und Schokolade; sie
wurden über Partnerorganisationen an die Bedürftigsten verteilt.
Für viele Verfolgte und Angehörige war der Status der
Krankenversicherung unklar. Dieses große Problem konnte noch im Jahr
1945 gelöst werden. Eine erste Vereinbarung kam am 31.7.1945 in
Stuttgart zwischen der AOK, der SÄS und der
Stadt zustande: alle ehemaligen politischen Gefangenen wurden
"Ehrenmitglied" der AOK und erhielten einen besonderen Ausweis der
CSS. Der Monatsbeitrag von 4 RM wurde auf Antrag von der CSS
übernommen. Krankenscheine wurden bei der SÄS ausgegeben; die AOK
übernahm die Behandlungskosten 2. Klasse, bei ärztlicher Verordnung
auch für Erholungsaufenthalte; ab 1947 übernahmen die
Wiedergutmachungsämter einen Teil dieser Kosten. Dieses Verfahren
wurde bis
Mitte 1946 auf ganz Württemberg-Baden und die französische Zone
übertragen.11
Von 1945 bis 1949 unterhielt die SÄS eine Anzahl Erholungsheime und
Sanatorien
und hatte Belegungsrechte in weiteren Häusern. Dafür bestand ein
großes Bedürfnis: in NRW gab es noch 1947 Klagen über mangelnde
Erholungs- und Kurmöglichkeiten: den 49.000 Verfolgten und Angehörigen
standen ganze 100 Plätze zur Verfügung12; in Frankfurt verbot die
Stadt der Betreuungsstelle kurzerhand Verhandlungen über die Pacht
eines Heimes, das die Verfolgten selbst instand setzen wollten.13
Als erstes wurde am 10.8.1945 das Harpprechthaus in Schopfloch auf der
Schwäbischen Alb übernommen. Es bot 26 Personen Platz. Nach einem
dreiviertel Jahr hatten sich ca. 400 Opfer und Angehörige für vier
Wochen erholen und stärken
können. Der Aufenthalt war, worauf die SÄS viel Wert legte, für die
Verfolgten
"vollständig kostenlos", die Städte Stuttgart und Mannheim zahlten für
ihre Bürger,
für andere kam zunächst die SÄS/CSS, später die Wiedergutmachungsämter
und
ggfs. die Krankenkasse auf. 1949 wurde es an den Alpenverein
zurückgegeben.14
Weitere Erholungsheime gab es in Hinterzarten/Schwarzwald (Emil
Kresse-Heim, 20 Betten), Ramsau bei Berchtesgaden (Altes Forsthaus, 30
Betten) und in Edenkoben/
Pfalz ("Waldhaus") sowie für Kinder das Otto Hoffmeister-Haus in
Schopfloch, das
Haus Sonnenhalde in Rudersberg und das Heim Ole Hoop in Reichenbach
bei Oberstdorf.
Ab 1946 bzw. 1947 betrieb die CSS drei Sanatorien in eigener Regie:
das "Erholungsheim für politisch, rassisch, religiös Verfolgte" in Bad
Salzhausen, das
vor allem Herz-, Kreislauf- und Nervenkranke aufnahm, es hatte 37
Plätze, in zwei Jahren waren fast 700 Menschen in Kur ; das "Haus an
der Sonne" in Bad Mergentheim bot 23 Personen
Behandlungsmöglichkeiten bei Magen-, Galle-, Leber-,
Zucker- und Darmkrankheiten und das Kindersanatorium Menterschwaige
bei
München. 1948 bzw. 1949 liefen die Verträge aus. Einzig die im Herbst
1948 eröffnete TBC-Heilstätte in Frauenalb/Nordschwarzwald wurde bis
Mitte der 1950er
Jahre weiterbetrieben; zeitweiliger Leiter war Rudolf Welsch, einer
der Gründer der
SÄS.
Alle Heime boten sowohl die Möglichkeit des Ausspannens, der Ruhe, des
Alleinseins
als auch der Geselligkeit und des Gedankenaustauschs mit anderen
Verfolgten, die durchaus unterschiedliche Verfolgungsschicksale und
weltanschauliche Ansichten hatten. Zusätzliche Ernährung war dank der
Spenden aus der Schweiz möglich. Stolz vermerkt eine
SÄS-Mitarbeiterin, dass in der Regel "Gewichtszunahmen von einigen
Kilo zu verzeichnen sind."
Wer konnte Leistungen der SÄS/CSS beanspruchen? Auswahlkriterien
Diese Frage war teils politisch, teils praktisch zu lösen; letzteres
wegen der
begrenzten finanziellen Mittel und der beschränkten Zahl von
Erholungs- und
Sanatoriumsplätzen. In Schopfloch z.B. war der Andrang so groß, dass
im ersten
Jahr nur Verfolgte (oder Angehörige) mit mindestens fünf Jahren Haft
in das Erholungsheim reisen konnten.
Der Personenkreis der zu betreuenden Personen wurde im August 1945 wie
folgt
festgelegt (SÄS-Rundschreiben Nr. 2):
"I. Politische Überzeugungstäter
Es handelt sich hier um Personen, die bewusst und gewollt in den
meisten Fällen im organisierten Zusammenhang mit Gleichgesinnten aus
politischen Gründen gegen das nationalsozialistische Regime Widerstand
leisteten.
II. Politische Gelegenheitstäter
Darunter sind Personen zu verstehen, welche meistens vereinzelt ohne
zielbewusste
Absicht durch Verbreitung von Nachrichten usw. dem
nationalsozialistischen Regime schadeten.
III. Verfolgte aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen
Bedingung für diesen Personenkreis ist, dass die in Frage kommenden
Personen (Katholiken, Protestanten, Bibelforscher, Freimaurer usw.)
infolge ihrer weltanschaulichen Einstellung in einem
Konzentrationslager, Zuchthaus oder Gefängnis gehalten wurden.
IV. Verfolgte aus rassischen Gründen
Unter diesen Personenkreis fallen alle diejenigen, die durch die
Nürnberger Gesetze betroffen wurden (Juden, Mischlinge, Zigeuner
usw.), wenn sie in einem Konzentrationslager, Zuchthaus oder Gefängnis
infolge ihrer Rassenzugehörigkeit
inhaftiert waren.
V. Emigration und Personen aus der Illegalität
Bedingung für die Betreuung dieser Personen ist, dass sie sich durch
Emigration
oder Illegalität dem Zugriff der Gestapo entzogen haben und
nachweisbar im In-
oder Ausland den Kampf gegen das Nazi-Regime führten.
VI. Hinterbliebene
Als Hinterbliebene sind Witwen, Kinder und Eltern von Personen zu
betrachten, die in den Konzentrationslagern, Gefängnissen und
Zuchthäusern gestorben sind oder wegen ihres Kampfes gegen den
Nazismus gemordet bzw. hingerichtet wurden. Bei den Hinterbliebenen
ist entscheidend, ob sie treu zu den Verstorbenen, Gemordeten und
Gerichteten gestanden und auch ihrerseits den Faschismus durch ihre
Haltung
abgelehnt haben. Von der Betreuung scheiden aus hinterbliebene
Ehegatten bei Wiederverheiratung und Kinder bei Verheiratung oder
Mündigkeit.
VII. Sonderfälle Darunter ist zu verstehen: Wehrkraftzersetzung,
Spionage, Angehörigkeit zu einer früheren militärischen Formation oder
Vereinigung wie Berufssoldat, Stahlhelm, Aufbruchkreis, Schwarze
Front, 20. Juli Revolte, frühere Mitgliedschaft in der NSDAP oder
einer ihrer Gliederungen usw.
a) Bei Wehrkraftzersetzung, Spionage ist das Motiv zur Handlung
entscheidend. Rein individuellegoistische Beweggründe oder Gewinnsucht
schließen die Betreuung aus.
b) Bei Berufssoldaten, Stahlhelm usw. ist Bedingung, dass sie durch
aktive Handlungen gegen Militarismus und Nazismus sich betätigt haben.
c) Frühere Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen müssen
den einwandfreien Beweis erbringen, dass sie von dem verbrecherischen
Treiben des Nationalsozialismus überzeugt den aktiven Kampf gegen die
NSDAP aufgenommen
haben."
Diese politischen Kriterien lehnten sich an die der
Verfolgtenorganisationen an. Einige Gruppen, die durch die späteren
Entschädigungsgesetze ausgeschlossen oder erst später anerkannt wurden
(z.B. Spanienkämpfer, Teilnehmer am "Mössinger Generalstreik",
Emigranten, Beteiligte am 20. Juli, 999er), wurden von Anfang an in
die Hilfe einbezogen. Die Notwendigkeit medizinischer Betreuung war im
Grundsatz auch von den Regierungen anerkannt, die der SÄS zunächst
relativ freie Hand ließen. In der Praxis stützte sich die SÄS auf die
Ausweise und Registrierkarten der Behörden und
Verfolgtenorganisationen, ohne sie erneut zu überprüfen. Wer einen
solchen Ausweis beantragte, musste entweder beweiskräftige Belege oder
drei Zeugen für Widerstand und Verfolgung beibringen. Für die
"Politischen" war dies eher möglich, da sie meist in organisiertem
Zusammenhang gehandelt hatten. Schwieriger war dies für so genannte
Einzeltäter, die z.B. wegen "Abhören ausländischer Sender" oder
"Wehrkraftzersetzung" inhaftiert worden waren. Eine große Zahl von
Antragsstellern - zwischen einem Drittel und der Hälfte - wurde
abgelehnt, weil sie die Kriterien für die Anerkennung als politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte nicht erfüllten oder belegen konnten.15
Die politisch Verfolgten grenzten sich von Menschen ab, die von den
Nazis als "Kriminelle" oder "Asoziale" eingesperrt worden waren. Dies
basierte einmal auf durchaus problematischen Erfahrungen aus der Zeit
der KZ-Haft. Karl Keim16
erklärte auf der 1. Delegiertenkonferenz der VVN
Baden-Württemberg am 17.5.1947: "Wir haben schon im Lager nicht nur
gegen die SS gekämpft, sondern
auch gegen die Kriminellen, die sog. Grünen Winkel." Zum anderen
reagierten sie auf die in der Bevölkerung verbreitete Ansicht, die
nach wie vor alle KZler für "Verbrecher" hielt und deren angebliche
Privilegien für die Versorgungskrise
mitverantwortlich machte. "Asoziale und kriminelle Elemente schädigen
unser
Ansehen. Wir haben es nicht verdient, dass man uns in einem Atemzug
mit diesen
Elementen nennt," schrieben Vertreter der hessischen Betreuungsstellen
am
10.8.1946 an den Innenminister.
Prekär war die Lage von Sinti und Roma. Sie wurden in den
Betreuungs-Richtlinien
zwar als rassisch Verfolgte anerkannt, aber teilweise wurde ein
"fester Wohnsitz und
geregelter Beruf" gefordert. Hier waren alte Vorurteile virulent, die
auch die Rechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte bis in die 1960er
Jahre bestimmten. Fast beschwörend mahnte Dr. Curt Epstein die
Vertreter der hessischen Betreuungsstellen: "Hüten wir uns davor,
denselben Fehler zu machen, den die Nazis machten. Alles, was
Menschenantlitz trägt, hat Anspruch auf gleiche Behandlung, gewöhnen
wir uns ab, zwischen den Menschen Unterschiede zu machen!"17
1946 vereinbarten der Landesausschuss politisch Verfolgter und
die Stuttgarter
Polizei eine "KZ-Prüfstelle", in der u.a. der ehemalige Verfolgte
Eugen Waller arbeitete. Sie prüfte die Angaben und Unterlagen der
Antragssteller und wies den Landesausschuss auf Zweifel am
Verfolgtenstatus hin. Diesem Abkommen trat die
SÄS bei, besonders bei Fällen, in denen Personen sich direkt wegen
medizinischer
Hilfe, Erholungsaufenthalten etc. an sie gewandt hatten. In der Kartei
finden sich
relativ wenig Ablehnungen von als "kriminell" oder "asozial"
Eingestuften (85). Aus
den Unterlagen lassen sich die konkreten Gründe nicht rekonstruieren,
das bedürfte
einer gesonderten Prüfung.
So finden sich unter den von der CSS/SÄS Betreuten Menschen, die die
ganze
Breite dieser Minderheit - der WiderständlerInnen und Verfolgten sowie
ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen - abbilden. Insbesondere die
über 600 in der CSS-Kartei erhaltenen Lebensläufe erschließen die
unglaubliche Vielfalt der Schicksale:
Wir lesen über diejenigen, die ab Februar 1933 in die frühen KZ in
Breitenau, Osthofen oder auf dem Heuberg gesperrt wurden waren und
dann, in ein Strafbataillon gepresst, doch noch an dem Angriffskrieg
teilnehmen mussten; Menschen, die in den Kriegsjahren wegen eines
Witzes oder des Hörens ausländischer Sender verurteilt worden waren;
Beteiligte des "20. Juli" und Menschen, die im Rahmen der "Aktion
Gitter" erneut in die KZ eingeliefert wurden;
junge Männer, die die "Waffen nieder" legten, sich dem Morden im Krieg
durch Desertion entzogen und von den Feldgerichten gnadenlos
abgestraft wurden; Frauen und Männer, die von ihren Arbeitgebern
entlassen worden waren, auf Wink der Gestapo immer wieder
Schwierigkeiten auf den Arbeitsstellen hatten und keine Unterstützung
erhielten; Mitglieder der "Weißen Rose" ...
Zu den Zahlen der von der SÄS/CSS Betreuten
Nur ein kleiner Teil der politisch, rassisch und religiös Verfolgten
hat um die Hilfe der CSS nachgesucht. Dies ist bemerkenswert:
Einmal widerspricht es dem damals (und auch heute noch) in einem Teil
der Bevölkerung virulenten Vorurteil, als hätten die Verfolgten alle
möglichen Privilegien genossen und diese "hemmungslos" ausgenutzt. Das
Verhalten fast aller Verfolgten
und die kärglichen Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand sprechen
eine ganz andere Sprache: In den ersten Monaten und Jahren waren die
Verfolgten fast ganz auf Selbsthilfe angewiesen und haben dies z.B. in
Form der CSS auch praktiziert.
Aber das damalige Gerede hat mit dazu beigetragen, dass die Verfolgten
sich mit "Trittbrettfahrern" auseinandersetzen und ständig die
bescheidenen Hilfsmaßnahmen verteidigen und neu erkämpfen mussten.
Dass sie nach den Jahren der Unterdrückung, des Widerstandes und des
Kampfes für eine demokratische Gesellschaft als Almosenempfänger
behandelt wurden, mussten sie als demütigend empfinden: "Wir haben
nicht, wie viele meinen, zu bitten, wir haben zu fordern! ... Wir
müssen verlangen, dass an jeder Stelle eingesehen wird, dass wir eben
nicht Menschen sind, die die Fürsorge nötig haben als Bettler und
Arme, wir sind keine Bettler von Hause aus, sondern wir sind zu
Bettlern gemacht worden ... Es kommt nicht auf eine kleine Gabe an,
sondern es kommt darauf an, dass der Staat seine Verpflichtungen uns
gegenüber erfüllt." "Die Verfolgten sind gewillt, den Aufbau des
demokratischen Staates auf demokratischer Grundlage vorzunehmen. Und
dann ... bitten wir nicht, dann steht dahinter die Forderung der
Verfolgten.",18
Im Kern wurde dies erst durch die Länder-Entschädigungsgesetze ab 1949
gemindert, die - für bestimmte Kategorien von Verfolgten und Opfern
des Faschismus - Rechtsansprüche vorsahen, allerdings erkauft mit
großzügigem Entgegenkommen
und Rehabilitierung von Alt-Nazis.
Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung mancher Opfer liegt tiefer.
Sie war ein weiter wirkender Teil der Verfolgung. Friedrich
Schlotterbeck hat dies Ende 1945 auf
der CSS-Ärztekonferenz behutsam so ausgedrückt:
"Irgendwo sind alle diese Leute, die aus dem Konzentrationslager
gekommen sind,
schwierig geworden. Vor allem schwer zugänglich ... Entweder arbeiten
sie fieberhaft
und bis zur körperlichen Erschöpfung oder aber sie sind als
ausgebrannte Schlacke
zurückgekommen ... Ich könnte Ihnen erzählen, wie schwer es war,
Leute, auf die wir es abgesehen hatten, in das Harpprechthaus zu
bekommen. Solche die einmal
8 Tage im Gefängnis waren, haben sich wohl gemeldet. Diejenigen aber,
welche 10 oder 12 Jahre im Konzentrationslager waren, haben sich nicht
nur nicht gemeldet, sondern selbst, wenn man sie beim Schopfe packte,
sind sie geflüchtet. Das hat uns dann veranlasst, zwischen die
Vierwochen-Perioden eine 8-Tage-Periode einzuschieben."19
Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse der medizinischen
Untersuchungen, vor allem während einer Kur (diese bedürfen noch einer
gesonderten Auswertung) und
Vermerke auf Erholungsanträgen wie z.B. bei Alfred Hausser (CSS 1523):
"konnte
nicht abkommen."
Zur humanitären Politik der CSS
Die Beschränkung der Hilfe auf die Opfer des NS-Regimes und die
Zusammenarbeit
mit den Organisationen der Verfolgten war nicht unumstritten: das
Schweizervolk, so hieß es, würde nicht verstehen, wenn man Deutschland
helfe. "Wir als CSS ... haben uns gesagt, wir müssen zu allererst den
Kräften helfen, die in der Lage sind, dieses Deutschland wieder einer
neuen Zukunft entgegenzuführen ... Für uns steht die Aufgabe, den
wirklichen Antifaschisten, die für ihre Überzeugung 12 Jahre im
Konzentrationslager ausgehalten haben, die den Versuchungen
widerstanden, zu helfen" (CSS-Präsident Hans von Fischer am 23.11.1945
in Schopfloch). Mit dem beginnenden kalten Krieg sahen sich die
Verantwortlichen gedrängt, ihr Verhalten und die Motive zu erklären.
Die Aussagen sind klare Bekenntnisse zum Humanismus, zur
Verwirklichung der universellen Menschenrechte und zur Hilfe zur
Selbsthilfe. Hans von Fischer erklärte am 8.12.1946 in Zürich: "Die
CSS kann niemals eine parteigebundene Organisation sein, wenn sie
ihrer Aufgabe gerecht werden will. In der Schweiz und in allen Ländern
der Erde, die als Spenderländer für die CSS in Frage kommen, gibt es
Menschen der verschiedensten politischen Bekenntnisse, für welche die
Freiheit der Rede, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit von Not und
die Freiheit von Furcht Dinge sind, die nicht nur an großen
internationalen Kongressen gesprochen und geschrieben werden, sondern
Dinge, deren Verwirklichung das letzte Ziel des menschlichen Handelns
sein soll."20
Speziell auf die Entwicklung in Nachkriegsdeutschland gemünzt, meinte
er auf der CSS-Ärztekonferenz im November 1945:
"Ich glaube, dass die Verfolgten von Gestern eben die sein werden, die
morgen ein
neues Deutschland aufbauen. Eine humanitäre Organisation, wie es die
CSS ist, kann ohne politischen Fortschritt nicht existieren. Eine
wirkliche Humanität muss mit einer politisch fortschrittlichen Idee
kombiniert sein. Es gibt keine Humanität, die neutral ist, die nicht
mit dem politischen Fortschritt geht, denn sonst ist es keine wahre
Humanität" (Protokoll, S. 14).
Ein "kurzer Traum von Gerechtigkeit"
Die drei Buchstaben CSS sind für viele Überlebende und ihre
Angehörigen in guter Erinnerung. Das Harpprechthaus in Schopfloch war
für viele der erste Urlaub, die Kurheime in Bad Salzhausen und Bad
Mergentheim für manchen mehr als ein Ort medizinischer Stärkung und
Rehabilitation.
Die Bilanz beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft fällt
kritischer aus. Die Hoffnung, dass die Verfolgten dabei eine wichtige
Rolle spielen und die "Erbauer der Zukunft" sein sollten, ist schon
Mitte 1946 von dem Gefühl getrübt worden, als "Menschen zweiter
Klasse" angesehen zu werden (so Max Gerson, Leiter der
Betreuungsstelle Fulda). Die zunächst von fast allen Organisationen
und Parteien proklamierten Ziele - Ausrottung von Nazismus und
Militarismus, demokratische Staats- und Wirtschaftsordnung,
Entschädigung der Opfer, Bestrafung der Täter - wurden bei den rasch
wieder erstarkten restaurativen Kräften bald nur noch
Lippenbekenntnisse, die für den Wieder-Aufbau von kapitalistischer
Wirtschaft, die Wiederbeschäftigung belasteter Nazis und die
Remilitarisierung genutzt wurden. Für uns Nachgeborenen bleiben sie
aber Verpflichtung.
Anmerkungen
1
Maria Deeg
(damals Leiterin der Betreuungsstelle Gießen) S. 45
2
Die Angaben stammen aus dem Bericht des
VVN-Interzonensekretariats vom Mai 1947
3 Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, 172. Sitzung,
Bonn, 24. April 1997, S.
15574
4
H. Scharffenberg S. 119
5
Das Ringen für gerechte Wiedergutmachung und
soziale Sicherheit. In: Max Oppenheimer, S. 136; Alfred Hausser
(1912-2003), als KJVD-Funktionär Ende 1934
verhaftet und vom "Volksgerichtshof" zu 15 Jahren Zuchthaus
verurteilt; nach 1945
u.a. Landesvorsitzender der VVN Baden-Württemberg, vgl. auch VVN-BdA
(Hrsg.),
2002
6
VVN (Hrsg.): Vom Häftlingskomitee ..., S. 8f.
7
Zu ähnlichen Entwicklungen in Hamburg vgl.
Asmussen, insbes. S. 34ff.; zu Niedersachsen vgl. Hennig, insbes. S.
16ff., 34ff.
8
Goschler S. 86
9
Goschler S. 76 f.
10
Rede
auf der Ärzte-Konferenz der SÄS, 23.11.1945 im Harpprechthaus in
Schopfloch, Protokoll S. 14
11
VVN-Nachrichten Nr. 1 vom Januar 1947, S. 3
12
Ebd., Drucksache 15/3084, 4. 5. 2004, S. 1
13
VVN-Nachrichten vom 17.5.1947, 13 Protokoll der Arbeitstagung der
hess. Betreuungsstellen vom 11.5.1946, S. 2, 32f.
14
SÄS-Rundschreiben Nr. 2/1945; VVN-Nachrichten 2.9.1947
15
Zur
damaligen und heutigen Diskussion: Assmussen, S. 35; Goschler, S. 86,
87 ff.; Hennig, S. 23 ff.; Kessler/Peter, S. 59; Scharffenberg, S. 25
f., 29
16
Karl
Keim (1899-1988), KPD, Mitglied des Württ. Landtages, Dezember 1933
bis März 1934 im KZ Heuberg, September 1939 bis 11.4.1945 im KZ
Buchenwald, damals Leiter der Betreuungsstelle Stuttgart und
Vorstandsmitglied der VVN Baden-Württemberg; CSS-Karteinummer 2012
17
Arbeitstagung vom 11.5.1946, Protokoll S. 23; Curt Epstein war
rassisch und politisch verfolgt, zunächst in der Betreuungsstelle
Frankfurt und ab Dezember 1945 in der hessischen Regierung für
Wiedergutmachung zuständig
18
Aus
den Reden von Rabbiner Dr. Neuhaus bzw. Paul Apel vor hessischen
Verfolgten am 11.5.1946 in Frankfurt, Protokoll S. 31 bzw. 35
19
Protokoll, S. 12f.
20
CSS
Bulletin Nr. 9, Februar 1947, S. 2; zitiert auch in VVN-Nachrichten
Nr. 7 /1947
Literaturhinweise
Dokumente:
CSS-Bulletin Nr. 4/Mai 1946, Nr. 6/Sept. 1946, Nr. 9/Febr. 1947, Nr.
11/Mai 1947: AN 624
50 Jahre Centrale Sanitaire Suisse. Ein historischer Abriss 1937-1987.
Zürich o.J.
(1987): AN 641
Rundschreiben der Süddeutschen Ärzte-und Sanitätshilfe der CSS Nr. 1 -
Nr. 15 (Archiv der VVN-BdA Baden-Württemberg) Ärzte-Konferenz der
Süddeutschen Ärzte-und Sanitätshilfe am 23./24.11.1945 im
Harpprechthaus in Schopfloch, Zürich 1945 (Archiv der VVN-BdA
Baden-Württemberg)
Arbeitstagung der hessischen Betreuungsstellen am 11.5.1946 in
Frankfurt/Main: AN 5145
VVN-Nachrichten 17.5.1947, 19.7.1947, 2.9.1947, 23.3.1949: AN 5776,
5793
Bücher:
Nils Asmussen: Der kurze Traum von der Gerechtigkeit:
"Wiedergutmachung" und NS-Verfolgte in Hamburg nach 1945, Hamburg 1987
Maria Deeg: Signale aus der Zelle. Antifaschistischer Widerstand in
Gießen 1933-1945, Gießen 1983
Constantin Goschler: Wiedergutmachung. Westdeutschland und die
Verfolgten des Nationalsozialismus (1945 -1954), München 1992
Regina Hennig: Unterstützung, Entschädigung und Interessenvertretung
für die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945 - 1949 in
Niedersachsen, Hannover 1986
Ralf Kessler/Hartmut Rüdiger Peter (Hrsg.): "An alle
OdF-Betreuungsstellen Sachsen-Anhalts!". Eine dokumentarische
Fallstudie zum Umgang mit Opfern des Faschismus in der SBZ/DDR
1945-1953, Frankfurt 1996
Max Oppenheimer (Hrsg.): Antifaschismus. Tradition, Politik,
Perspektive. Geschichte und Ziele der VVN-BdA, Frankfurt 1978
Heiko Scharffenberg: Sieg der Sparsamkeit. Die Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts in Schleswig-Holstein, Bielefeld 2004
VVN (Hrsg.): Vom Häftlingskomitee zum Bund der Antifaschisten. Der Weg
der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes, Frankfurt 1972
VVN-BdA (Hrsg.): "Nur wer sich selbst aufgibt, ist verloren". Alfred
Hausser zum 90. Geburtstag, Hannover 2002
Hermann Unterhinninghofen
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