Zwangsprostitution
- Bordelle in Konzentrationslagern
Feministische
Antifa Freiburg
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Als
1994 das Buch "Zwangsprostitution - Staatlich errichtete Bordelle im
Nationalsozialismus" erscheint, beschreibt die Autorin Christa Paul
einleitend die nur spärlichen Hinweise, die sie während ihrer Recherche
zusammentragen konnte. Über die Bordelle in Konzentrationslagern hatte es bis
dahin, knapp 50 Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, keine
umfangreicheren Darstellungen gegeben.
Frauen
wurden in Bordellen für Angehörige der Wehrmacht und der SS, für Fremd- und
Zwangsarbeiter und in Häftlingsbordellen der Konzentrationslager zur
Prostitution gezwungen. Nur einzelne der überlebenden Frauen waren später
bereit oder in der Lage, über ihre Erfahrungen öffentlich zu berichten.
Viele schwiegen auch Angehörigen gegenüber, manche von ihnen bis heute.
Neben der Brutalität der Erlebnisse, die für viele Überlebende nur schwer
in Worte zu fassen sind, liegen die Gründe dafür auch in den fortgesetzten
Diskriminierungen, denen sich die Frauen ausgesetzt sehen. Einige lehnen
Interviews ab, sofern sie überhaupt danach gefragt wurden, oder bestehen auf
anonymisierte Veröffentlichungen, um sich gegen Schuldzuweisungen und
Stigmatisierungen zu schützen.
Neben
nur einigen wenigen Berichten von Frauen, die vom NS-Staat zur Prostitution
gezwungen wurden, sind es außer dem damaligen Schriftwechsel der Behörden
vor allem Berichte ehemaliger Häftlinge, die heute über die Bordelle in den
Konzentrationslagern Auskunft geben. Dabei gehen allerdings nur wenige auf die
Situation der betroffenen Frauen ein, und auch hier finden sich in den
Darstellungen immer wieder gängige Vorurteile und Diskriminierungen.
NS-Staat
und Sexualität
Die
Bordelle stellten für den nationalsozialistischen Staat ein weiteres
Instrument dar, mit dem die Sexualität von Menschen kontrolliert werden
sollte. Es gehörte zu dessen ideologischen Grundlagen, daß die Sexualität
der Einzelnen von staatlichem Interesse sei und gelenkt werden müsse.
Zahlreiche Gesetze und Vorschriften reglementierten Eheschließungen,
(sexuelle) Beziehungen und Fortpflanzung. Dazu gehörten das Verbot von
Homosexualität, die antisemitischen Gesetze von 1935 mit dem Verbot von Ehen
und Beziehungen zwischen "Deutschen" und jüdischen Männern und
Frauen wie auch das Kontaktverbot zwischen "Deutschen" und
ZwangsarbeiterInnen. Gesetzlich angeordnet wurden ebenso Zwangssterilisationen
von Menschen, die nicht der gesetzten Norm entsprachen, sei es körperlich,
sei es aufgrund ihres Verhaltens.
Die
Einrichtung von Lagerbordellen steht in diesem Zusammenhang staatlicher
Gewalt. Der NS-Staat wurde als Zuhälter aktiv. Der männlichen Sexualität
wurde eine Bedeutung für Leistungsfähigkeit und Anpassungsbereitschaft
beigemessen. Dies sei "natürlich" und es bestünde die
Verpflichtung, wie Himmler an Pohl schrieb, "diese Natürlichkeit als
Antriebsmittel für höhere Leistungen" der männlichen Häftlinge auszunützen.
Es galt als selbstverständlich, daß Frauen zur sexuellen Ausbeutung zur Verfügung
stehen mussten.
Die
Einrichtung von Häftlingsbordellen
Das
erste Bordell für Häftlinge in einem Konzentrationslager wurde 1942 in
Mauthausen auf Befehl des Reichsführers SS Himmler eingerichtet. In den
folgenden Jahren wurden Frauen aus dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück
in die Bordelle Mauthausen, Gusen, Buchenwald, Dachau, Dora-Mittelbau,
Flossenbürg, Neuengamme und Sachsenhausen gebracht. Die Frauen, die in den
Bordellen der Vernichtungslager Auschwitz-Stammlager, Auschwitz-Birkenau und
Auschwitz-Monowitz arbeiten mußten, kamen aus Auschwitz-Birkenau.
Offiziell
waren die Bordelle Teil eines Prämiensystems für Häftlinge, das die SS in
Absprache mit Vertretern der Industrie, wie der IG Farben, in den Jahren
1941/42 vorbereitete. 1943 trat dann die "Dienstvorschrift für die Gewährung
von Vergünstigungen an Häftlinge" in Kraft. Den Häftlingen sollten
Vergünstigungen in Aussicht gestellt und damit ein Anreiz für höhere
Arbeitsleistungen geschaffen werden. Dazu gehörte neben Hafterleichterungen,
Verpflegungszulagen, Geldprämien und Tabakbezug auch der Besuch von Bordellen
für männliche Häftlinge. Mit einem Bordellbesuch sollten "besondere
Leistungen" belohnt werden. Damit waren meist Häftlinge mit
Funktionsaufgaben in den Arbeitskommandos, innerhalb der Häftlings"selbstverwaltung"
oder solche mit besonderer beruflicher Qualifikation gemeint. Manche der
ehemaligen Häftlinge vermuten, daß ein solches System der Versprechungen und
Belohnungen die Bereitschaft zur Anpassung und die Spaltung der Inhaftierten fördern
sollte. Andere gehen davon aus, daß mit der Einrichtung von Bordellen
vorrangig Homosexualität der männlichen Häftlinge bekämpft werden sollte.
Lebensbedingungen
der Frauen
"Eines
Tages im Frühjahr 1945 beim Appell wurden mehrere Nummern aufgerufen, meine
war auch dabei. Es hieß, wir sollten zum, wie nannten sie das, sie sagten
nicht Bordell, zum Sonderkommando. Wir sollten uns in der Schreibstube
melden." Frau B. wurde aus Ravensbrück in das Häftlingsbordell des KZ
Mittelbau-Dora gebracht. Die Frauen wurden sowohl für Häftlingsbordelle als
auch für Bordelle der SS ausgesucht. Einem Teil der Frauen wurde bessere
Kleidung, mehr Essen oder Entlassung in Aussicht gestellt. Manche Frauen
meldeten sich, weil sie damit eine Hoffnung verbanden zu überleben.
Für
die SS-Wachmannschaften wurden in den Konzentrationslagern oder deren Nähe
eigene Bordelle errichtet. Dies ist nachweislich bekannt von Buchenwald,
Mittelbau-Dora und Flossenbürg. Bis auf ein Interview mit Frau D. gibt es
hierzu wenig Informationen. Die Beschreibungen von Frau D., die im SS-Bordell
Buchenwald zur Prostitution gezwungen wurde, lassen etwas von der Brutalität
ahnen, der die Frauen ausgesetzt waren.
"Die
kamen an, und dann mußte das klappen, und wenn es nicht geklappt hat, gab es
Prügel. Ich habe Schläge eingesteckt, die ich mein Lebtag nicht vergessen
werde (...) Da gab es vieles, das mag man heute gar nicht aussprechen.
Innerlich macht mich das heute noch fertig, da waren so viele Abnormitäten
drunter. Das war ein ganz ausgekochtes Corps, und mit uns konnten sie es ja
machen. Wir kamen ja mit niemandem zusammen, wir wurden ja isoliert."
Isolation
und Stigmatisierung
Isoliert
waren die Frauen der SS-Bordelle wie auch der Häftlingsbordelle dadurch, daß
die Baracken abseits am Rand des jeweiligen Lagergelände plaziert waren und
sie sich kaum auf dem allgemeinen Lagergelände bewegen durften. Doch
abgesehen von der räumlichen Isolation spielten auch Stigmatisierung und
Ausgrenzung durch Mithäftlinge eine Rolle für den häufig sehr eingeschränkten
Kontakt zu anderen Häftlingen.
Nach
den Berichten von Überlebenden war auch der Kontakt der zur Prostitution
gezwungenen Frauen untereinander unter diesem enormen inneren und äußeren
Druck sehr begrenzt. "Wir Häftlingsfrauen haben nur Belangloses
miteinander geredet. Man erwähnte schon mal die Mutter oder Schwester, aber
man stumpfte ab. Man lebte in den Tag, und abends warst du froh, wenn man
sagen konnte, du bist nicht (in die Depression) zurückgefallen."
Einzelne berichten von einem freundschaftlichen Verhältnis zu einer der
anderen Frauen. "Da war eine, die war für meine Begriffe immer ganz
lustig (...). Das war die einzige, mit der ich mich unterhalten habe und mit
der ich mich beschäftigt habe. Über unsere Arbeit haben wir nie gesprochen,
aber sie hat es mir angemerkt und ich habe es ihr angemerkt. Und wenn ich dann
mal saß und hab geweint, oder ich mochte mich nicht unterhalten, dann wußte
sie, irgend etwas war, aber sie ist nie in mich gedrungen und hat
gefragt."
Geld
haben die Frauen für ihre Arbeit nicht erhalten. Zwar mußten die männlichen
Häftlinge für jeden Bordellbesuch in Form von "Prämienscheinen"
bezahlen. Doch gibt es keinen Hinweis darauf, daß die SS den Frauen tatsächlich
Geld aushändigte. Im Lager waren Tauschgeschäfte von großer Bedeutung.
Aufgrund ihrer isolierten Situation waren die Frauen angewiesen auf den
Kontakt zu den Männern, die ins Bordell kamen, um Zugang zu diesem
Tauschhandel zu bekommen.
Durch
manche Berichte ehemaliger Mithäftlinge entsteht der Eindruck, die Frauen hätten
ein beinahe luxuriöses Leben ge_-führt, so schreibt z.B. ein ehemaliger Häftling
aus Mauthausen davon, daß "diese Prostituierten, wie man bei ihrer
Freistunde beobachten konnte, in den feinsten Kleidern und Kostümen, durchweg
eleganteste Maßarbeit, herumliefen" und "ebenso die besten und
feinsten Nahrungs- und Genußmittel, ebenso wie Schmuck und Alkohol zugesteckt
erhielten." (Archiv der Gedenkstätte Mauthausen V/3/20)
In
dieser Beschreibung wird nach Zwang und Gewalt nicht gefragt. Die Erlebnisse
der betroffenen Frauen liegen fern ab solcher Phantasien von Luxus und
Sorglosigkeit. Die Überlebenden berichten von schweren Krankheiten und der
Angst, sich der Behandlung im Lagerlazarett auszuliefern, Toten, die an den
Folgen von Abtreibungen starben, und schwersten psychischen Belastungen, unter
denen sie bis heute leiden.
Prostitution
im Konzentrationslager
=
Zwangsarbeit
Frauen
wurden zur Prostitution gezwungen, um die Arbeitsleistungen männlicher Häftlinge
zu erhöhen. Sie waren in den Produktionsprozess einbezogen und mußten wie
die anderen Häftlinge den Leistungsanforderungen der SS genügen. Insofern muß
Zwangsprostitution also auch als eine spezielle Form der Zwangsarbeit
betrachtet werden. Auffällig ist, daß in keinem anderen Zusammenhang bezüglich
der Arbeit von Häftlingen in Konzentrationslagern, sei es in der Häftlings"selbstverwaltung",
sei es in der Rüstungsindustrie, so häufig Freiwilligkeit unterstellt wird.
Daß sich Frauen für die Arbeit in einem Lagerbordell meldeten, kann nicht
als "Freiwilligkeit" bezeichnet werden. Sie handelten unter
Bedingungen von Folter und Gewalt. Diesen Zwang zu ignorieren, bedeutet eine
Schuldzuweisung an die Betroffenen und verhindert Fragen nach den Tätern bzw.
der Ideologie, die diese Verbrechen ermöglichte.
Auf
institutioneller Ebene wird die Diskriminierung bis heute mit eben diesen
Argumenten fortgesetzt. Für Zwangsprostitution hat der bundesdeutsche Staat
bis heute keine finanziellen Entschädigungen geleistet. Frau W. kämpfte in
Prozessen jahrelang um Anerkennung als politisch Verfolgte nach dem
Bundesentschädigungsgesetz. Daß sie aus Angst vor noch stärkerer
Diskriminierung nicht angeben wollte, daß sie in einem der na
tionalsozialistischen Bordelle arbeiten mußte, läßt ahnen, welchem Druck
die Überlebenden bis heute ausgesetzt sind.
Quellen
und Literaturhinweise:
Christa
Paul: Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im
Nationalsozialismus. Berlin 1994 (hier auch alle Berichte von betroffenen
Frauen)
Christa Schulz: Weibliche Häftlinge aus Ravensbrück in Bordellen der Männerkonzentrationslager.
In: Claus Füllberg-Stolberg (Hg.): Frauen in Konzentrationslagern:
Bergen-Belsen, Ravensbrück. Bremen 1994
Japanische Fraueninitiative Berlin, Koreanische Frauengruppe Berlin e.V.
(Hrsg.): "Gebt mir meine Würde zurück!" Zwangsprostitution im
Asien-Pazifik-Krieg Japans. Berlin 1993
Koreanische Frauengruppe in Deutschland (Hrsg.): In die Prostitution
gezwungen. Koreanische Frauen erinnern sich - Zeugenaussagen aus dem
japanischen Asien-Pazifik-Krieg, 1996
"informationen"
Nr. 51, März 2000
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