"informationen" Nr. 55, Juni 2002
" ... Die Zahlen mußten stimmen" - der
neue Lebensunwert-Diskurs
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In der Regel wird die Lebensunwertthematik als Bestandteil faschistischen
Denkens begriffen, ihr Wiederaufleben als Ausdruck einer gewissen
Refaschisierung unserer Gesellschaft interpretiert, etwa nach dem Motto „der
Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“.
Meine Position ist eine andere:
Ich begreife die Lebensunwertideologie als eine Variante des bürgerlichen
Menschenbildes und der bürgerlichen Ethik, die in Deutschland Anfang bis Mitte
des 19. Jahrhunderts entstanden ist und seither Denken und Handeln der Mehrzahl
der Individuen in unserer Gesellschaft mehr oder weniger ausgeprägt bestimmte,
auch heute bestimmt – nicht wieder, sondern immer noch.
Im deutschen Faschismus haben diese Muster
lediglich eine Zuspitzung erfahren, indem sie, von allen humanistischen und
christlichen Relativierungen entkleidet, sozusagen pur propagiert und knallhart
in die Tat umgesetzt wurden.
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In den achtziger Jahren passierte etwas, was
viele von uns für unmöglich und eigentlich auch für endgültig überholt gehalten
hatten. Ein paar Berufsideologen, vor allen Dingen Ethikprofessoren,
unterstützt von Medien wie die „Zeit“, traten einen neuen
Lebensunwertdiskurs los. Dessen Muster war allerdings überhaupt nicht neu,
sondern alt und altbekannt: Menschsein wurde relativiert am Maßstab der
Leistungsfähigkeit des Einzelnen, mit dem Ziel, die Lebensrechte der Schwächeren
einzuschränken und die Lebensrechte der Schwachen ganz und gar zu bestreiten.
Dieses Phänomen werde ich im Folgenden thematisieren.
Ich werde dabei eine ideologiekritische
Betrachtungsweise wählen, mich mit dem Diskurs als solchem befassen, mit seiner
gesellschaftlichen Funktion hier und heute. Informationen darüber, wie diese
gesamte Debatte sich historisch entwickelte, wer sich wann daran beteiligt hat
usw., werden dabei nicht im Mittelpunkt meiner Erwägungen stehen. Ich habe mich
entschieden, die ideologiekritische Analyse zu leisten, von der ich denke, dass
sie letztendlich wichtiger ist, weil sie zu einer generellen Einordnung der
Lebensunwertdebatte führt.
Einer der Protagonisten diesen Denkens, der
sich durch eine besonders provozierende Sprache und Metaphorik hervorgetan hat
und auch in Deutschland traurige Popularität gewonnen hat, ist der australische
Philosoph Peter Singer. In seiner „Praktischen Ethik“ (1. Aufl. 1979,
deutsch 1984) entwickelt er ein Menschenbild, in dessen Zentrum die Kategorie
Leistung steht. Leistung, bei ihm gleichgesetzt mit Rationalität,
Selbstbewusstsein, zukunftsorientierter Planungstätigkeit eines autonomen,
selbstbestimmten Lebens, gilt Singer als Kriterium, das über das Mehr oder
Weniger des Werts des Einzelnen entscheidet.
Kernthesen der Lebensunwert - Ideologie
Je weniger ein Mensch über personale Fähigkeiten
verfügt, desto weniger ist er oder sie imstande, Ansprüche an das Leben zu
formulieren. Singer nennt diese Ansprüche auch „Interessen“ oder „Präferenzen“,
daher der Begriff Präferenzutilitarismus. Und je weniger solche Interessen und
Ansprüche formuliert werden können, desto weniger ist dieser Mensch wert und
desto selbstverständlicher können seine oder ihre Interessen auch beiseite
geschoben werden, dies bis zur Bestreitung des Rechts, überhaupt zur
Menschengemeinschaft zu gehören. Wer über Rationalität, Selbst- und
Perspektivbewusstsein nicht verfügt, dem billigt diese Philosophie zwar noch
die Zugehörigkeit zur Spezies des homo sapiens zu, nicht aber die Qualität des
Personseins. Nicht leistungsfähige Menschen werden als Un-Personen denunziert.
Der Präferenzutilitarist Singer unterstellt
mit diesem Modell, das Sinn und Zweck, das Spezifikum menschlicher Lebensäußerung,
in der Formulierung und Durchsetzung individueller, persönlicher Interessen
liegen. Sozialbeziehungen werden reduziert auf Austauschprozesse, in denen
Territorien abgesteckt, Interessen gegeneinander abgeglichen werden. Die Grenzen
des Gebrauchs der eigenen Fähigkeiten und Mittel zu eigenen Zwecken sind in
diesem Denken definiert einzig und allein durch die Existenz entgegenstehender
Präferenzen anderer Menschen. Moralisch gut ist danach die Handlung, die auf
Ausgleich einander entgegenstehender Präferenzen zielt, moralisch schlecht
diejenige, die einen solchen Interessenausgleich nicht ins Auge fasst oder nicht
realisiert.
Wir haben gesehen, dass Un-Personen keine Präferenzen
formulieren können, ihre nicht vorhandenen Lebensansprüche können deshalb
nach Singer auch nicht verletzt werden. Das heißt, diesen Mitgliedern der
Spezies homo sapiens gegenüber können die personalen Mitglieder dieser Spezies
per definitionem nie schlecht oder böse handeln. Wir alle wissen, wozu diese
Pseudo-Ethik geführt, worin sie gegipfelt hat. Die Personen im Sinne von Singer
nahmen sich das Recht, die Un-Personen unter Nützlichkeitserwägungen zu
Hunderttausenden zu ermorden.
Lebensunwertideologie und das bürgerliche
Menschenbild
Die Singersche Argumentation ist keinesfalls
faschistoid. Sie gehört seit dem Ende des 18, Jahrhunderts, bei uns in
Deutschland besonders seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, fest zum
Bestand der Alltagskultur und auch des wissenschaftlichen Denkens. Und sie
findet ihren Niederschlag in ganz besonderer Weise in der Behandlung der
sozialen Frage durch das Bürgertum. Deswegen sind solche Denkfiguren auch
keinesfalls typisch deutsch, sie finden sich in den meisten europäischen
Staaten und Kulturen, in den USA, Australien usw. Zur Illustration meiner These
möchte ich kurz auf die Position zweier namhafter deutscher Wissenschaftler
eingehen, Binding und Hoche, zwei sehr honorige, konservative Deutsch-Nationale,
die über jeden Zweifel, Faschisten gewesen zu sein, erhaben waren. Ihre Schrift
von 1920 über „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ löste
bei ihrem Erscheinen eine heftige Debatte aus, die zwar auch kontrovers geführt
wurde, in der Beifall und Zustimmung aber ganz deutlich überwogen. Binding und
Hoche machten, genau wie Singer, das Recht auf Leben von der Leistungsfähigkeit
der Menschen abhängig. Keinen Anspruch auf Leben haben für sie die „geistig
Toten“, denen der Psychiater Hoche unterstellte, sie verfügten weder über
klare Vorstellungen noch über ein Weltbild, über Willensregungen, auch nicht
über Gefühle, sie hätten keine Beziehung zur Umwelt. „Das wesentlichste
aber ist das Fehlen der Möglichkeit, sich der eigenen Person bewusst zu werden,
das Fehlen des Selbstbewussteins“, deshalb seien
solche „leeren Menschenhülsen“ auch nicht imstande, „innerlich einen
subjektiven Anspruch auf Leben erheben zu können“ (Binding/Hoche, 1920, S. 57f.).
Die Konsequenz: sofern es opportun oder
notwendig erscheint, d.h., wenn ökonomische Interessen einzelner oder der
Gemeinschaft, tatsächlich oder vermeintlich, der Erhaltung solchen Lebens
entgegenstehen, ist es zur Vernichtung freizugeben. Die Parallelität der
Argumente von Binding/Hoche und Singer springt ins Auge. Was mich trotz des
Gleichklangs der Argumente immer wieder verblüfft: trotz aller Kaltschnäuzigkeit
traut sich ein Singer nicht, was er erreichen will, so beim Namen zu nennen wie
die beiden altmodisch-ehrenwerten Deutschen: Wer sich nicht rechnet, wird ausgelöscht.
Solche Denkmuster sind weder intellektuelle
Ausrutscher noch mit der Niederlage des Faschismus passé. Sie existierten und
existieren seit etwa 200 Jahren in einer gewissen Pluralität. Sie sind zwar
einem historischen Wandel unterworfen, in ihren Grundzügen haben sie sich
jedoch erhalten und zwar bis heute. Das ihnen zugrunde liegende bürgerliche
Menschenmodell lässt sich - ich überzeichne im folgenden etwas, um mein
Anliegen schnell deutlich zumachen - so charakterisieren: Der Mensch ist ein
autonomes Wesen, eine Monade (Leibniz), die sich nur zum Zwecke des Überlebens
mit anderen Menschen zusammenschließt (Gesellschaftsvertrag, Rousseau). In
diesem Zusammenschluss und durch ihn gibt das Individuum allerdings nur so viel
Freiheit auf, wie nötig ist, um die eigene Autonomie und den Rest der eigenen
Freiheiten zu sichern. Als höchstes schützenswertes Gut gilt dem Menschen sein
Privateigentum samt der Freiheit, über den eigenen Besitz zu verfügen. Dieser
muss, anders als im Feudalismus, wo er dem einzelnen mit der Geburt in eine
bestimmte gesellschaftliche Stellung zufiel, in der bürgerlich-kapitalistischen
Gesellschaft erworben werden. Dazu bedarf es vor allem eines kalkulierenden
Verstandes (Rationalität), und der Fähigkeit, die eigenen Interessen zu
formulieren und auch gegen Konkurrenz durchzusetzen (Selbstbewusstsein und
Zukunftsorientierung).
Die gesellschaftliche Funktion des bürgerlichen
Menschenbildes
Wie unschwer zu erkennen, ist dieses
Menschenbild eine Spiegelung bürgerlicher Existenz und zwar besonders in ihrer
Ausprägung als Mann und freier Unternehmer. Dessen Zielsetzungen, Erfahrungen,
die Anforderungen und Zwänge, mit denen er sich auseinanderzusetzen hat, werden
in solchem Denken beschrieben und zugleich zum Menschlichen schlechthin
verallgemeinert. Deshalb ist dieses Menschenmodell zugleich real und fiktiv.
Real ist es, weil es das wirkliche Leben und Erleben von Teilen des Bürgertums
charakterisiert. Fiktiv ist es, weil es dieses Leben und Erleben unzulässig
generalisiert, verallgemeinert, ihm Gültigkeit für alle Individuen in der bürgerlich-kapitalistischen
Gesellschaft und über sie hinaus unterstellt.
Diese zunächst befremdlich anmutende These
führt logisch zu der Frage nach der gesellschaftlichen Funktion solcher
Konstrukte. Wir können sie begreifen als kulturelle Phänomene, die auf vielfältige
Weise zur Stabilisierung und Reproduktion bestehender individueller, sozialer,
ökonomischer Verhältnisse beitragen, z.B. als Form der persönlichen
Selbstvergewisserung, als Maxime für Erziehung und Sozialisation, als Standards
zur Regulierung zwischenmenschlicher Beziehungen, als Normen, die rechtlichen
und politischen Maßnahmen Plausibilität und Legitimität verleihen sollen, als
Begründung für die Struktur des politischen Systems, für die Verteilung von
Macht und Geld, Ressourcen und Chancen und auch für gesellschaftlichen Aus- und
Einschluss.
Wie kann nun ein in sich so widersprüchliches
Menschenbild wie das bürgerliche Erklärungs- und Begründungsfunktion übernehmen?
Wie wir gesehen haben, wird in diesem Modell die Gleichheit und Freiheit aller
Mitglieder der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft betont, Ungleichheit
und Unfreiheit, die unsere Gesellschaftsformation ebenso charakterisieren,
werden ideologisch verdeckt. Solange Ideologie und gesellschaftliche Realität
nicht so weit auseinandertreten, dass sie erkennbar in Widerspruch zueinander
geraten, kann dieser Ansatz seine Dienste als Erklärung und Legitimation tun.
Weil darin auch immer partiell Wirklichkeit widergespiegelt wird, kann solches
Denken zudem auf breite Akzeptanz rechnen. Das sollen wir ernst nehmen.
Je mehr sich soziale Konflikte und Widersprüche
zuspitzen, desto deutlicher tritt zu Tage, dass das bürgerliche Menschenbild
eine Fiktion ist. Die darin allen zugesagten Rechte (die allerdings bisher nur für
bestimmte Personen und Gruppen faktisch, für andere allenfalls nominell galten)
können und sollen in Krisensituationen nur noch von einem Teil der Gesellschaft
in Anspruch genommen werden und in Anspruch zu nehmen sein. Je deutlicher sich
dieser Prozess entwickelt, desto mehr werden auch bürgerliche Freiheits- und
Gleichheitsfiktionen demontiert, desto dringender müssen ideologische
Konstrukte her, die neue Spaltungen begründen und nicht mehr heilen. Ein
solches Legitimationsmuster ist die Differenzierung zwischen Menschen und
„leeren Menschenhülsen“ (Binding/Hoche), Menschen und „Untermenschen“,
(so haben es die Nazis genannt) und Angehörige der Spezies homo sapiens und
Personen (Singer).
Lebensunwertdiskurs und
gesellschaftliche Krisen
Eine
zugespitzte Krisensituation war in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg gegeben. Es
wundert also nicht, dass damals die Lebensunwertdiskussion auf breiter Front geführt
wurde. Die vermeintliche Gefährdung des höchsten aller Güter, des
Privateigentums, schien den Ausschluss ganzer Gruppen von bürgerlichen Privilegien
und Menschenrechten zu rechtfertigen.
Interessant im Hinblick auf die heutige Debatte ist die Tatsache, dass ökonomische
Argumente damals ganz ungeprüft als Begründung für himmelschreienden
Anti-Humanismus herhalten konnten. Wir wissen, dass die permanente Krise der
Weimarer Republik nicht gelöst wurde, sondern zur Übergabe der Macht an die
Faschisten geführt hat. Dies bedeutet in meinen Augen zugleich Bruch und
Kontinuität. Ich verstehe den Faschismus als qualitativ besondere Ausprägung
des kapitalistischen Systems. Für die Analyse der Entwicklung des
Lebensunwertdiskurses bedeutet dieses Verständnis auch und besonders, die
Kontinuitäten in Theorie und Praxis der Gesundheits- und Sozialpolitik über
der Ungeheuerlichkeit vieler Ereignisse dieser Zeit nicht aus dem Blick zu
verlieren.
Aus solcher Perspektive sind spezifisch
faschistische Elemente in der Lebensunwertdebatte 1933-1945 nicht zu erkennen.
Das implizite Menschenbild entspricht in seinen wesentlichen Elementen dem von
mir skizzierten bürgerlichen Menschen-Männermodell, wenn auch in fast
karikaturistischer Überzeichnung. Auch die Begründung für die radikale
Aussonderung nicht leistungsfähiger Menschen aus der Menschengemeinschaft
bleibt die bekannte, gelegentlich jetzt in der Sprache der Techniker der Macht
und nicht mehr der Buchhalter des Sozialen vorgetragen. Leere Kassen als
akzeptable Gründe für Mord, das leuchtet sogar Euthanasiegegnern wie z.B. dem
Göttinger Professor Ewald ein. Er war der einzige Inhaber eines Lehrstuhls für
Psychiatrie, der sich anlässlich einer Informationsveranstaltung in Berlin
weigerte, sich an dem Mordprogramm zu beteiligen. In einem erklärenden Brief an
den Reichsgesundheitsführer sagt er, in Situationen größter Not sei es
legitim, sich von den Schwachen und Schwächsten zu trennen. „Liegt diese Not
nicht vor, so sollte meines Erachtens der wirtschaftliche Gesichtspunkt nicht
ausschlaggebend werden. Das Volk muss seine Kranken bis zu ihrem schicksalmässigen
Ende tragen.“ (zit. nach Kaiser, Nowak, Schwartz, 1992, S. 97). Selbst
profilierte Gegner der Euthanasie können gleichzeitig Befürworter ökonomistischer
Argumente sein.
Nach dem 8. Mai 1945 konsolidierte sich die
Lage in der Bundesrepublik schnell und nachhaltig. Begriffe wie
Wirtschaftswunder, Sozialpartnerschaft, Wohlfahrtsstaat charakterisieren die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation bis in die siebziger Jahre. Die
durch einen verordneten Antikommunismus fast geeinte Teilnation lebte im
Bewusstsein deutscher Tüchtigkeit einigermaßen konfliktfrei und ruhig vor sich
hin.
Egalitäres Denken, z.B. im Geschlechterverhältnis,
zwischen Eltern und Kindern, Deutschen und Gastarbeitern, Hand- und
Kopfarbeitern, Behinderten und Nicht-Behinderten schien immer selbstverständlicher
zu werden, außerdem galt dieses Denken als „in“ und gelegentlich
materialisierte es sich sogar (Ausbau des sozialen Rechtsstaats). Im folgenden
Jahrzehnt gewannen die Auseinandersetzungen um Ressourcen und Märkte ungeheuer
an Schärfe. Die nationalen Regierungen sicherten die Entwicklungen nach innen
durch aggressive Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Sozialpolitik ab. Bei uns läuft
das unter dem Stichwort „Umbau des Sozialstaats“. Außenpolitisch werden
solche Prozesse flankiert durch Interventionen in andere Nationalstaaten (sofern
sie als Konkurrenten störend, als Absatzmarkt wichtig oder als Militärbasis
interessant sind). Solche Politik kann sogar über Leichen gehen. Zu ihrer
Legitimierung braucht sie starke antiegalitäre, antidemokratische Argumente.
Die liefert die Bioethik eines Peter Singer, einer Helga Kuhse, eines Richard M.
Hair usw.
Passgenau geschneidert sind deren Denkansätze
zur ideologischen Flankierung von Entwicklung in einem der profitträchtigsten
Zukunftssektoren, der biomedizinischen, besonders genetischen Forschung und
Entwicklung. Diese Branche, in der jede Innovation tief in traditionelle
Lebensformen und Werthaltungen eingreift, sie häufig im Sinne kapitalistischer
Rationalität um- und abwertet, ist in besonderer Weise auf ideologische
Absicherung angewiesen. Deren Muster folgen, wie ich am Beispiel Singer gezeigt
habe, altbekannten Linien. Neu dagegen ist eine Entwicklung, die sich weltweit
abzeichnet: die rechtliche Fixierung von Menschenrechtsverletzungen im
Zusammenhang mit biomedizinischer Forschung und Entwicklung zum Beispiel in der
UNESCO Deklaration „Menschliches Genom und Menschenrecht“ und im „Übereinkommen
zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die
Anwendung von Biologie und Medizin“ (kurz: Bioethik-Konvention) des
Europarats.
Der schöne Schein des geglätteten
Diskurses darf nicht trügen. Die biomedizinische Lobby verfolgt ihre Ziele
konsequent weiter, teils hinter verschlossenen Türen, teils offen durch neue
Argumentationsfiguren und auch durch Einbindung neuer Kräfte (siehe den
Transplantationsentwurf der GRÜNEN im Bundestag, Feyerabend/Gehring, 1997).
Was können wir dagegen tun?
Mir scheint wichtig, verschiedene Dinge deutlicher als bisher herauszuarbeiten.
Zum einen, die verharmlosenden und verschleiernden Argumentationsfiguren
kenntlich zu machen, und die Lebensunwert-Apologeten als solche zu denunzieren.
Zweitens stärker das Augenmerk auf die Fragen zu legen, in welchen Feldern der
Gesundheits-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik dieser Lebensunwertdiskurs zur
Legitimation des Abbaus von Grundrechten benutzt wird. Drittens, deutlicher als
uns das bisher gelungen ist, Verbindungslinien zu ziehen zwischen dem
pseudophilosophischen Diskurs und dahinter stehenden berufspolitischen und
wirtschaftlichen Interessen. In dieser Frage stehen wir noch ganz am Anfang.
Literatur:
Karl Binding,
Alfred Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Leipzig 1920
Erika Feyerabend, Petra Gehring: Der Durchbruch zum „normativ“
beendeten „Sterbeprozess“. Hekt. im Gen-Archiv Essen (1997)
Jochen-Christoph
Kaiser, Kurt Nowak, Michael Schwartz (Hg.): Eugenik, Sterilisation,
„Euthanasie“. Politische Biologie in Deutschland 1895 –1995. Berlin 1992
Peter Singer: Praktische Ethik. Stuttgart 1984
Dorothee
Roer
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