"informationen" Nr. 55, Juni 2002
Editorial
<<Zurück
|
|
Die heutige Diskussion
um „Sterbehilfe“ und Forschung an embryonalen Stammzellen, medizinische Versuche
mit „nicht einwilligungsfähigen Personen“ und die Geschwindigkeit,
mit der Gesetze, Richtlinien, Verordnungen verabschiedet und erlassen werden
oder einfach,
fast unbemerkt, in Kraft treten, zwingt uns förmlich zum Nachdenken über die Folgen
der eugenischen und rassehygienischen Maßnahmen des NS-Staates.
|
|
Anfang des 20. Jahrhunderts wollte man noch aus „Mitleid“ töten, und nach dem
ersten Weltkrieg, in der Weimarer Republik, änderte sich die Diskussion um die
Tötung „Lebensunwerter“. Man begann zwischen Mensch und Leben sowie geistigem
und körperlichem Tod zu unterscheiden und leitete daraus die Verpflichtung des
Tötens aus „Mitleid“ ab. Im NS-Staat wurde dann die staatliche Tötungsinstanz
durch die Behörde Tiergartenstraße 4 (T4) organisiert und umgesetzt. In dieser
Zeit hatte die Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ zwei Zielrichtungen
erhalten: die Tötung der Menschen und die Verwertbarkeit ihrer Körper zu Forschungszwecken.
Diesen zweiten Aspekt hatten die Eugeniker noch in den zwanziger Jahren abgelehnt.
Von diesen nur kurz angedeuteten Entwicklungslinien war es nur ein kleiner Schritt
hin zum Rassismus des NS-Staates und seinen Selektionsmechanismen. Durch „Rassenhygiene“
wollte man eine „reine Rasse“ und die Gesundung des „Volkskörpers“ erreichen.
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) war das erste Gesetz der
NS-Rassenpolitik, durch das die Entstehung von „unheilbarem“ und „minderwertigem“
Leben verhindert werden sollte. Durch die Anwendung des Gesetzes wurden die Menschen
selektiert und in „lebenswert“ und „lebensunwert“ klassifiziert. Die in den Verfahren
vor den Erbgesundheitsgerichten festgeschriebenen Diagnosen waren größtenteils
pseudowissenschaftlich und stigmatisierten bestimmte gesellschaftliche Gruppen.
Die Umsetzung der Erbgesundheitsgerichtsbeschlüsse erfolgte im Zweifelsfall mit
Polizeigewalt. Die Betroffen waren zunächst Kranke und Behinderte und später
immer häufiger soziale Randgruppen oder Menschen, die politisch unliebsam
waren – anders gesagt Menschen, die nicht der Ideologie des NS-Staates entsprachen.
Ab September 1939 („Euthanasie“-Erlass) wurden diese dann zum Nutzen der Gesellschaft
und zur „Reinhaltung der Rasse“ getötet – die durch Töten der Menschen gesparten
Gelder sollten z.B. Wohnungsbauprojekten und Familienversicherungen zufließen.
Und warum konnte die Tötungsmaschinerie so problemlos funktionieren? In der Weimarer
Republik wurde schon mit der systematischen
Datenerfassung von geistig oder körperlich
behinderten Menschen begonnen (regional unterschiedlich). Diese Daten dienten
den damaligen Rassehygienikern und Sozialwissenschaftlern als Forschungsgrundlagen.
Im nationalsozialistischen Staat entstanden nach 1933 dann flächendeckend Beratungsstellen
für Erb- und Rassenpflege, die zentral von Berlin aus mit der „erbbiologischen
Bestandsaufnahme“ beauftragt waren. Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“
von 1934 schaffte die Grundlage und ermöglichte eine flächendeckende Herangehensweise
der staatlichen bzw. kommunalen Einrichtungen. Diese Datenerhebungen erfolgten
in den Heil- und Pflegeanstalten, Fürsorgeheimen, Gefängnissen, Arbeitsämtern,
Gesundheitsämtern, Standesämtern, in den Hilfsschulen und in den Kirchen durch
die Auswertung der Einträge in den Kirchenbüchern. Schon gleich nach 1933 führte
man die Meldepflicht für die in diesen gesellschaftlichen Bereichen Tätigen ein.
Die sogenannte verpflichtende „Selbstanzeige“ galt für diejenigen, die als „krank“
im Sinne des GzVeN angesehen wurden. So erfolgte in den Standesämtern eine genealogische
Erfassung und in den Gesundheitsämtern die sogenannte erbgesundheitliche Erfassung.
Es entstand ein Bevölkerungskataster, das dem NS-Staat einen schnellen und lückenlosen
Zugriff auf diejenigen ermöglichte, die sich nicht in dieses Raster einpassen
ließen oder sich nicht in das System fügten.
Es waren Christen, Juden, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas,
Kommunisten oder Sozialdemokraten, die Gruppe der Homosexuellen, Prostituierten,
die sog. „Asozialen“ und andere. Sie alle wurden zur Zwangssterilisation und/oder
zur „Euthanasie“ erfasst. Häufig wurden sie im Zuge der Verfahren zu medizinischen
Versuchen missbraucht. Die Missachtung der Menschenrechte und der Rassenwahn des
faschistischen Staates endete mit den Menschenversuchen an „Lebensunwerten“ in
den Kliniken und Konzentrationslagern und der Ermordung Hunderttausender durch
die „Euthanasie“.
Heute forscht man wieder am Menschen.
Die Selektionsmechanismen haben sich verändert. Wissenschaft und Wirtschaft streben
wieder eine „leidensfreie“ Gesellschaft mit „gut funktionierenden Menschen“ an.
Die Manipulierbarkeit von Menschen und Natur ist gewollt. In unserer Zeit spricht
man nicht mehr von Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ und „Ballastexistenzen“
wie im Faschismus. Heute versucht man Leben bereits in seiner Entstehung durch
Gen- und Reproduktionstechnologien zu verhindern oder zu manipulieren. Defektes
Erbgut ist heute wieder unerwünscht und „freiwilliger“ Verzicht auf behinderte
Neugeborene wird gesellschaftlich erwartet.
Wie damals prägt utilitaristisches Denken unsere Gesellschaft.
Es wird uns eingeredet, dass die „Alten“ den „Jungen“ aus Kostengründen nicht
zur Last fallen dürfen – und es wird (bisher erst in den Niederlanden) über die
Einführung einer Todespille für Siebzigjährige diskutiert.
Es wird wieder zwischen Forschungs- und Menschenrechten unterschieden,
ähnlich wie in den zwanziger Jahren, als die Eugeniker eine Unterscheidung zwischen
„normalen“ und „anormalen“ Menschen forderten, und sich ein Wandel im gesellschaftlichen
Denken vollzog, aus dem man dann die Verpflichtung des Tötens aus „Mitleid“ ableitete.
Margret
Hamm
|