Entschädigung
für Sklavenarbeit unter dem NS-Regime – jetzt endlich?
Christoph Jetter
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"denn das, was war, das ist, und die Taten dauern."
Vladislav
Vancura, tschechischer Schriftsteller und
Widerstandskämpfer 1942 ohne Gerichtsverfahren hingerichtet
Die
Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ ist etabliert. Das
Errichtungsgesetz ist verabschiedete, es trat Anfang August 2000 in Kraft –
Anlaß für Erleichterung, gar Genugtuung?
Nach
dem Versprechen der neu gewählten rot-grünen Regierungsmehrheit im Oktober
1998, eine Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit“
einzurichten, hatten nicht nur die noch lebenden Zwangsarbeitsopfer Hoffnung
auf rasche Schritte in dieser Richtung geschöpft, sondern auch all jene,
deren in den Jahren zuvor - parlamentarisch und außerparlamentarisch
eingeleiteten - Entschädigungsinitiativen an der Verweigerung von Wirtschaft
und Bundesregierungen gescheitert waren. Die zeitgleiche Ankündigung von
Bundeskanzler Schröder allerdings, es gehe im Hinblick auf die in den USA
angestrengten Schadensersatzklagen überlebender NS-Opfer gegen deutsche
Nobelunternehmen wie BMW, Degussa oder Deutsche Bank vor allem um den Schutz
der Exportmärkte vor Verlusten, hatte solchen Hoffnungen rasch einen Dämpfer
versetzt. Die deutsche Wirtschaft sah sich zwar von ihrer Geschichte als große
Nutznießerin der Sklavenarbeit während des Zweiten Weltkrieges eingeholt,
aber ihr Ruf nach moderierender Hilfe der neuen Regierung ließ bis Mitte 1999
die Gespräche des Regierungsbeauftragten Hombach mit Vertretern der deutschen
Wirtschaft einerseits und der US-Regierung sowie Vertretern jüdischer
Opferorganisationen bzw. Opferanwälten weitgehend ergebnislos verlaufen.
Hieran änderte auch die Initiative von anfänglich zwölf deutschen Großunternehmen
nichts, die im Februar 1999 die Gründung eines Entschädigungsfonds der
deutschen Wirtschaft bekanntgaben, ihre Zahlungsbereitschaft aber von einer
ganzen Reihe von Bedingungen, vor allem von der Sicherheit vor juristischen
Schritten gegen einzelne Unternehmen abhängig machten. Die osteuropäischen
Opferverbände, Vertreter immerhin von über 90 % der Betroffenen, wurden in
die Gespräche zunächst überhaupt nicht einbezogen.
Bewegung
in die zähen Verhandlungen kam mit der Ablösung von Herrn Hombach durch den
neuen Regierungsbeauftragten, Otto Graf Lambsdorff, im Juli 1999 – eine vor
dem Hintergrund der politisch-beruflichen Biographie des früheren
Bundeswirtschaftsministers nicht eben unproblematische Personalie. An den
nachfolgenden Verhandlungsrunden waren jetzt neben den jüdischen auch die
osteuropäischen Opferorganisationen beteiligt, bis zum Abschluß der Gesprächsrunden
im Sommer 2000 jedoch keine Opfervertreter aus wichtigen Herkunftsländern wie
Jugoslawien oder aus westlichen Ländern, auch keine Vertreter der Sinti und
Roma. Eine Einigung in den besonders umstrittenen Punkten, nämlich der
Gesamthöhe der Stiftungsmittel und des Verteilungsschlüssels für
Opfergruppen bzw. –organisationen, gelang schließlich im Dezember 1999 bzw.
März 2000. Die Frage der sogenannten Rechtssicherheit – Forderung nach Rücknahme
eingereichter und Verhinderung neuer Klagen gegen deutsche Unternehmen vor
US-amerikanischen Gerichten - wurde erst durch ein von der deutschen
Wirtschaft schließlich akzeptiertes Abkommen zwischen deutscher und
US-Regierung vom Juli 2000 geklärt.
Der seit Herbst 1999
im Bundesfinanzministerium in mehreren Fassungen entstandene Gesetzentwurf zur
Errichtung der Bundesstiftung wurde im April 2000 in den Bundestag
eingebracht. Vor dem Innenausschuß des Bundestages fand am 7. Juni 2000 eine
Anhörung Sachverständiger statt; zu Wort kamen u.a. Opferanwälte und
Opferorganisationen und Wirtschaftsvertreter Es
war dies die erste und einzige parlamentarische Anhörung von Opfervertretern
im Rahmen des Entstehungsprozesses dieses möglicherweise letzten großen
NS-Entschädigungesetzes. Der Ausschuß hat auf Grund der Anhörung
umfangreiche Verbesserungen am Entwurf vorgenommen, die im wesentlichen auch
in das in der ersten Julihälfte verabschiedete Gesetz Eingang gefunden haben.
Ob mit ersten Auszahlungen an Betroffene noch im Jahr 2000 begonnen werden,
war bei Redaktionsschluß dieses Heftes (September 2000) fraglich, weil die
deutsche Wirtschaft mit der Einzahlung ihres Anteils am Stiftungsvermögen
weiterhin zögert und weil die Bundesstiftung selbst wegen langwieriger
Vorstandsbestellung und noch nicht verabschiedeter Regularien (Satzung, Verträge
mit Partnerorganisationen, Einzelheiten des Antragsverfahrens usw.) erst
mehrere Wochen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes handlungsfähig wurde.
Zentrales
Hindernis für diesen „Schlußpunkt“ der für die noch lebenden Opfer quälenden
Auseinandersetzung bildete der von der deutschen Wirtschaft zur Bedingung für
jede Entschädigungszahlung gemachte Schutz vor individuellen gerichtlichen
Klagen, mit denen Schadensersatz für die Leiden und für vorenthaltenen
Arbeitslohn ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingefordert
wurde. Nichts entlarvt die von den deutschen Unternehmen herausgekehrte
„Geste der Versöhnung“ und die „humanitären Ziele“ der
Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft mehr als eben diese von Anfang an
erhobene Forderung der Rechts- und Vermögensnachfolger der Profiteure von
damals: „Unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel ist,
daß für die Unternehmen umfassende und dauernde Rechtssicherheit geschaffen
ist, d.h. daß sie vor gerichtlicher Inanspruchnahme geschützt sind“ (so
die Satzung der Stiftungsinitiative). Sucht man hinter der pathetischen Bemäntelung
dieses Geschäftszieles auch nur einen kleinen Hinweis auf die Berechtigung
der jahrzehntelang negierten Forderungen der Zwangsarbeitsopfer, wird man
allenfalls mit Geschichtsklitterung konfrontiert: „Nahezu jedes damals
existierende deutsche Unternehmen mußte wegen der Einbindung in die
Kriegswirtschaft und des akuten Arbeitskräftemangels Zwangsarbeiter beschäftigen
oder war in anderer Weise in das NS-System einbezogen“, weshalb den Opfern
gegenüber „ein Signal des Bedauerns“ und der „Anerkennung moralischer
Verantwortung“ angezeigt sei (Aus dem Informationsblatt der
Stiftungsinitiative). Kein Wort von Deportation, Angst, Hunger,
millionenfacher Vernutzung von „Menschenmaterial“, von Entrechtung, Entwürdigung
der Arbeitssklaven und von vorenthaltenem Arbeitslohn, kein Wort von der
aktiven Rolle vor allem der Großunternehmen und deren Managern beim
Organisieren und beim Einsatz von Zwangsarbeit, kein Wort zur Verflechtung von
SS, NS-Staat und Wirtschaft gerade in diesem Zusammenhang, erst recht keine
Erwähnung der geradezu gierigen Beteiligung an der profitablen
Kriegsvorbereitung und Kriegführung selbst einschließlich der dazu gehörenden
Sklavenbeschaffung. Die Erben und Nachfolger dieser grauenvollen Kollaboration
von Wirtschaft und deutschem Faschismus waren und sind längst wieder mächtig
genug, Bedingungen zu stellen: wenn sie zahlen, dann nicht als Schuldner,
sondern als Gönner und außerdem nur in den Grenzen, die sie selbst
bestimmen, und nur unter der Voraussetzung, daß die jeweiligen Regierungen
ihnen die aufsässig gewordenen Zwangsarbeitsopfer vom Hals halten.
Wer sich von der
arroganten Selbstsicherheit der Wirtschaftsvertreter einen Eindruck
verschaffen möchte, dem sei die Lektüre des Protokolls von der Anhörung des
Innenausschusses im Juni 2000 empfohlen, zu deren Beginn
Daimler-Chrysler-Finanzvorstand Genz alle Vorschläge und Anregungen jener
Parlamentarier, die sich im Bemühen um eine Art Garantieerklärung für die
noch ausstehenden Mittel auf dem „Spendenkonto“ der Wirtschaft Fragen
erlaubten, zurückgewiesen hat - eine deprimierende Demonstration der realen
Machtverhältnisse, die letztlich für die Eckpunkte des Gesetzes bestimmend
waren:
Insgesamt
stehen für Zwangsarbeitsentschädigung ca. 8,3 Milliarden DM zur Verfügung.
Bei sieben Partnerorganisationen – fünf regionalen in Osteuropa, der
Internationalen Migrationsorganisation (IOM) und der Jewish Claims Conference
- sind die Anträge zu stellen. Leistungsberechtigt
sind ehemalige Zwangsarbeiter, die in einem KZ, einer Haftstätte oder
einem Ghetto zur Arbeit gezwungen waren oder die aus ihrem Heimatstaat in das
ehemalige Deutsche Reich (Grenzen von 1937) oder in ein später besetztes
Gebiet zur Arbeit in einem privaten oder öffentlichen Betrieb verschleppt
wurden und dort unter haftähnlichen Bedingungen zwangsarbeiten mußten. Dabei
können Partnerorganisationen im Rahmen zugewiesener Mittel auch anderen
NS-Opfern, insbesondere Zwangsarbeitskräften in der Landwirtschaft,
Leistungen gewähren. Die „höchstpersönliche“ Leistungsberechtigung muß
mit Unterlagen nachgewiesen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden.
Ehegatten, Kinder, Enkel, Geschwister können Anträge stellen, sofern der/die
Berechtigte nach dem 15. Feburar1999 gestorben ist. Die Antragsfrist beträgt
acht, in Ausnahmefällen zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Behörden
und andere öffentliche Einrichtungen müssen auf Anfragen von Stiftung und
Partnerorganisationen, Unternehmen müssen Betroffenen Auskunft erteilen.
Antragsteller müssen weitreichende Verzichtserklärungen hinsichtlich
weitergehender Ansprüche wegen Zwangsarbeit und anderen erlittenen
NS-Unrechts unterschreiben.
Von
der Gesamtsumme des Stiftungsvermögens werden für einen „Zukunftsfonds“
und für die Entschädigung von Arisierungsverbrechen 1,7 Milliarden DM
abgezweigt. Nicht diese Zweckbestimmungen sind zu kritisieren, da Jugend-,
Forschungs- und soziale Projekte in diesem Zusammenhang dringend geboten sind
und die Entschädigung von jüdischen Enteignungsopfern überfällig ist. Daß
aber dieser Schadensersatz aus dem Fonds für die Entschädigung von
Zwangsarbeit entnommen wird, ist widersinnig und gleichzeitig Beleg für die
erfolgreich durchgesetzte „Schlußstrich“-Forderung der deutschen
Wirtschaft. Ausgerechnet die rücksichtslosen Organisatoren und Profiteure der
„Arisierung“, die deutschen Banken und Versicherungen, kaufen sich mit dem
vergleichsweise lächerlichen Betrag von 600 Millionen DM von ihren Schulden
und ihrer Schuld frei. Die großen Versicherungen, die bis heute noch nicht
einmal die Zahl der nicht ausbezahlten Policen von Opfern des Holocaust
offengelegt haben, entledigen sich ihrer Rückerstattungspflicht „mit der
linken Hand“, nachdem sie jahrzehntelang mit dem zurückgehaltenen Geld
gewirtschaftet haben. Diese Entschädigung muß ohne Wenn und Aber geleistet
werden, und zwar umgehend. Sie hätte jedoch eine gesonderte Regelung
verlangt, die nicht zu Lasten anderer Entschädigungen (in diesem Fall zu
Lasten der Entschädigung für Zwangsarbeit) geht, zumal die von den
Unternehmen in den Entschädigungsfond geleisteten Beträge zur Hälfte von
der Steuer abgesetzt werden können, so daß letztlich die Allgemeinheit der
Steuerzahler 75 %, die Wirtschaft dagegen nur 25 % der 10 Milliarden DM des
Stiftungsvermögens aufzubringen hat. Die für Zwangsarbeitsentschädigung
verbleibenden 8,3 Milliarden DM werden nach dem Verteilungsschlüssel grundsätzlich
so vergeben, daß ehemalige KZ-, Ghetto- und Lagerinsassen bis zu 15.000 DM,
andere zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich oder in besetzte Gebiete
Deportierte bis zu 5.000 DM erhalten. Diese Aufteilung wird zur Folge haben,
daß eine hohe Zahl von Zwangsarbeitsopfern leer ausgehen oder nur geringe
Beträge erhalten wird. Die Forderung „Entschädigung für alle Opfer von
Zwangsarbeit“ wird im Zweifel bei weitem nicht erfüllt werden.
Gewiß bleibt es
anzuerkennen, daß die Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 erstmals überhaupt
die Möglichkeit eröffnet hat, eine gesetzliche Entschädigungsregelung für
Zwangsarbeit ernsthaft auf die politische Tagesordnung zu setzen. Dies war
nicht zuletzt ein Erfolg jener Kräfte, die sich seit Mitte der 80er Jahre das
Ziel gesteckt hatten, die Nachfolger und Erben der Sklavenhalter der Nazizeit
wenigstens zu einer späten „Wiedergutmachung“ gegenüber den Opfern zu
veranlassen. Andererseits war es einmal mehr nicht Einsicht von Staat und
Wirtschaft, sondern erneut „Druck von außen“, Druck durch juristische
Klagen von Opfern; von Seiten ausländischer Opferorganisation und der
US-Regierung, was den Durchbruch brachte. Macht und Einfluß der deutschen
Wirtschaft waren aber stark genug, um die eigenen Bedingungen durchzusetzen:
Freistellung von jeder rechtlichen Verpflichtung zur Entschädigung,
Freistellung gegenüber allen gerichtlichen Klagen seitens der Opfer,
Freistellung von allen Forderungen der Opfer, die über die Leistungen aus der
Bundesstiftung hinausgehen; das Ergebnis kommt einer lupenreinen Schlußstrich-Regelung
nahe. Wohl ist es gelungen, im Rahmen der Kampagne „Gerechtigkeit für die
ehemaligen NS-ZwangsarbeiterInnen – Bundesstiftung jetzt“ durch Vorschläge,
Forderungen und Kritik wichtige Verbesserungen zu erreichen. Nicht erreicht
wurde aber das Hauptziel, nämlich die überfällige Entschädigung für alle
heute noch lebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, und zwar ohne
ungerechte Einschränkungen, ohne unzumutbare Fristen und ohne unwürdige
Verzichtserklärungen. Es bleibt das bittere Fazit, das in der Präambel des
Gesetzes anklingt: das Unrecht der Sklavenarbeit und die Leiden der Opfer können
durch finanzielle Leistungen nicht wiedergutgemacht werden, und das Entschädigungsgesetz
kommt für alle jene Opfer zu spät, die die Schrecken der Sklavenarbeit
damals und in den Jahrzehnten danach bis zum 15. Februar 1999 nicht überlebt
haben. Viel wird nun davon abhängen, daß den Überlebenden des
NS-Zwangsarbeitssystems bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche,
vor allem bei der Beschaffung von Nachweisen der geleisteten Zwangsarbeit,
Hilfe geleistet wird.
"informationen"
Nr. 52, November 2000
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