"informationen" Nr. 60, Oktober 2004
"Der Prozess war etwas, was über den
normalen Rahmen hinaus ging, und das Normale war eben schlecht."
Ermittlungen im Auschwitz-Prozess?
Ein Interview mit Heinz Düx von Ursula Krause-Schmitt und Jana Mikota
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Wie kam es, dass Du Untersuchungsrichter im Auschwitz-Prozess
wurdest?
Ich war seit 1951 im Justizdienst; 1961 wurde ich dazu bestimmt, die
gerichtliche Untersuchung im Auschwitz-Prozess durchzuführen. Es ist ja
allgemein bekannt, dass der Prozess von der Mehrheit der Bevölkerung und auch
der Justiz abgelehnt wurde. Es war ein unerwünschter Prozess. Aber man wollte
doch als Untersuchungsrichter nicht eine Person einsetzen, die nach kurzer Zeit
wegen politischer Belastung wieder abgeschossen werden konnte.
Ich hatte von 1947 bis 1951 meine Referendarzeit abgelegt; im Grunde ist das
Referendariat bereits Berufstätigkeit, man ist zwar noch in der Ausbildung, aber
doch bereits mit der Praxis beschäftigt. Meine Schwerpunkte waren damals
Restitutionsangelegenheiten, d.h. die Rückerstattung jüdischen Eigentums. Die
Tatsache, dass ich mich von Anfang meines Berufslebens an für Fragen dieser
NS-Vergangenheit interessiert habe, hing damit zusammen, dass ich kein Anhänger
des Systems gewesen bin. Ich bin Jahrgang 1924. Ich hatte auch während der
Schulzeit gewisse Schwierigkeiten; mein Glück war allerdings, dass ich wegen
einer Lungentuberkulose, die 1943 ausgebrochen war, nicht zum Militärdienst
eingezogen wurde. So konnte ich das Studium an der Universität Marburg
aufnehmen. Ich bekam Kontakte zu Studenten aus Luxemburg, die auch
eine ablehnende Haltung zum NS-Regime hatten. In den letzten Kriegswochen, als
Krankheit nicht davor schützte, zum Volkssturm eingezogen zu werden, bin ich
desertiert und habe mich im Vogelsberg versteckt. So hat sich das entwickelt.
Was hat ein
Untersuchungsrichter gemacht?
Zu dieser Zeit war noch eine gerichtliche Voruntersuchung bei
Kapitalverbrechen, soweit sie nicht ganz einfach gelagert waren und keiner
weiteren Aufklärung mehr bedurften, nach der Strafprozessordnung absolut
notwendig. Die gerichtliche Voruntersuchung gibt es heute nicht mehr, sie wurde
1977 abgeschafft. Sie war im
Grunde genommen eine Errungenschaft der Französischen Revolution, aus Misstrauen
gegenüber der Staatsanwaltschaft und dergleichen wollte man, dass vor der
Einleitung eines Hauptverfahren erst eine Voruntersuchung durch das Gericht
stattfand. Der Voruntersuchung im Auschwitz-Prozess waren bereits groß angelegte
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Diese waren zurück zu führen
auf die Aktivitäten des damaligen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer.
Als ich die Akten übernahm, bestanden sie schon aus fünfzig Bänden. In der
gerichtlichen Voruntersuchung ist zunächst einmal notwendig, dass alle
Angeschuldigten eingehend vernommen werden. Und sofern man noch Zweifel an der
Beweislage hatte, wurden ergänzende Untersuchungen und Zeugenvernehmungen
notwendig.
Die gerichtliche Voruntersuchung im Hauptprozess der Auschwitz-Prozesse hat
ungefähr ein Jahr gedauert; in diesem Jahr sind die Akten von 50 auf 75 Bände
angewachsen.
Ich habe zu Beginn der Voruntersuchung jeden Angeschuldigten - so heißt er in
der gerichtlichen Voruntersuchung - vernommen; es lag ja schon erhebliches
Belastungsmaterial vor. Ich habe dieses Material gesichtet und für jeden
Angeschuldigten zwei bis drei Tage Vernehmung vorgesehen. Das
Vernehmungsverfahren war zur damaligen Zeit auch noch technisch sehr schwierig.
Man vernahm die Betreffenden und diktierte ihre Erklärungen sofort in die
Schreibmaschine, das nahm entsprechende Zeit in Anspruch. Es wurden Vorhaltungen
aus den bereits vorliegenden Zeugenaussagen gemacht, dann war es natürlich
notwendig, dass ich noch weitere Zeugen vernahm. Wenn neue Anschuldigungen von
den Zeugen vorgebracht wurden, habe ich die Angeschuldigten erneut vernommen.
Der bemerkenswerteste Angeschuldigte war für mich der Angeschuldigte Kaduk. Die
anderen haben fast alle blockiert, wollten möglichst wenig sagen oder haben
ausweichende Antworten gegeben. So war Kaduk am Anfang auch, aber er ging dann
immer mehr aus sich heraus. Das war ein ganz ungewöhnlicher Mensch; er
betrachtete mich praktisch noch so, als ob ich sein Sturmbannführer wäre. Wenn
ich ihn etwas fragte, sprang er auf, nahm Haltung an, sagte schneidig "Jawohl!"
und gab irgendeine Erklärung ab. Ich habe dann zu ihm gesagt: "Sie brauchen
nicht aufzustehen, das ist nicht notwendig"; im selben Augenblick stand er
wieder auf,
schlug die Hacken zusammen: "Jawohl!" Sein Verhalten war zwanghaft militärisch.
Kaduk gab bemerkenswerte Erklärungen in sofern ab, als es ja immer schwierig
war, aus den Angeschuldigten herauszubekommen, was sich an der Rampe abgespielt
hat, dass Judentransporte angekommen waren, dass selektiert wurde, ob die
Selektierten gleich in die Gaskammer kamen oder erst zum Arbeitseinsatz. Kaduk
sagte da ganz unbefangen: "Die Transporte kamen in Auschwitz an wie warme
Brötchen." Er habe mit anderen SS-Männern die von Ärzten und höheren SS-Führern
ausgesuchten Todeskandidaten mit Lastwagen von der Rampe zur Gaskammer
transportiert. Das war natürlich eine bemerkungswerte Erklärung. Seine
Entlastungsversuche bestanden darin,
dass er sagte, er sei ja nur ein kleines Rädchen gewesen, im Grunde genommen
müssten Leute herangezogen werden, die ein.ussreich gewesen waren wie z.B.
Globke, der die Kommentare zu den Rassegesetzen geschrieben hatte. Doch das war
in dem Augenblick nicht meine Aufgabe, da gegen Globke bei mir kein Antrag auf
Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung gestellt worden war. Ich musste die
gerichtliche Voruntersuchung so durchführen, wie sie von der Staatsanwaltschaft
beantragt worden war.
Kaduk behauptete im übrigen von sich,
er habe niemals mit Bewusstsein getötet,
nur geschlagen, wenn ein Häftling nicht
schnell genug gearbeitet hätte. In Bezug
auf den in den 1960er amtierenden polnischen
Ministerpräsidenten Cyrankiewicz,
der Häftling in Auschwitz gewesen war,
meinte er jedoch: "Wenn ich damals die
Möglichkeit gehabt hätte, hätte ich ihn
um die Ecke gebracht!" Das war ja nun ein
toller Widerspruch. Kaduk glaubte wohl,
- so habe ich mir das erklärt, er könne
sich bei mir beliebt machen, wenn er in
Bezug auf Cyrankiewicz - der Name war
ihm wohl aus der Presse bekannt - eine
antikommunistische Erklärung abgebe.
Ich habe auch den Angeschuldigten Baer,
den letzten Lagerkommandanten, den
Nachfolger von Höss, vernommen. Baer
gehörte zu den Personen, die gar keine
Erklärungen abgaben. Ein Angeschuldigter
kann die Aussage verweigern. Die
Strafprozessordnung sieht in soweit keine
Sanktionen vor. Baer ist noch in der Untersuchungshaft
an Herzversagen verstorben.
War die Belastung groß, diese Angeschuldigten zu vernehmen?
Das hat mich nicht weiter beeindruckt. Ich
habe mir vorgestellt, wenn die jetzt nicht
vor mir ständen, bei der Verstrickung des
deutschen Volkes in die Verbrechen wären
es andere gewesen. Es ist doch ganz eindeutig,
dass die deutsche Gesellschaft
vom Antisemitismus gravierend beherrscht
war. Es war ja nur eine kleine Minderheit,
die sich dagegen gestemmt hat.
Wenn man die richtige Einstellung zu den
Dingen hatte, war es gar nichts besonderes,
dass man solche Personen vor sich
hatte, denn im Grunde könnte fast jeder
Deutsche dazu gehören. Ich stand und
stehe in Bezug auf die deutsche Tätergesellschaft
auf dem Standpunkt, den später
Daniel Goldhagen in seinem Buch über
die "willigen Vollstrecker" dargelegt hat.
Durch diese Einstellung gewinnt man auch
eine ausgesprochen große Distanz, man
ist nicht künstlich erregt über diese Dinge.
Ich bin ja sowieso der Auffassung, dass
viele, die nach 1945 so taten, als ob das
etwas ganz Fürchterliches gewesen sei,
häufig solche gewesen sind, die selbst vor
1945 mit den Tätern sympathisierten.
Fritz Bauer hatte die gleiche Auffassung;
er hat damals in Vorträgen und Aufsätzen
Dinge gesagt, die später in Goldhagens
Untersuchung bestätigt wurden; er war im
Grunde sein Vorläufer. Fritz Bauer vertrat
die Auffassung, dass die Mehrheit des
deutschen Volkes von einem glühenden
Antisemitismus besessen war. In den
Vernehmungen hat sich zwar keiner der
Angeschuldigten mehr getraut, seinen
Judenhass zu zeigen; es gab keine antisemitischen
Äußerungen. Es ist ja aber
ein hervorstechendes Merkmal der Deutschen:
Wenn sie merken, dass eine andere
Macht das Sagen hat, werden sie meist zu
Lakaien.
Die deutsche Bevölkerung war natürlich
gegen Fritz Bauers Thesen, gegen die
Annahme einer Kollektivschuld; sie hat
so getan, als habe sie von den Dingen
nie etwas gewusst. Da ist natürlich alles
Blödsinn. So konnte ein Professor, der in
Marburg tätige Professor Schwinge, unwidersprochen
öffentlich verkünden, es seien
ja die Alliierten gewesen, die durch das
Abwerfen von Flugblättern die deutsche
Bevölkerung auf das Judenmorden hätten
hinweisen müssen.
Fritz Bauer war ständigen Angriffen ausgesetzt.
Aus der Sicht der Mehrheit war
er mit drei Makeln behaftet: er war Jude,
Sozialist und Emigrant. Für ehemalige
Kriegsrichter und ähnliche war er eine
Unperson, der man im tiefsten Innern das
Schlimmste wünschte. Doch Bauer kannte
deren Weltbild und hielt ihnen unerschrocken
den Spiegel vor. Er kennzeichnete
den Nazismus "als Bewegung eines Volkes,
das nicht die Freiheit und nicht die Menschenrechte
verherrlicht, sondern die
Obrigkeit, den Kasernenhof, den Drill".
1961 wollte zum Beispiel der Landesjugendring
Rheinland-Pfalz eine Broschüre
von Fritz Bauer mit dem Titel "Die Wurzeln
faschistischen Denkens und Handelns" in
den Schulen verteilen lassen, das wurde
vom Kultusministerium abgelehnt mit der
Begründung, Bauers Thesen seien einseitig
und fragwürdig.
Man konnte sich damals schon sehr
einsam fühlen, besonders in der Justiz;
aber es gab jedoch auch einige Leute,
mit denen man sich austauschen konnte.
Sonst wäre es ja fast unerträglich gewesen.
Ich habe auch manchmal daran
gedacht, meine Tätigkeit aufzugeben.
Wenn sich Dinge ereigneten, die mir absolut
gegen den Strich gingen, habe ich das
manchmal in Erwägung gezogen. Natürlich
musste ich auch in Betracht ziehen,
dass ich Familie und Kinder hatte. Das
bremst extreme Schritte. Ich habe mich
eigentlich nie mit der Justiz so verbunden
gefühlt, dass ich darin eine Lebensaufgabe
sah. Das wesentliche war, dass ich
gerade auf dem Gebiet tätig war, das sich
der nationalsozialistischen Verbrechen
annahm. Da konnte man sich sagen: Wenn
Du jetzt aufgibst, was Besseres kommt
nicht nach.
Gab es Behinderungen Deiner Tätigkeit als Untersuchungsrichter?
Ja, sicher. Fritz Bauer hat mich jedoch energisch unterstützt, wenn es
Probleme gab. Bereits wenige Tage nach Erhalt der Akten wurden von zwei
Landgerichtsräten Anregungen an mich herangetragen, die angeblich der Abwendung
der Arbeitslast, die mir bevorstand, dienen sollten: Ich solle doch zumindest
für einige der 24
Angeschuldigten die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt verneinen. Man
erbot sich, mir dabei mit Rückendeckung der Gerichtsverwaltung behilflich zu
sein. Die wahre Absicht dieses Vorschlags war offensichtlich nicht, mich und das
Landgericht arbeitsmäßig zu entlasten, sondern es ging darum, ein Verfahren zu
verhindern, das endlich einmal die Strukturen eines deutschen Vernichtungslagers
durch die Justiz des Täterstaates offen legen sollte.
Ein weiteres Beispiel: Im Falle eines Angeschuldigten musste ich eine eilige
Anfrage an die sowjetische Botschaft in Bonn richten. Die Anfrage ging auf dem
Dienstweg über das Hessische Justizministerium und wurde dort tagelang
angehalten, weil ich in dem Schreiben die Bezeichnung DDR statt SBZ (Sowjetische
Besatzungszone) gebraucht hatte. Hätte ich SBZ geschrieben, wäre dies sehr
wahrscheinlich von der sowjetische Botschaft beanstandet worden und hätte zu
einer Verzögerung oder gar Verhinderung der Ermittlungen geführt. Nach einigem
Hin und Her mit dem zuständigen Ministerialbeamten wurde schließlich von mir die
Kompromissbezeichnung Ostdeutschland akzeptiert, um die Weiterbeförderung des
Schreibens endlich zu gewährleisten. Der Beamte versäumte allerdings nicht, mir
vorzuhalten, dass das Anschreiben eine sinnlose Aktivität sei, weil eine Antwort
ohnehin nicht zu erwarten sei. Ihm war offensichtlich eine Kontaktaufnahme mit
der sowjetischen Botschaft im Zusammenhang mit dem Auschwitzprozess nicht
genehm. Die sich aus dem damals intensiv geführten Kalten Krieg ergebenden
Möglichkeiten waren ein beliebtes Vehikel zur Behinderung von Ermittlungen in
Verfahren gegen NS-Verbrecher.
Ich hielt es auch für dringend notwendig, den Tatort zu besichtigen. In vielen
Zeugenvernehmungen wurde zum Beispiel ausgesagt, man hätte bestimmte Vorgänge
von Block 10 oder von Block 12 aus beobachten können, man hätte die schwarze
Wand (Erschießungsstätte im Stammlager Auschwitz) einsehen können. Das wurde
dann von den Angeschuldigten bestritten; man hätte das von dort gar nicht sehen
können. So etwas musste natürlich durch Augenschein geklärt werden; es ging
darum, die Zeugenaussagen zu erhärten. Diese Reise zum Tatort, die von der
Beantragung bis zur schließlichen Durchführung über einen Zeitraum von neun
Monaten von der Justizverwaltung in der Schwebe gehalten wurde, ist mir als
Odysee durch Ermittlungshindernisse in unliebsamer Erinnerung geblieben. Sie
konnte nicht als Dienstreise durchgeführt
werden, weil es keine diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik Polen gab.
Ich musste als Privatmann fahren. Ich habe das dann über ein Wochenende
erledigt.
Meine Verbindungsleute bei der Vorbereitung dieser Fahrt waren einmal Hermann
Langbein, der Generalsekretär des Internationalen Auschwitz-Komitees, dann in
Warschau Herr Rawicz, der Sekretär der polnischen Auschwitz-Vereinigung, und
dann gab es noch einen Kontakt über die damalige polnische Militärmission in
Berlin zu Professor Sehn. Professor Sehn war 1946/1947 Untersuchungsrichter im
polnischen Auschwitz-Prozess gegen Rudolf Höss gewesen; später lehrte er
Verwaltungs- und Staatsrecht an der Universität Krakau. Die polnische Seite war
sehr kooperativ und ich bekam die notwendigen Papiere. Ich hatte natürlich auch
Verbindung zu Kasimiercz Smolen, dem Direktor des Auschwitz-Museums, er und
andere Überlebende haben mich über das Gelände geführt.
In Auschwitz habe ich auch zwei oder drei Nächte gewohnt. Sinnigerweise war das
Zimmer, wo ich übernachtete, das frühere Dienstzimmer des Kommandanten Rudolf
Höss. Das hat mich doch ein bisschen
eigenartig berührt, wenn ich nachts aufwachte. Zu damaligen Zeit gab es noch
zischende Dampflokomotiven; in der Nähe wurden Güterzüge rangiert. Der
Rangierlärm weckte die Assoziation an die Güterzüge voller Todeskandidaten.
Im Stammlager standen die Steinbaracken noch - sie sind heute denkmalgeschützt.
Von den Holzbaracken in Birkenau gab es nur noch die Fundamente. Die Zufahrt
nach Birkenau, die Gleisanlagen, die Rampe - alles war noch vorhanden, verrostet
natürlich. Ich wurde auch in das Feld geführt, wo vor der Einrichtung der
Krematorien Leichen verbrannt oder vergraben wurden. Ich habe dort Schilf
hochgerissen, da hingen Knochen dran.
Meine Feststellungen in Auschwitz waren dann auch die Veranlassung dafür, dass
das Schwurgericht selbst einen Ortstermin durchführte. Ich wurde in der
Hauptverhandlung zu der Frage vernommen, ob man in Auschwitz noch solche
Einzelheiten wie Entfernungen, Blickwinkel von den Blöcken und dergleichen
überprüfen
könne. Meine Aussage hat den Ausschlag gegeben, dass das Gericht den Tatort
selbst in Augenschein nahm. Allerdings ist nicht das ganze Schwurgericht
gefahren, sondern nur ein Richter.
Welche Erinnerungen hast Du an Zeugenvernehmungen? Wie haben sich die
Zeugen Dir gegenüber verhalten?
Das war unterschiedlich. Die meisten waren zunächst sehr reserviert. Wenn
sie dann jedoch merkten, dass man einen echten Aufklärungswillen hatte und nicht
nur formal die Sache abhandelte, um das Verfahren dann einzustellen, waren sie
sehr kooperativ. Wer ein bisschen Einfühlungsvermögen hat, begreift ja, wenn das
Gegenüber wirklich aufklären will.
Einmal war ich vierzehn Tage in Wien beim Landesgericht für Strafsachen. Es ging
um rumänische Zeugen. Es gab keine diplomatischen Beziehungen zwischen Rumänien
und der Bundesrepublik, und es war offenbar nicht möglich, eine Einreise nach
Rumänien zu bekommen, um Zeugen dort zu vernehmen; sie wollten auch nicht nach
Deutschland kommen. Ich nahm dann Kontakt zum Landesgericht für Strafsachen auf;
die Kollegen dort erklärten sich bereit, diese Zeugen einzubestellen. Das war
eine Kinderärztin, Frau Dr. Gisela Böhm, und ihre Tochter, Frau Ella Salomon. Es
ging um den Angeschuldigten Dr. Capesius. Beide hatten Capesius schon gekannt,
als er vor dem Zweiten Weltkrieg noch in Rumänien wohnte, und sie waren dann
erstaunt, als sie ihn auf der Rampe in Auschwitz als SS-Führer wiedertrafen. Die
Zeugen Böhm und Salomon nannten mir noch weitere rumänische Zeugen. Um diese
noch vernehmen zu können, begab ich mich zur rumänischen Gesandtschaft in Wien.
Der Beamte an der Pforte bedeutete mir, dass ich nicht in das Gebäude
eingelassen werden könne. Ich bemühte mich, die Dringlichkeit der Angelegenheit
in ihren formal komplizierten Einzelheiten
darzustellen. Mit erkennbarem Unwillen reichte mich dann der Pfortenbeamte doch
an den dritten Sekretär der Gesandtschaft weiter, der sich überraschenderweise
als sehr aufgeschlossen erwies, nachdem ich ihm erneut erläutert hatte, dass
Gegenstand des Verfahrens das KZ Auschwitz war. Der Vernehmung rumänischer
Zeugen
standen fortan keine Hindernisse mehr im Wege, auch was deren spätere Vernehmung
in der Hauptverhandlung in Frankfurt anbetraf.
Wie beurteilst Du die Urteile im Auschwitz-Prozess?
Wenn man die gesamte damalige Situation betrachtet, wie die Verbrechen
behandelt worden sind, war das Auschwitz-Verfahren ein einigermaßen
zufriedenstellender Prozess. Es gab ja viele Verfahren, die überhaupt nicht zur
Hauptverhandlung gekommen sind, und es gab Verfahren mit ganz minimalen Strafen.
Im Auschwitz-
Prozess sind sechs oder sieben Angeklagte zu lebenslänglich verurteilt worden.
Gemessen an den damaligen deutschen Verhältnisse kann man diesen Ausgang
einigermaßen vertreten; der Prozess war etwas, was über den normalen Rahmen
hinaus ging, und das Normale war eben schlecht.
Es gab später eine Reihe von Sendungen über den Auschwitz-Prozess; in einigen
wurde ich auch befragt. Wenn ich diese Sendungen sah, fand ich, dass sie
eigentlich Hofberichterstattungen waren. Es wird getan, als sei der
Auschwitz-Prozess eine konsequente, von der Mehrheit der Deutschen gebilligte
Sache gewesen, was
der Wahrheit zuwiderläuft. Diese Sichtweise, die ich Hofberichterstattung nenne,
ist Teil des deutschen Umgangs mit seiner NS-Vergangenheit. Damit will ich
nichts zu tun haben. Mir liegt Deutschland mit dieser Mentalität fern.
Ursprünglich war es einmal anders gewesen. Unmittelbar nach dem Nürnberger
Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden zum Beispiel von der deutschen
Justiz unter Aufsicht der Besatzungsmächte
Verfahren wegen "Euthanasie"-Verbrechen durchgeführt. Da wurden vom Landgericht
Berlin im Jahr 1946 die Ärztin Dr. Wernecke und die Pflegerin Helene Wiczorek
wegen der Ermordung von Kindern und Erwachsenen in der Heil- und Pflegeanstalt
Meseritz-Obrawalde in 600 bzw. 1000 Fällen zum Tode verurteilt. Beide
Verurteilten wurden im Januar 1947 hingerichtet. Hier in Hessen gab es im März
1947 einen Prozess gegen die Ärzte Dr. Gorgass und Dr. Wahlmann; auch sie wurden
zum Tode verurteilt wegen Mordes in 1000 bzw. 900 Fällen, begangen in der
Heilanstalt Hadamar. Die Revision beider Angeklagten wurde ebenso wie im
Berliner Verfahren verworfen. Zur Hinrichtung dieser beiden Angeklagten kam es
jedoch nicht, weil nach Beginn des Kalten Krieges die Todesurteile zunächst in
lebenslange Haft umgewandelt wurden, und mit fortschreitender restaurativer
Entwicklung in den 1950er Jahren erfolgte die alsbaldige Haftentlassung. Der
Kalte Krieg war die große Wende in der deutschen Rechtsprechung; wenn er nicht
gekommen wäre, wären die NS-Verbrechen höchst wahrscheinlich schneller und
nachhaltiger abgehandelt worden.
Gab es in den 196Oer Jahren eine Öffentlichkeit für den Auschwitz-Prozess?
Hast Du auf Veranstaltungen gesprochen?
Damals - nein! Das erste Mal, als ich öffentlich darüber sprach, war hier in
Frankfurt in den 1980er Jahren. Verschiedene Organisationen unter Einschluss der
VVN machten einen antifaschistischen Stadtrundgang zu Orten der NS-Zeit, da habe
ich an der Hauptwache zu Auschwitz gesprochen. Ich sehe das so: Wenn die
1968er Bewegung nicht entstanden wäre, dann wäre alles schon längst vergessen.
Zuvor war alles darauf hinausgelaufen, einen Schlussstrich zu ziehen. Dann gab
es diese von den Universitäten ausgehende Bewegung. Insofern hat der
Auschwitz-Prozess vielleicht doch eine Wirkung gehabt oder zumindest Anstöße
gegeben.
Anstöße gab es dann auch in Bezug auf die so genannte "Wiedergutmachung"; in den
1960er Jahren sollte hier ja auch ein Schlussstrich gezogen werden - mit dem
BEG-Schlussgesetz. Dabei haben Die GRÜNEN, als sie in die Parlamente einzogen,
eine positive Rolle gespielt. Ich war von 1967 bis 1989 - bis zu meiner
Pensionierung - in Entschädigungssachen tätig. Am Oberlandesgericht Frankfurt
gab es damals noch zwei Entschädigungssenate; 1970 wurde ich Vorsitzender
Richter eines dieser Senate, der andere wurde später aufgelöst. Die meisten
Fälle, die vor diesen Senat kamen, waren Ansprüche wegen gesundheitlicher
Schäden.
Der Fall eines Wehrdienstverweigerers fällt mir ein: Er war einer der wenigen
Wehrmachtssoldaten, der sich an der Ostfront widersetzt, einen Befehl verweigert
hatte. Das Land Hessen ging in Revision, und der Bundesgerichtshof hat dann
schließlich befunden, dass der Widerstand dieses Mannes so minimal, so erfolglos
war, dass er keine Entschädigung verdiene! Oder ich erinnere mich an einen
Sinto, der einen Entschädigungsanspruch erhob. Dem hat die höchste Instanz, der
Bundesgerichtshof entgegengehalten, dass es bis zum Jahr 1943 überhaupt keine
"Zigeunerverfolgung" gegeben habe. Wenn in den Jahren zuvor "Zigeuner"
benachteiligt worden seien, so sei das auf deren so genannte "asoziale"
Eigenschaften zurückzuführen! Das war ein Urteil aus dem Jahre 1965.
Zur Vermeidung solch höchstrichterlicher Fehlurteile wurden vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt/Main häufig Vergleiche ausgehandelt. Wenn an einem
Sitzungstag fünf Fälle verhandelt wurden, kam es in zwei oder drei Fällen zum
Vergleich. Dass es überhaupt zu einigermaßen günstigen Vergleichen für die
Betroffenen kam, war
allerdings nur möglich, wenn der Vertreter des Landes Hessen, der dem Vergleich
ja zustimmen musste, keine ausgesprochen ablehnende Haltung zeigte.
Es gab natürlich auch viele Vergleiche, die die Entschädigungsbehörde vor allem
in der Frühzeit der Entschädigung mit den Betroffenen abgeschlossen hatte, die
für die Verfolgten ungeheure Nachteile hatten. Diese Menschen haben einen
kleineren Geldbetrag bekommen, dabei hätte ihnen, wenn die Verfahren
gesetzestreu durchgeführt worden wären, eine Rente zugestanden.
Nach meiner Pensionierung habe ich mich in der neuen Entschädigungsdebatte
engagiert; ich war Sachverständiger bei mehreren Anhörungen im Bundestag.
Nachträglich sehe ich diese ganze Sache - sowohl die Verfolgung von
NS-Verbrechen als auch die Entschädigungsverfahren - ausgesprochen negativ,
gemessen an dem, was eigentlich gemacht hätte werden müssen. Man hätte im
Hinblick auf die Entschädigung viel größere Beträge von Staats wegen zur
Verfügung stellen müssen und das von Anfang an; das, was jetzt über eine
Stiftung verteilt wird für Zwangsarbeit, ist ja nur ein Tropfen auf den heißen
Stein und noch dazu viel zu spät.
Zum Weiterlesen:
Heinz Düx: Die Beschützer der willigen Vollstrecker. Persönliche Innenansichten
der bundesdeutschen Justiz. Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer. Bonn:
Pahl Rugenstein, 2004
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