Studienkreis Deutscher Widerstand 1933-1945 e.V.

"informationen" Nr. 60, Oktober 2004 
"Der Prozess war etwas, was über den normalen Rahmen hinaus ging, und das Normale war eben schlecht."
Ermittlungen im Auschwitz-Prozess?

Ein Interview mit Heinz Düx von Ursula Krause-Schmitt und Jana Mikota
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Wie kam es, dass Du Untersuchungsrichter im Auschwitz-Prozess wurdest?
Ich war seit 1951 im Justizdienst; 1961 wurde ich dazu bestimmt, die gerichtliche Untersuchung im Auschwitz-Prozess durchzuführen. Es ist ja allgemein bekannt, dass der Prozess von der Mehrheit der Bevölkerung und auch der Justiz abgelehnt wurde. Es war ein unerwünschter Prozess. Aber man wollte doch als Untersuchungsrichter nicht eine Person einsetzen, die nach kurzer Zeit wegen politischer Belastung wieder abgeschossen werden konnte.

Ich hatte von 1947 bis 1951 meine Referendarzeit abgelegt; im Grunde ist das Referendariat bereits Berufstätigkeit, man ist zwar noch in der Ausbildung, aber doch bereits mit der Praxis beschäftigt. Meine Schwerpunkte waren damals Restitutionsangelegenheiten, d.h. die Rückerstattung jüdischen Eigentums. Die Tatsache, dass ich mich von Anfang meines Berufslebens an für Fragen dieser NS-Vergangenheit interessiert habe, hing damit zusammen, dass ich kein Anhänger des Systems gewesen bin. Ich bin Jahrgang 1924. Ich hatte auch während der Schulzeit gewisse Schwierigkeiten; mein Glück war allerdings, dass ich wegen einer Lungentuberkulose, die 1943 ausgebrochen war, nicht zum Militärdienst eingezogen wurde. So konnte ich das Studium an der Universität Marburg aufnehmen. Ich bekam Kontakte zu Studenten aus Luxemburg, die auch
eine ablehnende Haltung zum NS-Regime hatten. In den letzten Kriegswochen, als Krankheit nicht davor schützte, zum Volkssturm eingezogen zu werden, bin ich desertiert und habe mich im Vogelsberg versteckt. So hat sich das entwickelt.

Was hat ein Untersuchungsrichter gemacht?
Zu dieser Zeit war noch eine gerichtliche Voruntersuchung bei Kapitalverbrechen, soweit sie nicht ganz einfach gelagert waren und keiner weiteren Aufklärung mehr bedurften, nach der Strafprozessordnung absolut notwendig. Die gerichtliche Voruntersuchung gibt es heute nicht mehr, sie wurde 1977 abgeschafft. Sie war im
Grunde genommen eine Errungenschaft der Französischen Revolution, aus Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft und dergleichen wollte man, dass vor der Einleitung eines Hauptverfahren erst eine Voruntersuchung durch das Gericht stattfand. Der Voruntersuchung im Auschwitz-Prozess waren bereits groß angelegte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Diese waren zurück zu führen auf die Aktivitäten des damaligen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer.

Als ich die Akten übernahm, bestanden sie schon aus fünfzig Bänden. In der gerichtlichen Voruntersuchung ist zunächst einmal notwendig, dass alle Angeschuldigten eingehend vernommen werden. Und sofern man noch Zweifel an der Beweislage hatte, wurden ergänzende Untersuchungen und Zeugenvernehmungen notwendig.
Die gerichtliche Voruntersuchung im Hauptprozess der Auschwitz-Prozesse hat ungefähr ein Jahr gedauert; in diesem Jahr sind die Akten von 50 auf 75 Bände angewachsen.

Ich habe zu Beginn der Voruntersuchung jeden Angeschuldigten - so heißt er in der gerichtlichen Voruntersuchung - vernommen; es lag ja schon erhebliches Belastungsmaterial vor. Ich habe dieses Material gesichtet und für jeden Angeschuldigten zwei bis drei Tage Vernehmung vorgesehen. Das Vernehmungsverfahren war zur damaligen Zeit auch noch technisch sehr schwierig. Man vernahm die Betreffenden und diktierte ihre Erklärungen sofort in die Schreibmaschine, das nahm entsprechende Zeit in Anspruch. Es wurden Vorhaltungen aus den bereits vorliegenden Zeugenaussagen gemacht, dann war es natürlich notwendig, dass ich noch weitere Zeugen vernahm. Wenn neue Anschuldigungen von den Zeugen vorgebracht wurden, habe ich die Angeschuldigten erneut vernommen.

Der bemerkenswerteste Angeschuldigte war für mich der Angeschuldigte Kaduk. Die anderen haben fast alle blockiert, wollten möglichst wenig sagen oder haben ausweichende Antworten gegeben. So war Kaduk am Anfang auch, aber er ging dann immer mehr aus sich heraus. Das war ein ganz ungewöhnlicher Mensch; er betrachtete mich praktisch noch so, als ob ich sein Sturmbannführer wäre. Wenn ich ihn etwas fragte, sprang er auf, nahm Haltung an, sagte schneidig "Jawohl!" und gab irgendeine Erklärung ab. Ich habe dann zu ihm gesagt: "Sie brauchen nicht aufzustehen, das ist nicht notwendig"; im selben Augenblick stand er wieder auf,
schlug die Hacken zusammen: "Jawohl!" Sein Verhalten war zwanghaft militärisch. Kaduk gab bemerkenswerte Erklärungen in sofern ab, als es ja immer schwierig war, aus den Angeschuldigten herauszubekommen, was sich an der Rampe abgespielt hat, dass Judentransporte angekommen waren, dass selektiert wurde, ob die Selektierten gleich in die Gaskammer kamen oder erst zum Arbeitseinsatz. Kaduk sagte da ganz unbefangen: "Die Transporte kamen in Auschwitz an wie warme Brötchen." Er habe mit anderen SS-Männern die von Ärzten und höheren SS-Führern ausgesuchten Todeskandidaten mit Lastwagen von der Rampe zur Gaskammer transportiert. Das war natürlich eine bemerkungswerte Erklärung. Seine Entlastungsversuche bestanden darin,
dass er sagte, er sei ja nur ein kleines Rädchen gewesen, im Grunde genommen müssten Leute herangezogen werden, die ein.ussreich gewesen waren wie z.B. Globke, der die Kommentare zu den Rassegesetzen geschrieben hatte. Doch das war in dem Augenblick nicht meine Aufgabe, da gegen Globke bei mir kein Antrag auf Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung gestellt worden war. Ich musste die gerichtliche Voruntersuchung so durchführen, wie sie von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war.

Kaduk behauptete im übrigen von sich, er habe niemals mit Bewusstsein getötet, nur geschlagen, wenn ein Häftling nicht schnell genug gearbeitet hätte. In Bezug auf den in den 1960er amtierenden polnischen
Ministerpräsidenten Cyrankiewicz, der Häftling in Auschwitz gewesen war, meinte er jedoch: "Wenn ich damals die Möglichkeit gehabt hätte, hätte ich ihn um die Ecke gebracht!" Das war ja nun ein toller Widerspruch. Kaduk glaubte wohl, - so habe ich mir das erklärt, er könne sich bei mir beliebt machen, wenn er in Bezug auf Cyrankiewicz - der Name war ihm wohl aus der Presse bekannt - eine antikommunistische Erklärung abgebe.

Ich habe auch den Angeschuldigten Baer, den letzten Lagerkommandanten, den Nachfolger von Höss, vernommen. Baer gehörte zu den Personen, die gar keine Erklärungen abgaben. Ein Angeschuldigter kann die Aussage verweigern. Die Strafprozessordnung sieht in soweit keine Sanktionen vor. Baer ist noch in der Untersuchungshaft an Herzversagen verstorben.
 
War die Belastung groß, diese Angeschuldigten zu vernehmen?
Das hat mich nicht weiter beeindruckt. Ich habe mir vorgestellt, wenn die jetzt nicht vor mir ständen, bei der Verstrickung des deutschen Volkes in die Verbrechen wären es andere gewesen. Es ist doch ganz eindeutig,
dass die deutsche Gesellschaft vom Antisemitismus gravierend beherrscht war. Es war ja nur eine kleine Minderheit, die sich dagegen gestemmt hat. Wenn man die richtige Einstellung zu den Dingen hatte, war es gar nichts besonderes, dass man solche Personen vor sich hatte, denn im Grunde könnte fast jeder Deutsche dazu gehören. Ich stand und stehe in Bezug auf die deutsche Tätergesellschaft auf dem Standpunkt, den später
Daniel Goldhagen in seinem Buch über die "willigen Vollstrecker" dargelegt hat. Durch diese Einstellung gewinnt man auch eine ausgesprochen große Distanz, man ist nicht künstlich erregt über diese Dinge. Ich bin ja sowieso der Auffassung, dass viele, die nach 1945 so taten, als ob das etwas ganz Fürchterliches gewesen sei, häufig solche gewesen sind, die selbst vor 1945 mit den Tätern sympathisierten.

Fritz Bauer hatte die gleiche Auffassung; er hat damals in Vorträgen und Aufsätzen Dinge gesagt, die später in Goldhagens Untersuchung bestätigt wurden; er war im Grunde sein Vorläufer. Fritz Bauer vertrat die Auffassung, dass die Mehrheit des deutschen Volkes von einem glühenden Antisemitismus besessen war. In den Vernehmungen hat sich zwar keiner der Angeschuldigten mehr getraut, seinen Judenhass zu zeigen; es gab keine antisemitischen Äußerungen. Es ist ja aber ein hervorstechendes Merkmal der Deutschen: Wenn sie merken, dass eine andere Macht das Sagen hat, werden sie meist zu Lakaien.
 
Die deutsche Bevölkerung war natürlich gegen Fritz Bauers Thesen, gegen die Annahme einer Kollektivschuld; sie hat so getan, als habe sie von den Dingen nie etwas gewusst. Da ist natürlich alles Blödsinn. So konnte ein Professor, der in Marburg tätige Professor Schwinge, unwidersprochen öffentlich verkünden, es seien ja die Alliierten gewesen, die durch das Abwerfen von Flugblättern die deutsche Bevölkerung auf das Judenmorden hätten hinweisen müssen.

Fritz Bauer war ständigen Angriffen ausgesetzt. Aus der Sicht der Mehrheit war er mit drei Makeln behaftet: er war Jude, Sozialist und Emigrant. Für ehemalige Kriegsrichter und ähnliche war er eine Unperson, der man im tiefsten Innern das Schlimmste wünschte. Doch Bauer kannte deren Weltbild und hielt ihnen unerschrocken
den Spiegel vor. Er kennzeichnete den Nazismus "als Bewegung eines Volkes, das nicht die Freiheit und nicht die Menschenrechte verherrlicht, sondern die Obrigkeit, den Kasernenhof, den Drill". 1961 wollte zum Beispiel der Landesjugendring Rheinland-Pfalz eine Broschüre von Fritz Bauer mit dem Titel "Die Wurzeln faschistischen Denkens und Handelns" in den Schulen verteilen lassen, das wurde vom Kultusministerium abgelehnt mit der
Begründung, Bauers Thesen seien einseitig und fragwürdig.

Man konnte sich damals schon sehr einsam fühlen, besonders in der Justiz; aber es gab jedoch auch einige Leute, mit denen man sich austauschen konnte. Sonst wäre es ja fast unerträglich gewesen. Ich habe auch manchmal daran gedacht, meine Tätigkeit aufzugeben. Wenn sich Dinge ereigneten, die mir absolut gegen den Strich gingen, habe ich das manchmal in Erwägung gezogen. Natürlich musste ich auch in Betracht ziehen, dass ich Familie und Kinder hatte. Das bremst extreme Schritte. Ich habe mich eigentlich nie mit der Justiz so verbunden gefühlt, dass ich darin eine Lebensaufgabe sah. Das wesentliche war, dass ich gerade auf dem Gebiet tätig war, das sich der nationalsozialistischen Verbrechen annahm. Da konnte man sich sagen: Wenn
Du jetzt aufgibst, was Besseres kommt nicht nach.
 
Gab es Behinderungen Deiner Tätigkeit als Untersuchungsrichter?
Ja, sicher. Fritz Bauer hat mich jedoch energisch unterstützt, wenn es Probleme gab. Bereits wenige Tage nach Erhalt der Akten wurden von zwei Landgerichtsräten Anregungen an mich herangetragen, die angeblich der Abwendung der Arbeitslast, die mir bevorstand, dienen sollten: Ich solle doch zumindest für einige der 24
Angeschuldigten die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt verneinen. Man erbot sich, mir dabei mit Rückendeckung der Gerichtsverwaltung behilflich zu sein. Die wahre Absicht dieses Vorschlags war offensichtlich nicht, mich und das Landgericht arbeitsmäßig zu entlasten, sondern es ging darum, ein Verfahren zu verhindern, das endlich einmal die Strukturen eines deutschen Vernichtungslagers durch die Justiz des Täterstaates offen legen sollte.

Ein weiteres Beispiel: Im Falle eines Angeschuldigten musste ich eine eilige Anfrage an die sowjetische Botschaft in Bonn richten. Die Anfrage ging auf dem Dienstweg über das Hessische Justizministerium und wurde dort tagelang angehalten, weil ich in dem Schreiben die Bezeichnung DDR statt SBZ (Sowjetische Besatzungszone) gebraucht hatte. Hätte ich SBZ geschrieben, wäre dies sehr wahrscheinlich von der sowjetische Botschaft beanstandet worden und hätte zu einer Verzögerung oder gar Verhinderung der Ermittlungen geführt. Nach einigem Hin und Her mit dem zuständigen Ministerialbeamten wurde schließlich von mir die Kompromissbezeichnung Ostdeutschland akzeptiert, um die Weiterbeförderung des Schreibens endlich zu gewährleisten. Der Beamte versäumte allerdings nicht, mir vorzuhalten, dass das Anschreiben eine sinnlose Aktivität sei, weil eine Antwort ohnehin nicht zu erwarten sei. Ihm war offensichtlich eine Kontaktaufnahme mit der sowjetischen Botschaft im Zusammenhang mit dem Auschwitzprozess nicht genehm. Die sich aus dem damals intensiv geführten Kalten Krieg ergebenden Möglichkeiten waren ein beliebtes Vehikel zur Behinderung von Ermittlungen in Verfahren gegen NS-Verbrecher.

Ich hielt es auch für dringend notwendig, den Tatort zu besichtigen. In vielen Zeugenvernehmungen wurde zum Beispiel ausgesagt, man hätte bestimmte Vorgänge von Block 10 oder von Block 12 aus beobachten können, man hätte die schwarze Wand (Erschießungsstätte im Stammlager Auschwitz) einsehen können. Das wurde dann von den Angeschuldigten bestritten; man hätte das von dort gar nicht sehen können. So etwas musste natürlich durch Augenschein geklärt werden; es ging darum, die Zeugenaussagen zu erhärten. Diese Reise zum Tatort, die von der Beantragung bis zur schließlichen Durchführung über einen Zeitraum von neun Monaten von der Justizverwaltung in der Schwebe gehalten wurde, ist mir als Odysee durch Ermittlungshindernisse in unliebsamer Erinnerung geblieben. Sie konnte nicht als Dienstreise durchgeführt
werden, weil es keine diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik Polen gab. Ich musste als Privatmann fahren. Ich habe das dann über ein Wochenende erledigt.

Meine Verbindungsleute bei der Vorbereitung dieser Fahrt waren einmal Hermann Langbein, der Generalsekretär des Internationalen Auschwitz-Komitees, dann in Warschau Herr Rawicz, der Sekretär der polnischen Auschwitz-Vereinigung, und dann gab es noch einen Kontakt über die damalige polnische Militärmission in Berlin zu Professor Sehn. Professor Sehn war 1946/1947 Untersuchungsrichter im polnischen Auschwitz-Prozess gegen Rudolf Höss gewesen; später lehrte er Verwaltungs- und Staatsrecht an der Universität Krakau. Die polnische Seite war sehr kooperativ und ich bekam die notwendigen Papiere. Ich hatte natürlich auch Verbindung zu Kasimiercz Smolen, dem Direktor des Auschwitz-Museums, er und andere Überlebende haben mich über das Gelände geführt.

In Auschwitz habe ich auch zwei oder drei Nächte gewohnt. Sinnigerweise war das Zimmer, wo ich übernachtete, das frühere Dienstzimmer des Kommandanten Rudolf Höss. Das hat mich doch ein bisschen
eigenartig berührt, wenn ich nachts aufwachte. Zu damaligen Zeit gab es noch zischende Dampflokomotiven; in der Nähe wurden Güterzüge rangiert. Der Rangierlärm weckte die Assoziation an die Güterzüge voller Todeskandidaten.

Im Stammlager standen die Steinbaracken noch - sie sind heute denkmalgeschützt. Von den Holzbaracken in Birkenau gab es nur noch die Fundamente. Die Zufahrt nach Birkenau, die Gleisanlagen, die Rampe - alles war noch vorhanden, verrostet natürlich. Ich wurde auch in das Feld geführt, wo vor der Einrichtung der Krematorien Leichen verbrannt oder vergraben wurden. Ich habe dort Schilf hochgerissen, da hingen Knochen dran.

Meine Feststellungen in Auschwitz waren dann auch die Veranlassung dafür, dass das Schwurgericht selbst einen Ortstermin durchführte. Ich wurde in der Hauptverhandlung zu der Frage vernommen, ob man in Auschwitz noch solche Einzelheiten wie Entfernungen, Blickwinkel von den Blöcken und dergleichen überprüfen
könne. Meine Aussage hat den Ausschlag gegeben, dass das Gericht den Tatort selbst in Augenschein nahm. Allerdings ist nicht das ganze Schwurgericht gefahren, sondern nur ein Richter.

Welche Erinnerungen hast Du an Zeugenvernehmungen? Wie haben sich die Zeugen Dir gegenüber verhalten?
Das war unterschiedlich. Die meisten waren zunächst sehr reserviert. Wenn sie dann jedoch merkten, dass man einen echten Aufklärungswillen hatte und nicht nur formal die Sache abhandelte, um das Verfahren dann einzustellen, waren sie sehr kooperativ. Wer ein bisschen Einfühlungsvermögen hat, begreift ja, wenn das
Gegenüber wirklich aufklären will.

Einmal war ich vierzehn Tage in Wien beim Landesgericht für Strafsachen. Es ging um rumänische Zeugen. Es gab keine diplomatischen Beziehungen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik, und es war offenbar nicht möglich, eine Einreise nach Rumänien zu bekommen, um Zeugen dort zu vernehmen; sie wollten auch nicht nach Deutschland kommen. Ich nahm dann Kontakt zum Landesgericht für Strafsachen auf; die Kollegen dort erklärten sich bereit, diese Zeugen einzubestellen. Das war eine Kinderärztin, Frau Dr. Gisela Böhm, und ihre Tochter, Frau Ella Salomon. Es ging um den Angeschuldigten Dr. Capesius. Beide hatten Capesius schon gekannt, als er vor dem Zweiten Weltkrieg noch in Rumänien wohnte, und sie waren dann erstaunt, als sie ihn auf der Rampe in Auschwitz als SS-Führer wiedertrafen. Die Zeugen Böhm und Salomon nannten mir noch weitere rumänische Zeugen. Um diese noch vernehmen zu können, begab ich mich zur rumänischen Gesandtschaft in Wien. Der Beamte an der Pforte bedeutete mir, dass ich nicht in das Gebäude eingelassen werden könne. Ich bemühte mich, die Dringlichkeit der Angelegenheit in ihren formal komplizierten Einzelheiten
darzustellen. Mit erkennbarem Unwillen reichte mich dann der Pfortenbeamte doch an den dritten Sekretär der Gesandtschaft weiter, der sich überraschenderweise als sehr aufgeschlossen erwies, nachdem ich ihm erneut erläutert hatte, dass Gegenstand des Verfahrens das KZ Auschwitz war. Der Vernehmung rumänischer Zeugen
standen fortan keine Hindernisse mehr im Wege, auch was deren spätere Vernehmung in der Hauptverhandlung in Frankfurt anbetraf.

Wie beurteilst Du die Urteile im Auschwitz-Prozess?
Wenn man die gesamte damalige Situation betrachtet, wie die Verbrechen behandelt worden sind, war das Auschwitz-Verfahren ein einigermaßen zufriedenstellender Prozess. Es gab ja viele Verfahren, die überhaupt nicht zur Hauptverhandlung gekommen sind, und es gab Verfahren mit ganz minimalen Strafen. Im Auschwitz-
Prozess sind sechs oder sieben Angeklagte zu lebenslänglich verurteilt worden. Gemessen an den damaligen deutschen Verhältnisse kann man diesen Ausgang einigermaßen vertreten; der Prozess war etwas, was über den normalen Rahmen hinaus ging, und das Normale war eben schlecht.

Es gab später eine Reihe von Sendungen über den Auschwitz-Prozess; in einigen wurde ich auch befragt. Wenn ich diese Sendungen sah, fand ich, dass sie eigentlich Hofberichterstattungen waren. Es wird getan, als sei der Auschwitz-Prozess eine konsequente, von der Mehrheit der Deutschen gebilligte Sache gewesen, was
der Wahrheit zuwiderläuft. Diese Sichtweise, die ich Hofberichterstattung nenne, ist Teil des deutschen Umgangs mit seiner NS-Vergangenheit. Damit will ich nichts zu tun haben. Mir liegt Deutschland mit dieser Mentalität fern.

Ursprünglich war es einmal anders gewesen. Unmittelbar nach dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden zum Beispiel von der deutschen Justiz unter Aufsicht der Besatzungsmächte
Verfahren wegen "Euthanasie"-Verbrechen durchgeführt. Da wurden vom Landgericht Berlin im Jahr 1946 die Ärztin Dr. Wernecke und die Pflegerin Helene Wiczorek wegen der Ermordung von Kindern und Erwachsenen in der Heil- und Pflegeanstalt Meseritz-Obrawalde in 600 bzw. 1000 Fällen zum Tode verurteilt. Beide Verurteilten wurden im Januar 1947 hingerichtet. Hier in Hessen gab es im März 1947 einen Prozess gegen die Ärzte Dr. Gorgass und Dr. Wahlmann; auch sie wurden zum Tode verurteilt wegen Mordes in 1000 bzw. 900 Fällen, begangen in der Heilanstalt Hadamar. Die Revision beider Angeklagten wurde ebenso wie im Berliner Verfahren verworfen. Zur Hinrichtung dieser beiden Angeklagten kam es jedoch nicht, weil nach Beginn des Kalten Krieges die Todesurteile zunächst in lebenslange Haft umgewandelt wurden, und mit fortschreitender restaurativer Entwicklung in den 1950er Jahren erfolgte die alsbaldige Haftentlassung. Der Kalte Krieg war die große Wende in der deutschen Rechtsprechung; wenn er nicht gekommen wäre, wären die NS-Verbrechen höchst wahrscheinlich schneller und nachhaltiger abgehandelt worden.

Gab es in den 196Oer Jahren eine Öffentlichkeit für den Auschwitz-Prozess? Hast Du auf Veranstaltungen gesprochen?
Damals - nein! Das erste Mal, als ich öffentlich darüber sprach, war hier in Frankfurt in den 1980er Jahren. Verschiedene Organisationen unter Einschluss der VVN machten einen antifaschistischen Stadtrundgang zu Orten der NS-Zeit, da habe ich an der Hauptwache zu Auschwitz gesprochen. Ich sehe das so: Wenn die
1968er Bewegung nicht entstanden wäre, dann wäre alles schon längst vergessen. Zuvor war alles darauf hinausgelaufen, einen Schlussstrich zu ziehen. Dann gab es diese von den Universitäten ausgehende Bewegung. Insofern hat der Auschwitz-Prozess vielleicht doch eine Wirkung gehabt oder zumindest Anstöße gegeben.

Anstöße gab es dann auch in Bezug auf die so genannte "Wiedergutmachung"; in den 1960er Jahren sollte hier ja auch ein Schlussstrich gezogen werden - mit dem BEG-Schlussgesetz. Dabei haben Die GRÜNEN, als sie in die Parlamente einzogen, eine positive Rolle gespielt. Ich war von 1967 bis 1989 - bis zu meiner Pensionierung - in Entschädigungssachen tätig. Am Oberlandesgericht Frankfurt gab es damals noch zwei Entschädigungssenate; 1970 wurde ich Vorsitzender Richter eines dieser Senate, der andere wurde später aufgelöst. Die meisten Fälle, die vor diesen Senat kamen, waren Ansprüche wegen gesundheitlicher Schäden.
Der Fall eines Wehrdienstverweigerers fällt mir ein: Er war einer der wenigen Wehrmachtssoldaten, der sich an der Ostfront widersetzt, einen Befehl verweigert hatte. Das Land Hessen ging in Revision, und der Bundesgerichtshof hat dann schließlich befunden, dass der Widerstand dieses Mannes so minimal, so erfolglos war, dass er keine Entschädigung verdiene! Oder ich erinnere mich an einen Sinto, der einen Entschädigungsanspruch erhob. Dem hat die höchste Instanz, der Bundesgerichtshof entgegengehalten, dass es bis zum Jahr 1943 überhaupt keine "Zigeunerverfolgung" gegeben habe. Wenn in den Jahren zuvor "Zigeuner" benachteiligt worden seien, so sei das auf deren so genannte "asoziale" Eigenschaften zurückzuführen! Das war ein Urteil aus dem Jahre 1965.

Zur Vermeidung solch höchstrichterlicher Fehlurteile wurden vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main häufig Vergleiche ausgehandelt. Wenn an einem Sitzungstag fünf Fälle verhandelt wurden, kam es in zwei oder drei Fällen zum Vergleich. Dass es überhaupt zu einigermaßen günstigen Vergleichen für die Betroffenen kam, war
allerdings nur möglich, wenn der Vertreter des Landes Hessen, der dem Vergleich ja zustimmen musste, keine ausgesprochen ablehnende Haltung zeigte.

Es gab natürlich auch viele Vergleiche, die die Entschädigungsbehörde vor allem in der Frühzeit der Entschädigung mit den Betroffenen abgeschlossen hatte, die für die Verfolgten ungeheure Nachteile hatten. Diese Menschen haben einen kleineren Geldbetrag bekommen, dabei hätte ihnen, wenn die Verfahren gesetzestreu durchgeführt worden wären, eine Rente zugestanden.

Nach meiner Pensionierung habe ich mich in der neuen Entschädigungsdebatte engagiert; ich war Sachverständiger bei mehreren Anhörungen im Bundestag. Nachträglich sehe ich diese ganze Sache - sowohl die Verfolgung von NS-Verbrechen als auch die Entschädigungsverfahren - ausgesprochen negativ, gemessen an dem, was eigentlich gemacht hätte werden müssen. Man hätte im Hinblick auf die Entschädigung viel größere Beträge von Staats wegen zur Verfügung stellen müssen und das von Anfang an; das, was jetzt über eine Stiftung verteilt wird für Zwangsarbeit, ist ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein und noch dazu viel zu spät.

Zum Weiterlesen:
Heinz Düx: Die Beschützer der willigen Vollstrecker. Persönliche Innenansichten der bundesdeutschen Justiz. Herausgegeben von Friedrich-Martin Balzer. Bonn: Pahl Rugenstein, 2004

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