Studienkreis Deutscher Widerstand 1933-1945 e.V.

"informationen" Nr. 55, Juni 2002 
" ... Die Zahlen mußten stimmen" -
der neue Lebensunwert-Diskurs

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In der Regel wird die Lebensunwertthematik als Bestandteil faschistischen Denkens begriffen, ihr Wiederaufleben als Ausdruck einer gewissen Refaschisierung unserer Gesellschaft interpretiert, etwa nach dem Motto „der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“.

Meine Position ist eine andere:  Ich begreife die Lebensunwertideologie als eine Variante des bürgerlichen Menschenbildes und der bürgerlichen Ethik, die in Deutschland Anfang bis Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden ist und seither Denken und Handeln der Mehrzahl der Individuen in unserer Gesellschaft mehr oder weniger ausgeprägt bestimmte, auch heute bestimmt – nicht wieder, sondern immer noch.

Im deutschen Faschismus haben diese Muster lediglich eine Zuspitzung erfahren, indem sie, von allen humanistischen und christlichen Relativierungen entkleidet, sozusagen pur propagiert und knallhart in die Tat umgesetzt wurden.
 



 

In den achtziger Jahren passierte etwas, was viele von uns für unmöglich und eigentlich auch für endgültig überholt gehalten hatten. Ein paar Berufsideologen, vor allen Dingen Ethikprofessoren, unterstützt von Medien wie die „Zeit“, traten einen neuen Lebensunwertdiskurs los. Dessen Muster war allerdings überhaupt nicht neu, sondern alt und altbekannt: Menschsein wurde relativiert am Maßstab der Leistungsfähigkeit des Einzelnen, mit dem Ziel, die Lebensrechte der ­Schwächeren einzuschränken und die Lebensrechte der Schwachen ganz und gar zu bestreiten. Dieses Phänomen werde ich im Folgenden thematisieren.

Ich werde dabei eine ideologiekritische Betrachtungsweise wählen, mich mit dem Diskurs als solchem befassen, mit seiner gesellschaftlichen Funktion hier und heute. Informationen darüber, wie diese gesamte Debatte sich historisch entwickelte, wer sich wann daran beteiligt hat usw., werden dabei nicht im Mittelpunkt meiner Erwägungen stehen. Ich habe mich entschieden, die ideologiekritische Analyse zu leisten, von der ich denke, dass sie letztendlich wichtiger ist, weil sie zu einer generellen Einordnung der Lebensunwertdebatte führt.

Einer der Protagonisten diesen Denkens, der sich durch eine besonders provozierende Sprache und Metaphorik hervorgetan hat und auch in Deutschland traurige Popularität gewonnen hat, ist der australische Philosoph Peter Singer. In seiner „Praktischen Ethik“ (1. Aufl. 1979, deutsch 1984) entwickelt er ein Menschenbild, in dessen Zentrum die Kategorie Leistung steht. Leistung, bei ihm gleichgesetzt mit Rationalität, Selbstbewusstsein, zukunftsorientierter Planungstätigkeit eines autonomen, selbstbestimmten Lebens, gilt Singer als Kriterium, das über das Mehr oder Weniger des Werts des Einzelnen entscheidet.

Kernthesen der Lebensunwert - Ideologie

Je weniger ein Mensch über personale Fähigkeiten verfügt, desto weniger ist er oder sie imstande, Ansprüche an das Leben zu formulieren. Singer nennt diese Ansprüche auch „Interessen“ oder „Präferenzen“, daher der Begriff Präferenzutilitarismus. Und je weniger solche Interessen und Ansprüche formuliert werden können, desto weniger ist dieser Mensch wert und desto selbstverständlicher können seine oder ihre Interessen auch beiseite geschoben werden, dies bis zur Bestreitung des Rechts, überhaupt zur Menschengemeinschaft zu gehören. Wer über Rationalität, Selbst- und Perspektivbewusstsein nicht verfügt, dem billigt diese Philosophie zwar noch die Zugehörigkeit zur Spezies des homo sapiens zu, nicht aber die Qualität des Personseins. Nicht leistungsfähige Menschen werden als Un-Personen denunziert.

Der Präferenzutilitarist Singer unterstellt mit diesem Modell, das Sinn und Zweck, das Spezifikum menschlicher Lebensäußerung, in der Formulierung und Durchsetzung individueller, persönlicher Interessen liegen. Sozialbeziehungen werden reduziert auf Austauschprozesse, in denen Territorien abgesteckt, Interessen gegeneinander abgeglichen werden. Die Grenzen des Gebrauchs der eigenen Fähigkeiten und Mittel zu eigenen Zwecken sind in diesem Denken definiert einzig und allein durch die Existenz entgegenstehender Präferenzen anderer Menschen. Moralisch gut ist danach die Handlung, die auf Ausgleich einander entgegenstehender Präferenzen zielt, moralisch schlecht diejenige, die einen solchen Interessenausgleich nicht ins Auge fasst oder nicht realisiert.

Wir haben gesehen, dass Un-Personen keine Präferenzen formulieren können, ihre nicht vorhandenen Lebensansprüche können deshalb nach Singer auch nicht verletzt werden. Das heißt, diesen Mitgliedern der Spezies homo sapiens gegenüber können die personalen Mitglieder dieser Spezies per definitionem nie schlecht oder böse handeln. Wir alle wissen, wozu diese Pseudo-Ethik geführt, worin sie gegipfelt hat. Die Personen im Sinne von Singer nahmen sich das Recht, die Un-Personen unter Nützlichkeitserwägungen zu Hunderttausenden zu ermorden.

Lebensunwertideologie und das bürgerliche Menschenbild

Die Singersche Argumentation ist keinesfalls faschistoid. Sie gehört seit dem Ende des 18, Jahrhunderts, bei uns in Deutschland besonders seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, fest zum Bestand der Alltagskultur und auch des wissenschaftlichen Denkens. Und sie findet ihren Niederschlag in ganz besonderer Weise in der Behandlung der sozialen Frage durch das Bürgertum. Deswegen sind solche Denkfiguren auch keinesfalls typisch deutsch, sie finden sich in den meisten europäischen Staaten und Kulturen, in den USA, Australien usw. Zur Illustration meiner These möchte ich kurz auf die Position zweier namhafter deutscher Wissenschaftler eingehen, Binding und Hoche, zwei sehr honorige, konservative Deutsch-Nationale, die über jeden Zweifel, Faschisten gewesen zu sein, erhaben waren. Ihre Schrift von 1920 über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ löste bei ihrem Erscheinen eine heftige Debatte aus, die zwar auch kontrovers geführt wurde, in der Beifall und Zustimmung aber ganz deutlich überwogen. Binding und Hoche machten, genau wie Singer, das Recht auf Leben von der Leistungsfähigkeit der Menschen abhängig. Keinen Anspruch auf Leben haben für sie die „geistig Toten“, denen der Psychiater Hoche unterstellte, sie verfügten weder über klare Vorstellungen noch über ein Weltbild, über Willensregungen, auch nicht über Gefühle, sie hätten keine Beziehung zur Umwelt. „Das wesentlichste aber ist das Fehlen der Möglichkeit, sich der eigenen Person bewusst zu werden, das Fehlen des Selbstbewussteins“, deshalb seien solche „leeren Menschenhülsen“ auch nicht imstande, „innerlich einen subjektiven Anspruch auf Leben erheben zu können“ (Binding/Hoche, 1920, S. 57f.).

Die Konsequenz: sofern es opportun oder notwendig erscheint, d.h., wenn ökonomische Interessen einzelner oder der Gemeinschaft, tatsächlich oder vermeintlich, der Erhaltung solchen Lebens entgegenstehen, ist es zur Vernichtung freizugeben. Die Parallelität der Argumente von Binding/Hoche und Singer springt ins Auge. Was mich trotz des Gleichklangs der Argumente immer wieder verblüfft: trotz aller Kaltschnäuzigkeit traut sich ein Singer nicht, was er erreichen will, so beim Namen zu nennen wie die beiden altmodisch-ehrenwerten Deutschen: Wer sich nicht rechnet, wird ausgelöscht.

Solche Denkmuster sind weder intellektuelle Ausrutscher noch mit der Niederlage des Faschismus passé. Sie existierten und existieren seit etwa 200 Jahren in einer gewissen Pluralität. Sie sind zwar einem historischen Wandel unterworfen, in ihren Grundzügen haben sie sich jedoch erhalten und zwar bis heute. Das ihnen zugrunde liegende bürgerliche Menschenmodell lässt sich - ich überzeichne im folgenden etwas, um mein Anliegen schnell deutlich zumachen - so charakterisieren: Der Mensch ist ein autonomes Wesen, eine Monade (Leibniz), die sich nur zum Zwecke des Überlebens mit anderen Menschen zusammenschließt (Gesellschaftsvertrag, Rousseau). In diesem Zusammenschluss und durch ihn gibt das Individuum allerdings nur so viel Freiheit auf, wie nötig ist, um die eigene Autonomie und den Rest der eigenen Freiheiten zu sichern. Als höchstes schützenswertes Gut gilt dem Menschen sein Privateigentum samt der Freiheit, über den eigenen Besitz zu verfügen. Dieser muss, anders als im Feudalismus, wo er dem einzelnen mit der Geburt in eine bestimmte gesellschaftliche Stellung zufiel, in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft erworben werden. Dazu bedarf es vor allem eines kalkulierenden Verstandes (Rationalität), und der Fähigkeit, die eigenen Interessen zu formulieren und auch gegen Konkurrenz durchzusetzen (Selbstbewusstsein und Zukunftsorientierung).

Die gesellschaftliche Funktion des bürgerlichen Menschenbildes

Wie unschwer zu erkennen, ist dieses Menschenbild eine Spiegelung bürgerlicher Existenz und zwar besonders in ihrer Ausprägung als Mann und freier Unternehmer. Dessen Zielsetzungen, Erfahrungen, die Anforderungen und Zwänge, mit denen er sich auseinanderzusetzen hat, werden in solchem Denken beschrieben und zugleich zum Menschlichen schlechthin verallgemeinert. Deshalb ist dieses Menschenmodell zugleich real und fiktiv. Real ist es, weil es das wirkliche Leben und Erleben von Teilen des Bürgertums charakterisiert. Fiktiv ist es, weil es dieses Leben und Erleben unzulässig generalisiert, verallgemeinert, ihm Gültigkeit für alle Individuen in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft und über sie hinaus unterstellt.

Diese zunächst befremdlich anmutende These führt logisch zu der Frage nach der gesellschaftlichen Funktion solcher Konstrukte. Wir können sie begreifen als kulturelle Phänomene, die auf vielfältige Weise zur Stabilisierung und Reproduktion bestehender individueller, sozialer, ökonomischer Verhältnisse beitragen, z.B. als Form der persönlichen Selbstvergewisserung, als Maxime für Erziehung und Sozialisation, als Standards zur Regulierung zwischenmenschlicher Beziehungen, als Normen, die rechtlichen und politischen Maßnahmen Plausibilität und Legitimität verleihen sollen, als Begründung für die Struktur des politischen Systems, für die Verteilung von Macht und Geld, Ressourcen und Chancen und auch für gesellschaftlichen Aus- und Einschluss.

Wie kann nun ein in sich so widersprüchliches Menschenbild wie das bürgerliche Erklärungs- und Begründungsfunktion übernehmen? Wie wir gesehen haben, wird in diesem Modell die Gleichheit und Freiheit aller Mitglieder der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft betont, Ungleichheit und Unfreiheit, die unsere Gesellschaftsformation ebenso charakterisieren, werden ideologisch verdeckt. Solange Ideologie und gesellschaftliche Realität nicht so weit auseinandertreten, dass sie erkennbar in Widerspruch zueinander geraten, kann dieser Ansatz seine Dienste als Erklärung und Legitimation tun. Weil darin auch immer partiell Wirklichkeit widergespiegelt wird, kann solches Denken zudem auf breite Akzeptanz rechnen. Das sollen wir ernst nehmen.

Je mehr sich soziale Konflikte und Widersprüche zuspitzen, desto deutlicher tritt zu Tage, dass das bürgerliche Menschenbild eine Fiktion ist. Die darin allen zugesagten Rechte (die allerdings bisher nur für bestimmte Personen und Gruppen faktisch, für andere allenfalls nominell galten) können und sollen in Krisensituationen nur noch von einem Teil der Gesellschaft in Anspruch genommen werden und in Anspruch zu nehmen sein. Je deutlicher sich dieser Prozess entwickelt, desto mehr werden auch bürgerliche Freiheits- und Gleichheitsfiktionen demontiert, desto dringender müssen ideologische Konstrukte her, die neue Spaltungen begründen und nicht mehr heilen. Ein solches Legitimationsmuster ist die Differenzierung zwischen Menschen und „leeren Menschenhülsen“ (Binding/Hoche), Menschen und „Untermenschen“, (so haben es die Nazis genannt) und Angehörige der Spezies homo sapiens und Personen (Singer).

Lebensunwertdiskurs und gesellschaftliche Krisen

Eine zugespitzte Krisensituation war in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg gegeben. Es wundert also nicht, dass damals die Lebensunwertdiskussion auf breiter Front geführt wurde. Die vermeintliche Gefährdung des höchsten aller Güter, des Privateigentums, schien den Ausschluss ganzer Gruppen von bürgerlichen Privilegien und Menschenrechten zu rechtfertigen. Interessant im Hinblick auf die heutige Debatte ist die Tatsache, dass ökonomische Argumente damals ganz ungeprüft als Begründung für himmelschreienden Anti-Humanismus herhalten konnten. Wir wissen, dass die permanente Krise der Weimarer Republik nicht gelöst wurde, sondern zur Übergabe der Macht an die Faschisten geführt hat. Dies bedeutet in meinen Augen zugleich Bruch und Kontinuität. Ich verstehe den Faschismus als qualitativ besondere Ausprägung des kapitalistischen Systems. Für die Analyse der Entwicklung des Lebensunwertdiskurses bedeutet dieses Verständnis auch und besonders, die Kontinuitäten in Theorie und Praxis der Gesundheits- und Sozialpolitik über der Ungeheuerlichkeit vieler Ereignisse dieser Zeit nicht aus dem Blick zu verlieren.

Aus solcher Perspektive sind spezifisch faschistische Elemente in der Lebensunwertdebatte 1933-1945 nicht zu erkennen. Das implizite Menschenbild entspricht in seinen wesentlichen Elementen dem von mir skizzierten bürgerlichen Menschen-Männermodell, wenn auch in fast karikaturistischer Überzeichnung. Auch die Begründung für die radikale Aussonderung nicht leistungsfähiger Menschen aus der Menschengemeinschaft bleibt die bekannte, gelegentlich jetzt in der Sprache der Techniker der Macht und nicht mehr der Buchhalter des Sozialen vorgetragen. Leere Kassen als akzeptable Gründe für Mord, das leuchtet sogar Euthanasiegegnern wie z.B. dem Göttinger Professor Ewald ein. Er war der einzige Inhaber eines Lehrstuhls für Psychiatrie, der sich anlässlich einer Informationsveranstaltung in Berlin weigerte, sich an dem Mordprogramm zu beteiligen. In einem erklärenden Brief an den Reichsgesundheitsführer sagt er, in Situationen größter Not sei es legitim, sich von den Schwachen und Schwächsten zu trennen. „Liegt diese Not nicht vor, so sollte meines Erachtens der wirtschaftliche Gesichtspunkt nicht ausschlaggebend werden. Das Volk muss seine Kranken bis zu ihrem schicksalmässigen Ende tragen.“ (zit. nach Kaiser, Nowak, Schwartz, 1992, S. 97). Selbst profilierte Gegner der Euthanasie können gleichzeitig Befürworter ökono­mistischer Argumente sein.

Nach dem 8. Mai 1945 konsolidierte sich die Lage in der Bundesrepublik schnell und nachhaltig. Begriffe wie Wirtschaftswunder, Sozialpartnerschaft, Wohlfahrtsstaat charakterisieren die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation bis in die siebziger Jahre. Die durch einen verordneten Antikommunismus fast geeinte Teilnation lebte im Bewusstsein deutscher Tüchtigkeit einigermaßen konfliktfrei und ruhig vor sich hin.

Egalitäres Denken, z.B. im Geschlechterverhältnis, zwischen Eltern und Kindern, Deutschen und Gastarbeitern, Hand- und Kopfarbeitern, Behinderten und Nicht-Behinderten schien immer selbstverständlicher zu werden, außerdem galt dieses Denken als „in“ und gelegentlich materialisierte es sich sogar (Ausbau des sozialen Rechtsstaats). Im folgenden Jahrzehnt gewannen die Auseinandersetzungen um Ressourcen und Märkte ungeheuer an Schärfe. Die nationalen Regierungen sicherten die Entwicklungen nach innen durch aggressive Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Sozialpolitik ab. Bei uns läuft das unter dem Stichwort „Umbau des Sozialstaats“. Außenpolitisch werden solche Prozesse flankiert durch Interventionen in andere Nationalstaaten (sofern sie als Konkurrenten störend, als Absatzmarkt wichtig oder als Militärbasis interessant sind). Solche Politik kann sogar über Leichen gehen. Zu ihrer Legitimierung braucht sie starke antiegalitäre, antidemokratische Argumente. Die liefert die Bioethik eines Peter Singer, einer Helga Kuhse, eines Richard M. Hair usw.

Passgenau geschneidert sind deren Denkansätze zur ideologischen Flankierung von Entwicklung in einem der profitträchtigsten Zukunftssektoren, der biomedizinischen, besonders genetischen Forschung und Entwicklung. Diese Branche, in der jede Innovation tief in traditionelle Lebensformen und Werthaltungen eingreift, sie häufig im Sinne kapitalistischer Rationalität um- und abwertet, ist in besonderer Weise auf ideologische
Absicherung angewiesen. Deren Muster folgen, wie ich am Beispiel Singer gezeigt habe, altbekannten Linien. Neu dagegen ist eine Entwicklung, die sich weltweit abzeichnet: die rechtliche Fixierung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit biomedizinischer Forschung und Entwicklung zum Beispiel in der UNESCO Deklaration „Menschliches Genom und Menschenrecht“ und im „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin“ (kurz: Bioethik-Konvention) des Europarats.

Der schöne Schein des geglätteten Diskurses darf nicht trügen. Die bio­medizinische Lobby verfolgt ihre Ziele konsequent weiter, teils hinter verschlossenen Türen, teils offen durch neue Argumentationsfiguren und auch durch Einbindung neuer Kräfte (siehe den Transplantationsentwurf der GRÜNEN im Bundestag, Feyerabend/Gehring, 1997).

Was können wir dagegen tun?
Mir scheint wichtig, verschiedene Dinge deutlicher als bisher herauszuarbeiten. Zum einen, die verharmlosenden und verschleiernden Argumentationsfiguren kenntlich zu machen, und die Lebensunwert-Apologeten als solche zu denunzieren. Zweitens stärker das Augenmerk auf die Fragen zu legen, in welchen Feldern der Gesundheits-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik dieser Lebensunwertdiskurs zur Legitimation des Abbaus von Grundrechten benutzt wird. Drittens, deutlicher als uns das bisher gelungen ist, Verbindungslinien zu ziehen zwischen dem pseudophilosophischen Diskurs und dahinter stehenden berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen. In dieser Frage stehen wir noch ganz am Anfang.

Literatur:

Karl Binding, Alfred Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Leipzig 1920

Erika Feyerabend, Petra Gehring: Der Durchbruch zum „normativ“ beendeten „Sterbeprozess“. Hekt. im Gen-Archiv Essen (1997)

Jochen-Christoph Kaiser, Kurt Nowak, Michael Schwartz (Hg.): Eugenik, Sterilisation, „Euthanasie“. Politische Biologie in Deutschland 1895 –1995. Berlin 1992

Peter Singer: Praktische Ethik. Stuttgart 1984

Dorothee Roer

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