"informationen" Nr. 54, November 2001
Editorial
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Auf seiner Tagung im August hat der Vorstand beschlossen, im Editorial
der „informationen“ eigene Standpunkte zu aktuellen Fragen und wissenschaftlichen
Debatten aus dem originären Forschungs- und Arbeitsbereich des Studienkreises
in die Diskussion einzubringen. Dabei geht es nicht darum, die „beschlossene“
Position des Studienkreises kundzutun. Es sollen vielmehr Impulse für die Diskussion
innerhalb der Leserschaft der „informationen“ gegeben werden. Gleichzeitig wollen
wir auf Entwicklungen aufmerksam machen, die, wie das Beispiel des Umgangs mit
Gedenkstätten verdeutlicht, einen gefährlichen Wandel im historischen Umgang mit
den Zeugnissen der nationalsozialistischen Verbrechen immer offensichtlicher werden
lassen.
Bundesrepublik will KZ Lichtenburg verkaufen.
Bundesstraße über KZ-Gelände.
Bundeswehr ließ Rampe in Bergen-Belsen abreißen.
Drei Schlagzeilen aus der deutschen Gegenwart 2001, angekommen
in der Walserschen Normalität. Während Neonazismus und Rechtsradikalismus, rassistische
und antisemitische Anschläge und Übergriffe immer weiter um sich greifen, von
der Polizei geschützte Neonaziaufmärsche und sogenannte „befreite Zonen“ schon
zum Alltagsbild dieser Republik gehören und der Erfolg der mit rechtspopulistischen
Law-und-Order-Parolen auftretenden Schill-Partei in Hamburg keinen Aufschrei in
der Bevölkerung auslöst, sondern im Gegenteil dankbar für eine Regierungsbildung
aufgegriffen wird, sehen sich die Gedenkstätten des nationalsozialistischen Terrors
immer stärker in ihrer Substanz gefährdet.
So soll die Lichtenburg in Prettin, 1933 bis 1939 als KZ
genutzt, nach dem Willen des Bundes an einen privaten Nutzer veräußert werden.
Unterstützen im Fall der Gedenkstätte KZ-Lichtenburg die Landesregierung Sachsen-Anhalt
sowie Politiker aller Parteien des Kreises Wittenberg die Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora
in ihrem Protest gegen den Verkauf, so steht die Lagergemeinschaft Ravensbrück
in ihrem Kampf gegen die Trassenführung der als Umgehungsstraße von Fürstenberg
geplanten B 96 über das ehemalige KZ-Gelände der Gedenkstätte Ravensbrück/Uckermark
allein auf weiter Flur. Während der Bau eines Supermarktes auf dem Gelände der
Gedenkstätte Anfang der 90er Jahre noch mit breiter Unterstützung verhindert werden
konnte, wirft jetzt der Fürstenberger Förderverein Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
der Lagergemeinschaft eine unnachgiebige Haltung vor.
Worum geht es bei diesem Konflikt? Seit 1995 wird für die
viel befahrene B 96 eine Ortsumgehung geplant. Dabei waren insgesamt sechs Varianten
im Gespräch. Bereits frühzeitig favorisierten die Landesregierung und die örtlichen
Behörden Variante 4, die unmittelbar an der Gedenkstätte vorbeiführt und das Lagergelände
in zwei Teile zerschneidet. In der Zwischenzeit wurde alles getan, um u.a. die
alternative Variante 5, die eine Ortsumgehung ohne Zerschneidung des ehemaligen
KZ-Geländes vorsieht, zu verhindern. So wurde einmal eine Denkmalbereichssatzung,
die das gesamte ehemalige KZ-Gelände schützen würde, von der Stadtverordnetenversammlung
Fürstenberg nicht verabschiedet. Auf der anderen Seite wurde ein Teil der Landschaft,
durch die die alternative Variante 5 führen könnte, zum „Flora-Fauna-Habitat“
erklärt und somit unter Naturschutz gestellt. Mit dem Argument, die „Region ist
nicht nur KZ, sondern auch Erholungs-gebiet“, werden nun Naturschutzinteressen
gegen den ungebrochenen Erhalt der Gedenkstätte gestellt. Inzwischen sind die
Behörden nur noch bereit, mit der Lagergemeinschaft darüber zu sprechen, in welcher
Form die Ortsumgehung das Lagergelände durchschneiden soll.
Dass man derweil auch ohne Gespräche und Rücksicht auf den
Denkmalschutz handelt, hat die Bundeswehr im Kreis Celle deutlich gemacht. Sie
ließ kurzerhand einen Teil der im Jahre 2000 durch das Land Niedersachsen unter
Denkmalschutz gestellten Bahnrampe des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen
abreißen. Man habe „in völliger Unkenntnis des Denkmalschutzes“ gehandelt, erklärte
die Bundeswehrsprecherin. Viel empörender ist, dass hier in völliger Missachtung
des ge-schichtlichen Ortes gehandelt wurde und wird. Rund 70.000 Menschen starben
im KZ Bergen-Belsen. Viele von ihnen kamen an der Rampe an und mussten die restlichen
fünf Kilometer bis zum KZ laufen. Trotz dieser Historie wird die Rampe von der
Bundeswehr genutzt, um Panzer zu verladen.
Nimmt es da noch wunder, dass auf der Internetseite einer
großen Regierungspartei unter der Überschrift „Wichtige Daten“ unter dem 8. Mai
auf die Erfindung von Coca Cola und die Erstbesteigung des Mount Everest ohne
Sauerstoffgerät hingewiesen wurde, der 8. Mai 1945 jedoch unerwähnt blieb. „Der
ist uns entglitten.“ antwortete auf Nachfrage die zuständige Redakteurin.
Wir müssen darauf achten, dass uns in dieser neuen deutschen
Gesellschaft nicht der entschiedene Blick auf die verbrecherische Geschichte des
Faschismus und des nationalsozialistischen Terrors entgleitet. Dazu ist es notwendig,
den Erhalt der Gedenkstätten in ihrer Gesamtheit zu sichern. Während in Berlin
eine in sich erstarrende Gedenkkultur entwickelt wird, die vor allem eine Außenwirkung
erzielen soll, werden die Gedenkstätten im Lande immer mehr vernachlässigt. Gerade
aber die Auseinandersetzung vor Ort in den Gedenkstätten der ehemaligen Konzentrationslager,
den Stätten, an denen die Verbrechen für viele Menschen sichtbar geschahen, ist
notwendiger denn je. Sie sind die Hinterlassenschaft einer verbrecherischen deutschen
Geschichte, die von der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung mitgetragen wurde.
Sie dokumentieren gleichzeitig das Schicksal von Menschen, die sich diesen Verbrechen
entgegenstellten, Widerstand leisteten. Sie sind der Stachel im Fleisch der Normalität,
der notwendig ist, um Widerstandskraft zu entwickeln gegen Neonazismus, Rassismus
und Antisemitismus, die heute in unserer Gesellschaft bereits wieder allgegenwärtig
sind.
Heiko Lüßmann
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