Studienkreis Deutscher Widerstand 1933-1945 e.V.

"informationen" Nr. 62, November 2005 
"Die Verfolgten von gestern sind die Erbauer der Zukunft."
Zur humanitären Hilfe der Centrale Sanitaire Suisse für NS-Opfer
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Kurz nach der Befreiung vom Faschismus gründete die Centrale Sanitaire Suisse (CSS) in Stuttgart die Süddeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe (SÄS). Aufgabe der SÄS war die medizinische und humanitäre Hilfe für ehemalige Widerstandskämpfer, Verfolgte und ihre Angehörigen. Vor einiger Zeit hat die VVN-BdA Baden-Württemberg dem Studienkreis Deutscher Widerstand Unterlagen über die Arbeit der CSS/SÄS übergeben. Die Kartei umfasst ca. 4.500 Namen, die zur Zeit in einer Datenbank erschlossen werden.

Der Schwerpunkt der Arbeit der SÄS lag im ehemaligen Württemberg-Baden und in Hessen. Der folgende Artikel geht in erster Linie auf Entwicklungen und Hilfsmaßnahmen in diesen Gebieten ein. Ein besonderer Dank gilt Elli Schöttle, Ilse Werner und der VVN-BdA Baden-Württemberg, die das Projekt mit zusätzlichen Informationen und Dokumenten unterstützt haben.

Rückkehr in ein fremdes Land

Als die NS-Opfer ab dem Frühjahr 1945 aus den Konzentrationslagern und Zuchthäusern, aus der Emigration oder der Illegalität zurückkehrten, waren viele Städte zerstört, die Familien zerstreut, die Arbeitsstellen verloren, Lebensmittel Mangelware. "Sie suchten ihre Angehörigen, die z.T. in KZ oder im Bombenhagel umgekommen oder evakuiert waren. Es waren politisch Verfolgte, Juden, Zigeuner, Bibelforscher und andere. Alle verhungert, abgerissen, ohne Obdach. Sie brauchten Ausweise und Fahrscheine, sie brauchten Bezugsscheine für Textilien, Schuhe usw., für die sie dann in keinem Geschäft etwas bekamen, weil die Waren unter der Theke verkauft wurden."1

Grundbedürfnisse der Überlebenden2

Lebensmittel: Sie bekamen auf ihre Lebensmittelmarken durchschnittlich 1200 Kalorien täglich. In manchen Städten gelang es den Betreuungsstellen, für die Verfolgten die halbe Schwerarbeiterzulage, d.h. 400 Kalorien zusätzlich, durchzusetzen.

Wohnung: Viele Häuser waren durch Bomben zerstört. Viele, insbesondere jüdische
Opfer, waren aus ihrer Wohnung hinausgesetzt worden. Beispiele:

"Meine Frau und ich mußten dann 1941 unsere Wohnung im elterlichen Haus verlassen und wurden in sog. Judenhäuser eingewiesen." (Edmund Oettinger aus Frankfurt, CSS 3008).

"Verhaftet wurde ich aufgrund meines Glaubens als Zeuge Jehovas am 26.6.1944
... Meine Wohnung, wo ich 29 Jahre wohnte, wurde von der Gestapo beschlagnahmt
und geräumt, habe auch dieselbe nicht wiederbekommen." (Christine Class aus Waiblingen, CSS 585).

Teilweise wurden die zurückgekehrten NS-Verfolgten in Hotels, Heime oder beschlagnahmte Wohnungen internierter Nazi-Aktivisten eingewiesen. Auseinandersetzungen gab es, als ehemalige Nazis ihre Wohnung wieder beanspruchten. 1946 protestierten die Vertreter der hessischen Betreuungsstellen: "Die Versammelten sind der Auffassung, dass belastete Nationalsozialisten, die ihre
Wohnung räumen mussten, anderweitig unterzubringen sind. Denn die Opfer des
Faschismus haben nach Jahren der Entbehrungen Anspruch auf ein Heim ... Die
KZler haben jahrelang unter den unwürdigsten Verhältnissen gelebt. Diese Männer
sollen nun den entnazifizierten Pgs die beschlagnahmte Wohnung überlassen ? Nachdem sie sie instandgesetzt haben? Mag das Wohnungsamt oder die Groß-
Hessische Regierung sehen, wo sie die (NS-)Aktivisten unterbringt."3

Gesundheit: Viele NS-Verfolgte kamen abgemagert und krank zurück. Bei ärztlichen
Untersuchungen wurde in Hamburg festgestellt: Zwei Drittel waren unterernährt, 13% hatten Lungentuberkulose, 39% Hungerödeme und Wasser, 20% Magen- und Darmkrankheiten, 25% Herz- und Kreislaufprobleme; fast die Hälfte war ganz oder teilweise erwerbsunfähig.

Arbeitplätze: Viele Überlebende waren jahrelang inhaftiert oder in Emigration gewesen, sie waren von ihrem Arbeitgeber aus politischen oder rassischen Gründen
entlassen worden oder hatten andere Tätigkeiten aufnehmen müssen. Beispiele:

"Nach meiner Entlassung (aus politischer Strafhaft 1935) wurde ich von dem Nazistaat in meiner Existenz behindert, ich durfte in keiner Fabrik arbeiten, und wenn ich in Arbeit war, wurde von der Gestapo wieder meine Entlassung gefordert." (Christian Lotz aus Offenbach, CSS 2576)

"Ich wurde am 10. Juni 1937 nach 25-jähriger Dienstzeit wegen der Nürnberger
Rassegesetze ... entlassen." (Stefan Barta aus Frankfurt, CSS 120)

"Ich war als Verwaltungsangestellter in der Stadtverwaltung tätig. Aus rassischen
und politischen Gründen im April 1933 in Schutzhaft genommen und dann fristlos
aus dem Dienst entlassen (Mischling I. Grades, Mitglied der SPD und Betriebsratsvorsitzender)" (Felix Binge-Hamann aus Esslingen, CSS 318).

Trotz einer gesetzlich vorgesehenen Bevorzugung bei der Einstellung war Anfang der 1950er Jahre noch ein beträchtlicher Teil der NS-Opfer ohne Arbeit. In Flensburg z.B. standen "von 90 Personen lediglich 16 in Arbeit ... 9 NS-Opfer bekamen Arbeitslosengeld, 27 ... lebten von Alters- oder Invalidenrenten unter 200 Mark pro Monat, 38 NS-Geschädigte bestritten ihren Unterhalt allein aus der OdN-Rente oder der allgemeinen Wohlfahrt."4

Handelnde Personen, Organisationen, Behörden

"Was sollte werden mit den Überlebenden der jahrelangen Haft und Schinderei? ... Wer half ihnen jetzt? Wer wusste überhaupt von ihrer Existenz? ... In der zerstörten
Stadt war mehr als die Hälfte der verbliebenen Bevölkerung obdachlos, Flüchtlinge
aus dem Osten und Kriegsheimkehrer vergrößerten die Zahl der Obdachlosen um weitere Zigtausende. Wer sollte sich da, wo es ums pure Überleben ging, um diejenigen Heimkehrer sorgen, deren Existenz man seit Jahren aus dem Bewusstsein
verdrängt hatte: die deportierten Juden, die in die KZ verschleppten politischen
Gegner des NS-Regimes?" (Viktoria Pollmann, "Schonfrist für NS-Opfer war bald vorbei", Frankfurter Rundschau vom 27.1.2005)

Die Besatzungsbehörden und die entstehenden Landesregierungen erließen - zögernd - nur allgemeine Richtlinien, die die Lage vor Ort kaum besserten. Die für
die Versorgung der Verfolgten mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnraum, Arbeit und
ärztlicher Behandlung zuständigen kommunalen Stellen waren noch nicht von
ehemaligen Nazis gesäubert, zum Teil lahmgelegt und diesen Aufgaben nicht
gewachsen. So lag die Betreuung bei den Organisationen der Verfolgten selbst.

Selbsthilfe durch Organisationen der Verfolgten

Überall im Land bildeten sich Arbeitsausschüsse, Rückführungsstellen, KZ-Ausschüsse, Komitees ehemaliger Gefangener, Betreuungsstellen. Sie wurden getragen von den Widerstandskämpfern und Verfolgten, sie waren "von dem Willen
durchdrungen, an vorderster Stelle für die Durchsetzung der erklärten Ziele der Antihitlerkoalition zu kämpfen, nämlich den Nazismus und Militarismus mit Stumpf und Stiel auszurotten. Im Hochgefühl der wiedergewonnenen Freiheit wurden die erlittenen Strapazen und die angeschlagene Gesundheit vielfach verdrängt",
beschreibt Alfred Hausser die Situation.5

In Württemberg-Baden wurde im August 1945 bei der US-Militärregierung die
Genehmigung für die Vereinigung der politischen Gefangenen und Verfolgten des Nazi-Systems beantragt. Die angegebenen Zielsetzungen verbanden in typischer Weise tagespolitische mit, wenn auch zurückhaltend formulierten, weiter gesteckten Zielen:

"1. Betreuung der aus den Lagern, Zuchthäusern und Gefängnissen zurückgekehrten
Gefangenen a) Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnung
b) Arbeitsvermittlung als Grundlage einer neuen Existenz
c) Betreuung von Angehörigen der in den Lagern, Gestapokellern, Zuchthäusern und Gefängnissen gestorbenen und ermordeten Gefangenen
d) Betreuung der infolge ihrer Haft gesundheitlich Geschädigten durch ärztliche Behandlung und Erholungsmöglichkeiten
e) Beratung und Gewährung von Rechtsschutz
f) Vermisstenforschung.

2. Beseitigung des Nazismus in allen seinen Formen in Zusammenarbeit mit den alliierten Befreiern ...

3. Einsatz der politischen Gefangenen bei dem Wiederaufbau Deutschlands ..."6

Eine der Aufgaben des Landesausschusses politisch Verfolgter war festzulegen, wer
als Verfolgter anzusehen ist, und entsprechende Ausweise auszustellen. Bis November 1947 erkannte er in Württemberg-Baden 9.710 Menschen als Verfolgte an, darunter 6.950 politisch, 1.656 rassisch und 640 religiös Verfolgte.7

Betreuungsstellen


In vielen Ländern bildeten sich teils aus Eigeninitiative der Verfolgten, teils auf
kommunaler Ebene Betreuungsstellen für politisch, rassisch und religiös Verfolgte.
Mitte 1947 existierten z.B. in Hessen 48 Betreuungsstellen, die etwa 10.500 Verfolgte betreuten; 4.439 waren politisch, 3.564 rassisch und 326 religiös Verfolgte, hinzu kamen 1.157 Hinterbliebene.8 Sie halfen bei der Zuweisung von Arbeitsplätzen, Wohnung, Lebensmitteln, Kleidung und anderer Güter. Sie bestanden bis Anfang der 1950er Jahre, als die Wiedergutmachungs- und Entschädigungsämter ihre Aufgaben übernahmen. Bei der medizinischen Betreuung half die CSS/SÄS.

Bis 1946 bestanden in einigen Ländern besondere Betreuungsstellen für rassisch
Verfolgte. In Bayern betreute das Hilfswerk für die von den Nürnberger Gesetzen
Betroffenen etwa gleich viele Verfolgte wie die allgemeinen Betreuungsstellen
(jeweils ca. 18.000). Sie wurden Ende 1946 unter dem Dach des Bayerischen
Staatskommissariats für politisch, rassisch und religiös Verfolgte zusammengeführt.9

Die Süddeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe (SÄS) der Centrale Suisse Sanitaire (CSS)

Schon vor der Befreiung kam die CSS überein, ihre Hilfstätigkeit (die bis dato vor allem den spanischen Republikanern und den Partisanen in Jugoslawien gegolten hatte) auf Deutschland auszudehnen. Anders als z.B. das Rote Kreuz, Care oder die Quäker beschränkte sie diese - bewusst - auf die "Opfer und Kämpfer gegen den Faschismus".

Der Aufbau der humanitären Hilfe erfolgte von Süddeutschland aus, einmal wegen der räumlichen Nähe zur Schweiz, zum anderen weil maßgebliche Personen wie Friedrich Schlotterbeck und Rudolf Welsch schon im Schweizer Exil Kontakt zur CSS hatten, nun zurückkehrten und mit Thomas Schöttle die SÄS aufbauten.

Für die amerikanische und die französische Zone wurde im Sommer 1945 die "Süddeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe der CSS, Gemeinnütziges Hilfswerk e.V." mit Sitz in Stuttgart (zunächst in der Mörikestraße 24, dann in der Wagenburgstraße 26) und Tübingen (Silberburg) gegründet. "Sie ist eine überparteiliche, selbständige Organisation, ... mit eigenen Untersekretariaten und Vertrauensleuten ... Sie ist keine reine Verteilerorganisation der schweizerischen Spenden der CSS, sondern in erster Linie eine deutsche Selbsthilfeorganisation für die ehemals vom Nazi-Regime Verfolgten", so der Bericht der CSS-Generalversammlung vom 8.12.1946.

Partnerorganisation in der sowjetischen Zone war die "Volkssolidarität". In der britischen Zone (NRW, Niedersachsen, Hamburg) entstand - nach offenbar politisch bedingten Anlaufschwierigkeiten - 1947 die "Nordwestdeutsche Ärzte- und Sanitätshilfe" mit Sitz in Gelsenkirchen-Buer.

Die meisten ehemaligen Gefangenen waren in höchstem Maße gesundheitlich geschädigt. Die CSS half den Opfern des NS-Regimes und ihren Angehörigen vor allem durch ärztliche und zahnärztliche Untersuchung und Behandlung, Bereitstellen von Medikamenten, Stärkungsmitteln und Lebensmitteln, Vermittlung von Erholungsaufenthalten und medizinischen Kuren. Da setzte die Hilfe an, aber sie zielte weiter. Dr. von Fischer hat dies Ende 1945 so ausgedrückt: "Ich glaube nicht, dass die KZ-Insassen alle so geschädigt sind, dass sie geschont und gepflegt werden müssen, ich glaube, dass diese Leute an die Spitze des deutschen Volkes gehören, dass sie die Hefe sind, die diesen Teig wieder zum Gehen bringen wird. Ich glaube, dass die Verfolgten von Gestern eben die sein werden, die morgen ein
neues Deutschland aufbauen."10

Sehr rasch baute die SÄS ein Netz mit einer großen Zahl von Vertrauensärzten, Zahnärzten, Dentisten und Apotheken auf. Alle zurückkehrenden Opfer und  Familienangehörige wurden medizinisch untersucht. Je nach Diagnose wurden konkrete Behandlungsschritte vorgeschlagen: Krankenhaus, Erholungsheim, Sanatorium, Zahnbehandlung (die SÄS unterhielt in Stuttgart ein eigenes Zahnlabor). Durch Spenden der CSS konnten die SÄS-Ärzte den Verfolgten
hochwertige Medikamente, z.B. Penicillin, die sonst in Deutschland nicht erhältlich
waren, verschreiben oder den Sanatorien überlassen, ebenso Stärkungsmittel wie
Malzextrakt und Dextrose. Die CSS baute einen eigenen Transportdienst auf. Hin und
wieder gab es Paketaktionen mit Butter, Margarine, Haferflocken usw. und insbesondere für Kinder Milch, Ovomaltine und Schokolade; sie wurden über Partnerorganisationen an die Bedürftigsten verteilt.

Für viele Verfolgte und Angehörige war der Status der Krankenversicherung unklar. Dieses große Problem konnte noch im Jahr 1945 gelöst werden. Eine erste Vereinbarung kam am 31.7.1945 in Stuttgart zwischen der AOK, der SÄS und der
Stadt zustande: alle ehemaligen politischen Gefangenen wurden "Ehrenmitglied" der AOK und erhielten einen besonderen Ausweis der CSS. Der Monatsbeitrag von 4 RM wurde auf Antrag von der CSS übernommen. Krankenscheine wurden bei der SÄS ausgegeben; die AOK übernahm die Behandlungskosten 2. Klasse, bei ärztlicher Verordnung auch für Erholungsaufenthalte; ab 1947 übernahmen die Wiedergutmachungsämter einen Teil dieser Kosten. Dieses Verfahren wurde bis
Mitte 1946 auf ganz Württemberg-Baden und die französische Zone übertragen.11

Von 1945 bis 1949 unterhielt die SÄS eine Anzahl Erholungsheime und Sanatorien
und hatte Belegungsrechte in weiteren Häusern. Dafür bestand ein großes Bedürfnis: in NRW gab es noch 1947 Klagen über mangelnde Erholungs- und Kurmöglichkeiten: den 49.000 Verfolgten und Angehörigen standen ganze 100 Plätze zur Verfügung12; in Frankfurt verbot die Stadt der Betreuungsstelle kurzerhand Verhandlungen über die Pacht eines Heimes, das die Verfolgten selbst instand setzen wollten.13

Als erstes wurde am 10.8.1945 das Harpprechthaus in Schopfloch auf der Schwäbischen Alb übernommen. Es bot 26 Personen Platz. Nach einem dreiviertel Jahr hatten sich ca. 400 Opfer und Angehörige für vier Wochen erholen und stärken
können. Der Aufenthalt war, worauf die SÄS viel Wert legte, für die Verfolgten
"vollständig kostenlos", die Städte Stuttgart und Mannheim zahlten für ihre Bürger,
für andere kam zunächst die SÄS/CSS, später die Wiedergutmachungsämter und
ggfs. die Krankenkasse auf. 1949 wurde es an den Alpenverein zurückgegeben.14 Weitere Erholungsheime gab es in Hinterzarten/Schwarzwald (Emil Kresse-Heim, 20 Betten), Ramsau bei Berchtesgaden (Altes Forsthaus, 30 Betten) und in Edenkoben/
Pfalz ("Waldhaus") sowie für Kinder das Otto Hoffmeister-Haus in Schopfloch, das
Haus Sonnenhalde in Rudersberg und das Heim Ole Hoop in Reichenbach bei Oberstdorf.

Ab 1946 bzw. 1947 betrieb die CSS drei Sanatorien in eigener Regie:
das "Erholungsheim für politisch, rassisch, religiös Verfolgte" in Bad Salzhausen, das
vor allem Herz-, Kreislauf- und Nervenkranke aufnahm, es hatte 37 Plätze, in zwei Jahren waren fast 700 Menschen in Kur ; das "Haus an der Sonne" in Bad  Mergentheim bot 23 Personen Behandlungsmöglichkeiten bei Magen-, Galle-, Leber-,
Zucker- und Darmkrankheiten und das Kindersanatorium Menterschwaige bei
München. 1948 bzw. 1949 liefen die Verträge aus. Einzig die im Herbst 1948 eröffnete TBC-Heilstätte in Frauenalb/Nordschwarzwald wurde bis Mitte der 1950er
Jahre weiterbetrieben; zeitweiliger Leiter war Rudolf Welsch, einer der Gründer der
SÄS.

Alle Heime boten sowohl die Möglichkeit des Ausspannens, der Ruhe, des Alleinseins
als auch der Geselligkeit und des Gedankenaustauschs mit anderen Verfolgten, die durchaus unterschiedliche Verfolgungsschicksale und weltanschauliche Ansichten hatten. Zusätzliche Ernährung war dank der Spenden aus der Schweiz möglich. Stolz vermerkt eine SÄS-Mitarbeiterin, dass in der Regel "Gewichtszunahmen von einigen Kilo zu verzeichnen sind."

Wer konnte Leistungen der SÄS/CSS beanspruchen? Auswahlkriterien

Diese Frage war teils politisch, teils praktisch zu lösen; letzteres wegen der
begrenzten finanziellen Mittel und der beschränkten Zahl von Erholungs- und
Sanatoriumsplätzen. In Schopfloch z.B. war der Andrang so groß, dass im ersten
Jahr nur Verfolgte (oder Angehörige) mit mindestens fünf Jahren Haft in das Erholungsheim reisen konnten.

Der Personenkreis der zu betreuenden Personen wurde im August 1945 wie folgt
festgelegt (SÄS-Rundschreiben Nr. 2):

"I. Politische Überzeugungstäter
Es handelt sich hier um Personen, die bewusst und gewollt in den meisten Fällen im organisierten Zusammenhang mit Gleichgesinnten aus politischen Gründen gegen das nationalsozialistische Regime Widerstand leisteten.

II. Politische Gelegenheitstäter
Darunter sind Personen zu verstehen, welche meistens vereinzelt ohne zielbewusste
Absicht durch Verbreitung von Nachrichten usw. dem nationalsozialistischen Regime schadeten.

III. Verfolgte aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen
Bedingung für diesen Personenkreis ist, dass die in Frage kommenden Personen (Katholiken, Protestanten, Bibelforscher, Freimaurer usw.) infolge ihrer weltanschaulichen Einstellung in einem Konzentrationslager, Zuchthaus oder Gefängnis gehalten wurden.

IV. Verfolgte aus rassischen Gründen
Unter diesen Personenkreis fallen alle diejenigen, die durch die Nürnberger Gesetze betroffen wurden (Juden, Mischlinge, Zigeuner usw.), wenn sie in einem Konzentrationslager, Zuchthaus oder Gefängnis infolge ihrer Rassenzugehörigkeit
inhaftiert waren.

V. Emigration und Personen aus der Illegalität
Bedingung für die Betreuung dieser Personen ist, dass sie sich durch Emigration
oder Illegalität dem Zugriff der Gestapo entzogen haben und nachweisbar im In-
oder Ausland den Kampf gegen das Nazi-Regime führten.

VI. Hinterbliebene
Als Hinterbliebene sind Witwen, Kinder und Eltern von Personen zu betrachten, die in den Konzentrationslagern, Gefängnissen und Zuchthäusern gestorben sind oder wegen ihres Kampfes gegen den Nazismus gemordet bzw. hingerichtet wurden. Bei den Hinterbliebenen ist entscheidend, ob sie treu zu den Verstorbenen, Gemordeten und Gerichteten gestanden und auch ihrerseits den Faschismus durch ihre Haltung
abgelehnt haben. Von der Betreuung scheiden aus hinterbliebene Ehegatten bei Wiederverheiratung und Kinder bei Verheiratung oder Mündigkeit.

VII. Sonderfälle Darunter ist zu verstehen: Wehrkraftzersetzung, Spionage, Angehörigkeit zu einer früheren militärischen Formation oder Vereinigung wie Berufssoldat, Stahlhelm, Aufbruchkreis, Schwarze Front, 20. Juli Revolte, frühere Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen usw.
a) Bei Wehrkraftzersetzung, Spionage ist das Motiv zur Handlung entscheidend. Rein individuellegoistische Beweggründe oder Gewinnsucht schließen die Betreuung aus.
b) Bei Berufssoldaten, Stahlhelm usw. ist Bedingung, dass sie durch aktive Handlungen gegen Militarismus und Nazismus sich betätigt haben.
c) Frühere Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen müssen den einwandfreien Beweis erbringen, dass sie von dem verbrecherischen Treiben des Nationalsozialismus überzeugt den aktiven Kampf gegen die NSDAP aufgenommen
haben."

Diese politischen Kriterien lehnten sich an die der Verfolgtenorganisationen an. Einige Gruppen, die durch die späteren Entschädigungsgesetze ausgeschlossen oder erst später anerkannt wurden (z.B. Spanienkämpfer, Teilnehmer am "Mössinger Generalstreik", Emigranten, Beteiligte am 20. Juli, 999er), wurden von Anfang an in die Hilfe einbezogen. Die Notwendigkeit medizinischer Betreuung war im Grundsatz auch von den Regierungen anerkannt, die der SÄS zunächst relativ freie Hand ließen. In der Praxis stützte sich die SÄS auf die Ausweise und Registrierkarten der Behörden und Verfolgtenorganisationen, ohne sie erneut zu überprüfen. Wer einen solchen Ausweis beantragte, musste entweder beweiskräftige Belege oder drei Zeugen für Widerstand und Verfolgung beibringen. Für die "Politischen" war dies eher möglich, da sie meist in organisiertem Zusammenhang gehandelt hatten. Schwieriger war dies für so genannte Einzeltäter, die z.B. wegen "Abhören ausländischer Sender" oder "Wehrkraftzersetzung" inhaftiert worden waren. Eine große Zahl von Antragsstellern - zwischen einem Drittel und der Hälfte - wurde abgelehnt, weil sie die Kriterien für die Anerkennung als politisch, rassisch oder religiös Verfolgte nicht erfüllten oder belegen konnten.15

Die politisch Verfolgten grenzten sich von Menschen ab, die von den Nazis als "Kriminelle" oder "Asoziale" eingesperrt worden waren. Dies basierte einmal auf durchaus problematischen Erfahrungen aus der Zeit der KZ-Haft. Karl Keim16  erklärte auf der 1. Delegiertenkonferenz der VVN Baden-Württemberg am 17.5.1947: "Wir haben schon im Lager nicht nur gegen die SS gekämpft, sondern
auch gegen die Kriminellen, die sog. Grünen Winkel." Zum anderen reagierten sie auf die in der Bevölkerung verbreitete Ansicht, die nach wie vor alle KZler für "Verbrecher" hielt und deren angebliche Privilegien für die Versorgungskrise
mitverantwortlich machte. "Asoziale und kriminelle Elemente schädigen unser
Ansehen. Wir haben es nicht verdient, dass man uns in einem Atemzug mit diesen
Elementen nennt," schrieben Vertreter der hessischen Betreuungsstellen am
10.8.1946 an den Innenminister.

Prekär war die Lage von Sinti und Roma. Sie wurden in den Betreuungs-Richtlinien
zwar als rassisch Verfolgte anerkannt, aber teilweise wurde ein "fester Wohnsitz und
geregelter Beruf" gefordert. Hier waren alte Vorurteile virulent, die auch die Rechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte bis in die 1960er Jahre bestimmten. Fast beschwörend mahnte Dr. Curt Epstein die Vertreter der hessischen Betreuungsstellen: "Hüten wir uns davor, denselben Fehler zu machen, den die Nazis machten. Alles, was Menschenantlitz trägt, hat Anspruch auf gleiche Behandlung, gewöhnen wir uns ab, zwischen den Menschen Unterschiede zu machen!"17

1946 vereinbarten der Landesausschuss politisch Verfolgter und die Stuttgarter
Polizei eine "KZ-Prüfstelle", in der u.a. der ehemalige Verfolgte Eugen Waller arbeitete. Sie prüfte die Angaben und Unterlagen der Antragssteller und wies den Landesausschuss auf Zweifel am Verfolgtenstatus hin. Diesem Abkommen trat die
SÄS bei, besonders bei Fällen, in denen Personen sich direkt wegen medizinischer
Hilfe, Erholungsaufenthalten etc. an sie gewandt hatten. In der Kartei finden sich
relativ wenig Ablehnungen von als "kriminell" oder "asozial" Eingestuften (85). Aus
den Unterlagen lassen sich die konkreten Gründe nicht rekonstruieren, das bedürfte
einer gesonderten Prüfung.

So finden sich unter den von der CSS/SÄS Betreuten Menschen, die die ganze
Breite dieser Minderheit - der WiderständlerInnen und Verfolgten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen - abbilden. Insbesondere die über 600 in der CSS-Kartei erhaltenen Lebensläufe erschließen die unglaubliche Vielfalt der Schicksale:

Wir lesen über diejenigen, die ab Februar 1933 in die frühen KZ in Breitenau, Osthofen oder auf dem Heuberg gesperrt wurden waren und dann, in ein Strafbataillon gepresst, doch noch an dem Angriffskrieg teilnehmen mussten; Menschen, die in den Kriegsjahren wegen eines Witzes oder des Hörens ausländischer Sender verurteilt worden waren; Beteiligte des "20. Juli" und Menschen, die im Rahmen der "Aktion Gitter" erneut in die KZ eingeliefert wurden;
junge Männer, die die "Waffen nieder" legten, sich dem Morden im Krieg durch Desertion entzogen und von den Feldgerichten gnadenlos abgestraft wurden; Frauen und Männer, die von ihren Arbeitgebern entlassen worden waren, auf Wink der Gestapo immer wieder Schwierigkeiten auf den Arbeitsstellen hatten und keine Unterstützung erhielten; Mitglieder der "Weißen Rose" ...

Zu den Zahlen der von der SÄS/CSS Betreuten

Nur ein kleiner Teil der politisch, rassisch und religiös Verfolgten hat um die Hilfe der CSS nachgesucht. Dies ist bemerkenswert:

Einmal widerspricht es dem damals (und auch heute noch) in einem Teil der Bevölkerung virulenten Vorurteil, als hätten die Verfolgten alle möglichen Privilegien genossen und diese "hemmungslos" ausgenutzt. Das Verhalten fast aller Verfolgten
und die kärglichen Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand sprechen eine ganz andere Sprache: In den ersten Monaten und Jahren waren die Verfolgten fast ganz auf Selbsthilfe angewiesen und haben dies z.B. in Form der CSS auch praktiziert.

Aber das damalige Gerede hat mit dazu beigetragen, dass die Verfolgten sich mit "Trittbrettfahrern" auseinandersetzen und ständig die bescheidenen Hilfsmaßnahmen verteidigen und neu erkämpfen mussten. Dass sie nach den Jahren der Unterdrückung, des Widerstandes und des Kampfes für eine demokratische Gesellschaft als Almosenempfänger behandelt wurden, mussten sie als demütigend empfinden: "Wir haben nicht, wie viele meinen, zu bitten, wir haben zu fordern! ... Wir müssen verlangen, dass an jeder Stelle eingesehen wird, dass wir eben nicht Menschen sind, die die Fürsorge nötig haben als Bettler und Arme, wir sind keine Bettler von Hause aus, sondern wir sind zu Bettlern gemacht worden ... Es kommt nicht auf eine kleine Gabe an, sondern es kommt darauf an, dass der Staat seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt." "Die Verfolgten sind gewillt, den Aufbau des demokratischen Staates auf demokratischer Grundlage vorzunehmen. Und dann ... bitten wir nicht, dann steht dahinter die Forderung der Verfolgten.",18 Im Kern wurde dies erst durch die Länder-Entschädigungsgesetze ab 1949 gemindert, die - für bestimmte Kategorien von Verfolgten und Opfern des Faschismus - Rechtsansprüche vorsahen, allerdings erkauft mit großzügigem Entgegenkommen
und Rehabilitierung von Alt-Nazis.

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung mancher Opfer liegt tiefer. Sie war ein weiter wirkender Teil der Verfolgung. Friedrich Schlotterbeck hat dies Ende 1945 auf
der CSS-Ärztekonferenz behutsam so ausgedrückt:

"Irgendwo sind alle diese Leute, die aus dem Konzentrationslager gekommen sind,
schwierig geworden. Vor allem schwer zugänglich ... Entweder arbeiten sie fieberhaft
und bis zur körperlichen Erschöpfung oder aber sie sind als ausgebrannte Schlacke
zurückgekommen ... Ich könnte Ihnen erzählen, wie schwer es war, Leute, auf die wir es abgesehen hatten, in das Harpprechthaus zu bekommen. Solche die einmal
8 Tage im Gefängnis waren, haben sich wohl gemeldet. Diejenigen aber, welche 10 oder 12 Jahre im Konzentrationslager waren, haben sich nicht nur nicht gemeldet, sondern selbst, wenn man sie beim Schopfe packte, sind sie geflüchtet. Das hat uns dann veranlasst, zwischen die Vierwochen-Perioden eine 8-Tage-Periode einzuschieben."19

Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen, vor allem während einer Kur (diese bedürfen noch einer gesonderten Auswertung) und
Vermerke auf Erholungsanträgen wie z.B. bei Alfred Hausser (CSS 1523): "konnte
nicht abkommen."

Zur humanitären Politik der CSS

Die Beschränkung der Hilfe auf die Opfer des NS-Regimes und die Zusammenarbeit
mit den Organisationen der Verfolgten war nicht unumstritten: das Schweizervolk, so hieß es, würde nicht verstehen, wenn man Deutschland helfe. "Wir als CSS ... haben uns gesagt, wir müssen zu allererst den Kräften helfen, die in der Lage sind, dieses Deutschland wieder einer neuen Zukunft entgegenzuführen ... Für uns steht die Aufgabe, den wirklichen Antifaschisten, die für ihre Überzeugung 12 Jahre im Konzentrationslager ausgehalten haben, die den Versuchungen widerstanden, zu helfen" (CSS-Präsident Hans von Fischer am 23.11.1945 in Schopfloch). Mit dem beginnenden kalten Krieg sahen sich die Verantwortlichen gedrängt, ihr Verhalten und die Motive zu erklären. Die Aussagen sind klare Bekenntnisse zum Humanismus, zur Verwirklichung der universellen Menschenrechte und zur Hilfe zur Selbsthilfe. Hans von Fischer erklärte am 8.12.1946 in Zürich: "Die CSS kann niemals eine parteigebundene Organisation sein, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden will. In der Schweiz und in allen Ländern der Erde, die als Spenderländer für die CSS in Frage kommen, gibt es Menschen der verschiedensten politischen Bekenntnisse, für welche die Freiheit der Rede, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit von Not und die Freiheit von Furcht Dinge sind, die nicht nur an großen internationalen Kongressen gesprochen und geschrieben werden, sondern Dinge, deren Verwirklichung das letzte Ziel des menschlichen Handelns sein soll."20

Speziell auf die Entwicklung in Nachkriegsdeutschland gemünzt, meinte er auf der CSS-Ärztekonferenz im November 1945:

"Ich glaube, dass die Verfolgten von Gestern eben die sein werden, die morgen ein
neues Deutschland aufbauen. Eine humanitäre Organisation, wie es die CSS ist, kann ohne politischen Fortschritt nicht existieren. Eine wirkliche Humanität muss mit einer politisch fortschrittlichen Idee kombiniert sein. Es gibt keine Humanität, die neutral ist, die nicht mit dem politischen Fortschritt geht, denn sonst ist es keine wahre Humanität" (Protokoll, S. 14).
 
Ein "kurzer Traum von Gerechtigkeit"

Die drei Buchstaben CSS sind für viele Überlebende und ihre Angehörigen in guter Erinnerung. Das Harpprechthaus in Schopfloch war für viele der erste Urlaub, die Kurheime in Bad Salzhausen und Bad Mergentheim für manchen mehr als ein Ort medizinischer Stärkung und Rehabilitation.

Die Bilanz beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft fällt kritischer aus. Die Hoffnung, dass die Verfolgten dabei eine wichtige Rolle spielen und die "Erbauer der Zukunft" sein sollten, ist schon Mitte 1946 von dem Gefühl getrübt worden, als "Menschen zweiter Klasse" angesehen zu werden (so Max Gerson, Leiter der Betreuungsstelle Fulda). Die zunächst von fast allen Organisationen und Parteien proklamierten Ziele - Ausrottung von Nazismus und Militarismus, demokratische Staats- und Wirtschaftsordnung, Entschädigung der Opfer, Bestrafung der Täter - wurden bei den rasch wieder erstarkten restaurativen Kräften bald nur noch Lippenbekenntnisse, die für den Wieder-Aufbau von kapitalistischer Wirtschaft, die Wiederbeschäftigung belasteter Nazis und die Remilitarisierung genutzt wurden. Für uns Nachgeborenen bleiben sie aber Verpflichtung.

Anmerkungen

1
Maria Deeg (damals Leiterin der Betreuungsstelle Gießen) S. 45
2
Die Angaben stammen aus dem Bericht des VVN-Interzonensekretariats vom Mai 1947
3 Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode, 172. Sitzung, Bonn, 24. April 1997, S.
15574
4
H. Scharffenberg S. 119
5
Das Ringen für gerechte Wiedergutmachung und soziale Sicherheit. In: Max Oppenheimer, S. 136; Alfred Hausser (1912-2003), als KJVD-Funktionär Ende 1934
verhaftet und vom "Volksgerichtshof" zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt; nach 1945
u.a. Landesvorsitzender der VVN Baden-Württemberg, vgl. auch VVN-BdA (Hrsg.),
2002
6 VVN (Hrsg.): Vom Häftlingskomitee ..., S. 8f.
7
Zu ähnlichen Entwicklungen in Hamburg vgl. Asmussen, insbes. S. 34ff.; zu Niedersachsen vgl. Hennig, insbes. S. 16ff., 34ff.
8
Goschler S. 86
9 Goschler S. 76 f.
10 Rede auf der Ärzte-Konferenz der SÄS, 23.11.1945 im Harpprechthaus in Schopfloch, Protokoll S. 14
11 VVN-Nachrichten Nr. 1 vom Januar 1947, S. 3
12 Ebd., Drucksache 15/3084, 4. 5. 2004, S. 1
13 VVN-Nachrichten vom 17.5.1947, 13 Protokoll der Arbeitstagung der hess. Betreuungsstellen vom 11.5.1946, S. 2, 32f.
14 SÄS-Rundschreiben Nr. 2/1945; VVN-Nachrichten 2.9.1947
15 Zur damaligen und heutigen Diskussion: Assmussen, S. 35; Goschler, S. 86, 87 ff.; Hennig, S. 23 ff.; Kessler/Peter, S. 59; Scharffenberg, S. 25 f., 29
16 Karl Keim (1899-1988), KPD, Mitglied des Württ. Landtages, Dezember 1933 bis März 1934 im KZ Heuberg, September 1939 bis 11.4.1945 im KZ Buchenwald, damals Leiter der Betreuungsstelle Stuttgart und Vorstandsmitglied der VVN Baden-Württemberg; CSS-Karteinummer 2012
17 Arbeitstagung vom 11.5.1946, Protokoll S. 23; Curt Epstein war rassisch und politisch verfolgt, zunächst in der Betreuungsstelle Frankfurt und ab Dezember 1945 in der hessischen Regierung für Wiedergutmachung zuständig
18 Aus den Reden von Rabbiner Dr. Neuhaus bzw. Paul Apel vor hessischen Verfolgten am 11.5.1946 in Frankfurt, Protokoll S. 31 bzw. 35
19 Protokoll, S. 12f.
20 CSS Bulletin Nr. 9, Februar 1947, S. 2; zitiert auch in VVN-Nachrichten Nr. 7 /1947

Literaturhinweise

Dokumente:
CSS-Bulletin Nr. 4/Mai 1946, Nr. 6/Sept. 1946, Nr. 9/Febr. 1947, Nr. 11/Mai 1947: AN 624
50 Jahre Centrale Sanitaire Suisse. Ein historischer Abriss 1937-1987. Zürich o.J.
(1987): AN 641
Rundschreiben der Süddeutschen Ärzte-und Sanitätshilfe der CSS Nr. 1 - Nr. 15 (Archiv der VVN-BdA Baden-Württemberg) Ärzte-Konferenz der Süddeutschen Ärzte-und Sanitätshilfe am 23./24.11.1945 im Harpprechthaus in Schopfloch, Zürich 1945 (Archiv der VVN-BdA Baden-Württemberg)
Arbeitstagung der hessischen Betreuungsstellen am 11.5.1946 in Frankfurt/Main: AN 5145
VVN-Nachrichten 17.5.1947, 19.7.1947, 2.9.1947, 23.3.1949: AN 5776, 5793

Bücher:
Nils Asmussen: Der kurze Traum von der Gerechtigkeit: "Wiedergutmachung" und NS-Verfolgte in Hamburg nach 1945, Hamburg 1987
Maria Deeg: Signale aus der Zelle. Antifaschistischer Widerstand in Gießen 1933-1945, Gießen 1983
Constantin Goschler: Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus (1945 -1954), München 1992
Regina Hennig: Unterstützung, Entschädigung und Interessenvertretung für die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945 - 1949 in Niedersachsen, Hannover 1986
Ralf Kessler/Hartmut Rüdiger Peter (Hrsg.): "An alle OdF-Betreuungsstellen Sachsen-Anhalts!". Eine dokumentarische Fallstudie zum Umgang mit Opfern des Faschismus in der SBZ/DDR 1945-1953, Frankfurt 1996
Max Oppenheimer (Hrsg.): Antifaschismus. Tradition, Politik, Perspektive. Geschichte und Ziele der VVN-BdA, Frankfurt 1978
Heiko Scharffenberg: Sieg der Sparsamkeit. Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Schleswig-Holstein, Bielefeld 2004
VVN (Hrsg.): Vom Häftlingskomitee zum Bund der Antifaschisten. Der Weg der Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes, Frankfurt 1972
VVN-BdA (Hrsg.): "Nur wer sich selbst aufgibt, ist verloren". Alfred Hausser zum 90. Geburtstag, Hannover 2002

Hermann Unterhinninghofen

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